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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> deutches Kind ausländischer Papa https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1164041324 Beitrag begonnen von gibran am 20.11.2006 um 17:48:44 |
Titel: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 20.11.2006 um 17:48:44
Hallo ihr lieben,
meine damalige Freundin (deutsche) und ich wir haben eine tochter zusammen. Ich habe auch die Vaterschaft anerkannt, allerdings hat sie das alleinige Sorgerecht. Wir sind auch schon länger getrennt und wir verstehn uns super. Ich bezahle auch brav meinen unterhalt und versuche für die beiden so geht wie möglich da zu sein. Frage: -Da ich ja für meine Tochter da sein will und ihr Lebensunterhalt weiterhin leisten will,habe ich wenigstens Recht auf Arbeitserlaubnis? - Über welche Rechtsgrundlage, kann ich in Dutschland bleiben und was wichtig ist, auch arbeiten zu können. danke gibran |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 18:20:22 gibran schrieb am 20.11.2006 um 17:48:44:
Hallo, einzige Möglichkeit die ich sehe wäre: Mit den beiden zusammenleben, oder gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechts ;) Zitat:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von inge am 20.11.2006 um 18:25:29
Gemeinsames Sorgerecht ist mE nicht erforderlich (aber besser).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20051208_2bvr100104.html?Suchbegriff=abschiebung Je nach tatsächlichen Verhältnissen reicht evtl. auch schon das Umgangsrecht um Schutzrechte aus 6 GG zu generieren. |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 18:29:18
Aber mit welcher Hausnummer soll welcher AT erteilt werden ?
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Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von inge am 20.11.2006 um 18:57:31 Zitat:
Ist dem BVerfG mW relativ egal ;) Interessant wäre, wie das Gericht in Regensburg denn im zweiten Durchgang entschieden hat. BTW: Wenn 28 der einzige ist, der passen könnte, der aber nicht passt bleibt AFAIK nur §7 -> wenn absolut nix passt (und tatsächlich 6 GG voransteht), nimmt man halt den. Oder evtl §36? Aber "Vater" ist er ja nun mal, selbst wenn nicht sorgeberechtigt. blub ... steht eh' schon in den VAH ;) Zitat:
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Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 20.11.2006 um 19:03:22 ronny schrieb am 20.11.2006 um 18:29:18:
Hi, mit § 28 Abs. 1 letzter Satz AufenthG. Wie der Randnummer 27 der Entscheidung zu entnehmen ist, wird ein "Umgang" ggf. einer familiären (Lebens-) Gemeinschaft gleichgestellt. Siehe auch Rd-Nr. 32, bezogen auf die gleiche Regelung im AuslG. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet sicher nicht umsonst die Begriffe "familiäre Lebensgemeinschaft" und "familiäre Ge- meinschaft" (siehe Unterscheidung § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 2). |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 19:04:25 Zitat:
Nö der auf keinen Fall, weil der Aufenthaltszweck ja geregelt ist. Nur weil der Sachverhalt ned so richtig zum Tatbestand der Norm passen will, macht den § 7 ned anwendbar ;) Mick schrieb am 20.11.2006 um 19:03:22:
Das klingt jedenfalls überzeugender ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 20.11.2006 um 19:09:05
Nachtrag:
Die AE nach § 28 würde zur Ausübung jedweder Erwerbs- tätigkeit berechtigen. Und sorry, wenn ich durch das Verschieben jemanden bei der Antwort störte. Guckte zu spät ;) |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 20.11.2006 um 19:12:45
scheint ja so zu sein, ob das alles nicht ausgeschlossen ist.....:),
wie lange dauert so ein prozess?, weil ich einen arbeitsvertrag habe, und die neue stelle kann ich am 01.01.07 antreten.... Ich kann nachweisen: -regelmässiger besuch und noch viel mehr als das -regelmäßige unterhaltszahlung -harmonische beziehung mit mama von meiner tochter - die Interesse, dass ich hier noch bleibe und arbeite, da sonst finanzielle Probleme. wie packt man das an? danke schon mal gibran |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 19:20:51 Zitat:
Hallo, mit den Nachweisen zur ABH, evtl. noch eine Bestätigung der Mutter oder sie selbst mitnehmen. Und eine AE nach § 28 Abs.1 Satz 2 (!) AufenthG beantragen ;) Dauer ? Viel Glück ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 20.11.2006 um 21:55:14
sorry...habe hier vergessen zu erwähnen, dass ich bisher ein aufenthaltserlaubnis zwecks studium habe...kann man dennoch den §28 abs.2 zugrunde legen? für meinen weiteren aufenthalt in deutschland wegen des kindes?
gibran |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 20.11.2006 um 22:17:42 gibran schrieb am 20.11.2006 um 21:55:14:
Ja, sofern die Sachlage von der ABH so eingeschätzt wird, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Denn wenn sie vorliegen, besteht ein Anspruch auf Erteilung einer AE und dann ist auch ein Zweckwechsel möglich. |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von toppy am 21.11.2006 um 04:45:43
Hallo Experten,
Knackpunkt scheint ja wohl das alleinige Sorgerecht der Mutter zu sein. Im vorliegenden fall scheint sich der Daddy ja vorbildlich zu seiner Vaterpflicht zu verhalten. ("Besonders Schuetzenswert"??) Warum sollte er nicht ebenfalls Sorgerecht uebernehmen koennen/duerfen/wollen? Damit waere 28 doch gegeben. -Toppy- |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 21.11.2006 um 07:23:11 Toppy schrieb am 21.11.2006 um 04:45:43:
Hoi, die Frage, ob er auch das Sorgerecht erhalten kann, steht ja nicht im Raum, wurde auch von gibran nicht thematisiert (ich nehme an, absichtlich). Und ansonsten ist der Weg aufgezeigt, nach dem trotzdem eine AE nach § 28 erteilt werden kann. |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von ronny am 21.11.2006 um 07:27:32 Mick schrieb am 20.11.2006 um 22:17:42:
Da wage ich aber schüchtern einen Einwurf: 1. § 28 Abs. 1 Satz 2 sagt KANN, oder nicht ? 2. Wenn kein KANN, warum wird dann zwischen alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht unterschieden ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 21.11.2006 um 07:49:26 ronny schrieb am 21.11.2006 um 07:27:32:
Jow, stimmt! |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von inge am 21.11.2006 um 09:26:52
Um das für den Fragesteller noch mal zusamenzufassen:
- Er KANN (Ermessen, aber besondere Berücksichtigung des Kindeswohls) eine AE nach §28 bekommen. - Da er seinen aktuellen Zweck (Studium) nur wechseln darf, wenn ein ANSPRUCH auf Aufenthalt vorliegt (= nicht KANN), wird er voraussichtlich ausreisen müssen, um eine FZF zu beantragen? So er also tatsächlich ausreisen müßte, wäre es wahrscheinlich das beste, vorher mit der zuständigen ABH (Wohnort Kind?) zu sprechen, um sicherzustellen, DASS das Visum erteilt werden kann und dass dieses möglichst zügig erfolgt? |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von inge am 21.11.2006 um 09:31:27
Nachtrag (bzw. Zusatz) zum Komplex Studium:
Der Fragesteller hat einen ARBEITSVERTRAG ab 1.1.07 - Ist denn überhaupt noch Studium angesagt? - Studium erfolgreich beendet und dann AE nach 18 (dann könnte doch auch direkt auf 28 gewechselt werden?) ? - Offensichtlich wird ja "relativ" viel verdient, sonst wäre keine Unterhaltszahlung möglich. Liegt denn evtl. schon ein (nicht genehmigter) Wechsel des Aufenthaltszwecks vor, d.h. wird das Studium evtl nur noch pro-forma durchgeführt? |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 21.11.2006 um 11:16:33
hi Inge,
so ist es...Im Moment versuche ich gerade im zust. ABH über den §18 AE zu bekommen, da ich mich aber früher für eine Weiterbildung entschieden habe, ohne informiert zu sein, dass so ein Wechsel doch recht kompliziert ist trotz bestehendem Eistellungsvertrages...Details in einem anderen Forum. Der Prozess läuft noch..bearbeiterin meinte "sieht nicht gut aus"...dann will ich versuchen mit §28, weil sonst bin ich von meiner tochter getrennt, und die mama insbesondere in finanziellen schwierigkeiten kommt. Das wollen wir doch alle nicht... :-[ - man darf aber dei AE zwei mal beantragen, also mit einer anderen Rechtsgrunlage oder ? -Mein Status als Student will ich noch bis zum 31.12. behalten, da ich noch an der uni als doktorand beschäftigt bin, schon mit dem Prof. abgesprochen. Da verdiene ich auch schon, unterhalt bezahle ich brav, und meine tochter bekommt die geschenke doppelt,im ramadan-fest und weihnachten :D - "relativ" gut verdienen werde ich schon aber nicht im Sinne von §18, ich werde sowas um die BAT IIa vielleicht einbisschen mehr bekommen...eigentlich schon i.o. -@Ronny und Mick.... was hat das "KANN" an sich....? " sie kann abweichend" muss aber nicht ? oder was heisst das ? bitte um genauere Schilderung. -@inge...was ist eine FZF ? -@ alle , wie kann man zitieren, welche knöpfe muss ich drücken ? ::) danke |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von Mick am 21.11.2006 um 15:11:25 gibran schrieb am 21.11.2006 um 11:16:33:
"Kann, muss aber nicht". In der Folge: Ein Wechsel von der Studenten-AE ist grundsätzlich (also in der Regel) nicht mög- lich, siehe § 16 Abs. 2 AufenthG. Zitat:
Familienzusammenführung. Zitat:
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Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 21.11.2006 um 15:35:14 inge schrieb am 21.11.2006 um 09:26:52:
ok...jetzt versteh ich die ganze sache...dann muss ich im "worst case" ausreisen, ich hoffe das würde dann mit der zeit klappen, da mein neuer vertrag ab dem 01.01.2007 fällt....hmmm.... ich werde mal versuchen...vielen dank |
Titel: Re: deutches Kind ausländischer Papa Beitrag von gibran am 05.12.2006 um 10:25:39
liebe Ratgeber....
es hat geklappt, gestern wurde meine neue Aufenthaltserlaubins nach §28 Abs.1 Satz 1. Nr. 3 erteilt. Dazu habe ich nachgewiesen: - Unterhaltszahlung -Stellungsnahme des Jugendamtes - Vaterschaftsanerkennung "worst case" lag nicht vor, ich brauche nicht nach hause vorher.... ich kann immer noch nicht glauben...ich habe am wenigstens damit gerechnet.... ich wäre beinah in die falsche Richtung gekämpft... also nochmal unser aufrichtiges Danke Schön an das info4alien.de team (Mick, Ronny und Inge...)...und an alle anderen, die in der diskussion mitbeteiligt waren. weiter so und viele Grüsse meine tochter, die liebe Mütter, und Gibran |
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