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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage zum Eigenstaendigen Aufenthaltsrecht (Par. 3 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163528601 Beitrag begonnen von Margoscha am 14.11.2006 um 19:23:21 |
Titel: Frage zum Eigenstaendigen Aufenthaltsrecht (Par. 3 Beitrag von Margoscha am 14.11.2006 um 19:23:21
Hallo,
Ich habe eine Frage fuer die Spezialisten zum Paragraph 31.(1).1: Die Situation: - die Ehe besteht seit 6 Jahren im Bundesgebiet (gemeinsamer Wohnsitz usw), - ein Ehepartner hat die Niederlassungserlaubnis seit ungefaehr einem Jahr, - der andere Ehepartner hatte in den ersten 4 Jahren der Ehe eigenen "unabhaengigen" Studentenstatus und erst vor ungefaehr einem Jahr auf den Ehegattenstatus (Paragraph 30) "umgestigen ist". Fragen: 1.Werden die 6 Jahre als "rechtmaessig" angerechnet oder zaehlt nur die Zeit, die man mit dem entsprechndem Aufenthaltstitel (nach Paragraph 30) verbracht hat. 2. Wenn der andere Ehepartner das eigenstaendige Aufenthaltsrecht beeintragt, wird ihm die Erwerbstaetigkeit gestattet bleiben ? Ich waere fuer eine professionelle Meinung sehr dankbar. Grusse Margoscha |
Titel: Re: Frage zum Eigenstaendigen Aufenthaltsrecht (Pa Beitrag von Abu am 14.11.2006 um 23:48:38 Margoscha schrieb am 14.11.2006 um 19:23:21:
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Abu |
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