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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> über 18 und adoptiert
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Beitrag begonnen von juja am 22.11.2006 um 16:50:30

Titel: über 18 und adoptiert
Beitrag von juja am 22.11.2006 um 16:50:30
hi,

hier habe ich eine frage . meine eine gute freundingeboren( 01-01-83) ist asiatin und ihr mutter ist nov.2001 mit deutschen verheiratet und sind nach DL umgezogen. aber sie ist mit sprachschule visum gekommen.dann hat der vater sie adoptiert.mittlerweile ist sie jetzt fast fertig mit dem studium.könnte sie ein deutsch staats-einbürgerunsantrag stellen? hat sie eine chance? oder ist es möglich ,dass sie ein unbefristetes visum zu bekommen?

hilfe,bitte

danke

Titel: Re: über 18 und adoptiert
Beitrag von juja am 27.11.2006 um 10:36:15
hallo,kann jemand uns bitte nicht helfen
kennt jemand solche erlebnis=erfahrung?

danke

Titel: Re: über 18 und adoptiert
Beitrag von maki am 27.11.2006 um 10:58:05
Volljährigen Adoption hat weder Einfluss auf die Staatsbürgerschaft noch auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Gruß,

maki

Titel: Re: über 18 und adoptiert
Beitrag von Ralf am 27.11.2006 um 14:49:45
Welchen Aufenthaltstitel (§) besitzt sie?

Sofern sie mit dem deutschen Adoptivvater in Haushaltsgemeinschaft lebt, könnte
evtl. Nr. 8.1.3.3 StAR-VwV in Betracht kommen. Vergleiche dieses Thema:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1146521444

Titel: Re: über 18 und adoptiert
Beitrag von juja am 28.11.2006 um 11:40:13
hi,

sie hat ein vizum ,das nur für studium gülitg ist. § 16 und sie darf nur 90 tag voll im jahr arbeiten und  selbständige arbeit ist nicht erlaubt.
sie hat ihr hauptwohnsitz bei der deutschen vater und studiert aber in anderen stadt mit nebenwohnsitz.
sie wollte auch zum abh gehen und fragen  ob sie ein deutsches pass bekommen kann.was die  sagen ,schau mal. wenn ein - antwort kommt möchte sie zum anwahlt.

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