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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kind zur Mutter problem?
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Beitrag begonnen von muskan am 20.11.2006 um 15:02:25

Titel: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von muskan am 20.11.2006 um 15:02:25
Vater    ----            Sohn     -----         Mutter ( alle aus Indian )

Eltern  ----    lebt getrent    ----       unverheiratet

* Sohn 2005 Deutschland eingereist als Familienzusamenführung zur Vater
* 17 Jahre alt
*AE bis 2007
* besucht 10 klasse

Hi !!!
Hier die problem ist das Kind möchte mit seine Mutter Leben und die Mutter will wiesen ab er kann seine AE verlängern.


Muskan

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von Ulf am 20.11.2006 um 15:57:50

muskan schrieb am 20.11.2006 um 15:02:25:
Hier die problem ist das Kind möchte mit seine Mutter Leben und die Mutter will wiesen ab er kann seine AE verlängern.


Wer hat das Sorgerecht?

Gruß, ULF

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von muskan am 20.11.2006 um 16:08:48
Hi ulf !!!
Sogerrecht ist unklar aber ich denke der Vater, weil das Kind hat visum mit Familienzusamenführung zur Vater  bekommen.

Muskan

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von ronny am 20.11.2006 um 16:49:59

Zitat:
Wer hat das Sorgerecht?


Hi,

eigentlich irrelevant, weil ein Nachzug allenfalls auf der Grundlage vom § 36 in Frage käme. Da ist ja keine deutsche Beteiligung erkennbar ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von Ulf am 20.11.2006 um 20:22:19

ronny schrieb am 20.11.2006 um 16:49:59:
eigentlich irrelevant, weil ein Nachzug allenfalls auf der Grundlage vom § 36 in Frage käme. Da ist ja keine deutsche Beteiligung erkennbar ;)


Bis zur Volljährigkeit ist es nicht irrelevant. Oder soll das Kind erst nach Eintritt der Volljährigkeit umziehen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von sunnysunshine am 20.11.2006 um 20:28:13
irgendwie versteh ich den Sachverhalt noch nicht komplett:
lebt die Mutter in Indien und soll zu ihrem Sohn nachziehen oder lebt sie mit AE in Deutschland und der Sohn will zu ihr?

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von muskan am 21.11.2006 um 12:16:05
hi!
Die Mutter lebt auch in Deutschland hat Nederlassung.

muskan

Titel: Re: Kind zur Mutter problem?
Beitrag von ronny am 21.11.2006 um 13:32:28
Hi muskan,

wo liegt jetzt eigentlich dann das Problem. ? Wenn die Mutter das Sorgerecht haben sollte kann der Sohn bei ihr leben, wenn nicht muß er beim Vater bleiben.

Und falls es ums Bleiberecht des Sohnes gehen sollte, wäre zu fragen ob er seine AE nach § 32 AufenthG erhalten hat, wenn ja, dann gilt nachdem er 18 wird der § 34 Abs. 2 AufenthG ;)

Also wo ist das eigentliche Problem versteckt ?

Grüße
Ronny ;)

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