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Beitrag begonnen von lorik am 15.11.2006 um 12:56:55

Titel: elterngeld
Beitrag von lorik am 15.11.2006 um 12:56:55
Hallo
Brauche Aufklärung in Fragen Elterngeld
Komme aus Weissrussland, habe Aufenthaltserlaubnis wegen meines Studiums und einen deutschen Freund :). Nächstes Jahr bekommen wir einen Baby :).
Habe ich Anspruch auf Elterngeld oder müssen wir zuerst heiraten?

Viele Grüsse und danke im Voraus.

Titel: Re: elterngeld
Beitrag von Abu am 15.11.2006 um 15:40:39
Hi,

Wenn Dein Freund die Vaterschaft anerkennt, erwirbt das Baby mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann kannst Du eine AE zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG beantragen, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Mit der AE kannst Du Elterngeld beantragen.

Abu

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