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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> kindergeld https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163445333 Beitrag begonnen von liyana am 13.11.2006 um 20:15:32 |
Titel: kindergeld Beitrag von liyana am 13.11.2006 um 20:15:32
hallo,
ich weiss nicht, ob ich meine frage hier an richtiger stelle poste, aber ich versuche einfach mal mein glück. also es geht um folgendes, ich habe im oktober geheiratet und dies dann auch der familienkasse berichtet, da ich noch kindergeld beziehe. leider haben sie mittlerweile die zahlungen eingestellt, obwohl ich eine zweite schriftlich estellungsnahme vorgenommen habe und erklärt habe, dass sich mein mann noch am ausland befindet und zur zeit noch studiert. anbei hatte ich auch eine studienbescheinigung meines mannes gefügt. mittlerweile ist mein mann fertig mit dem studium und wartet auf das visum zur FZF. Nun meine frage, wer ist dann hier in deutschland dafür zuständig entsprechende papiere über die erwerbsuntätigkeit meines mannes auszustellen? (ich habe ja nachweispflicht gegenüber der familienkasse, dass mein anspruch auf kindergeld weiterbesteht, da mein mann vorerst nicht für meinen unterhalt aufkommen kann) ist es dann die ausländerbehörde, die mir dann entsprechendes ausstellt oder muss er sich ganz normal arbeitslos melden, wenn er einen aufenthaltsstatus hat? ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. ich bedanke mich im voraus... viele grüsse liyana |
Titel: Re: kindergeld Beitrag von inge am 14.11.2006 um 08:02:32
Das gehört in "andere Rechtsgebiete"
Merkblatt Kindergeld http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf Zitat:
Im Zweifelsfall hat du alles mit der Fam.Kasse zu regeln. Grundsätzlich könnte dein Mann dich auch vom Ausland aus unterstützen also müsste wohl zumindest (falls überhaupt eine Chance besteht) nachgewiesen werden, dass er das nicht kann. Das dürfte hinreichend kompliziert sein, denke ich ... |
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