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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> elterngeld https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163591815 Beitrag begonnen von lorik am 15.11.2006 um 12:56:55 |
Titel: elterngeld Beitrag von lorik am 15.11.2006 um 12:56:55
Hallo
Brauche Aufklärung in Fragen Elterngeld Komme aus Weissrussland, habe Aufenthaltserlaubnis wegen meines Studiums und einen deutschen Freund :). Nächstes Jahr bekommen wir einen Baby :). Habe ich Anspruch auf Elterngeld oder müssen wir zuerst heiraten? Viele Grüsse und danke im Voraus. |
Titel: Re: elterngeld Beitrag von Abu am 15.11.2006 um 15:40:39
Hi,
Wenn Dein Freund die Vaterschaft anerkennt, erwirbt das Baby mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Dann kannst Du eine AE zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG beantragen, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Mit der AE kannst Du Elterngeld beantragen. Abu |
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