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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162942827 Beitrag begonnen von semangka am 08.11.2006 um 00:40:26 |
Titel: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von semangka am 08.11.2006 um 00:40:26
Hallo,
ich bin Deutsche und mit einem Indonesier verlobt. Wir würden gerne in Deutschland heiraten, wozu es wohl ausreicht ein Besuchervisum zu beantragen. Nach der Heirat wollen wir noch eine Weile in Deutschland bleiben, da wir das geborgte Geld für Hochzeit, Flugticket, usw. wieder erwirtschaften müssen, bevor wir beide nach Indonesien gehen. Wird das Besuchervisum ohne Probleme nach der Heirat in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt? Hat mein zukünftiger Mann dann eine Arbeitserlaubnis und notfalls Anspruch auf Hartz IV? lg semanka |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von inge am 08.11.2006 um 00:47:28 Zitat:
NEIN |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Ulf am 08.11.2006 um 12:23:38 semangka schrieb am 08.11.2006 um 00:40:26:
Wenn Ihr ein reguläres Heiratsvisum beantragt, dann reicht Ihr vorher stapelweise Papiere ein, nachher wird das Visum aber recht problemlos in eine AE mit Arbeitserlaubnis umgeschrieben. Arbeitslosengeld II kann er dann notfalls bekommen, davon kann man allerdings eigentlich weder Geld ansparen noch Schulden abtragen. Gruß, ULF |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Hartmut am 08.11.2006 um 17:48:02
Es gibt in diesem Fall nur 2 Möglichkeiten für Visa: Heirat in Deutschland mit Heiratsvisum oder Heirat in Indonesien und anschließend Familienzusammenführungsvisum. Heirat in Deutschland mit Besuchsvisum ist in der Regel nicht möglich.
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Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Abu am 08.11.2006 um 18:22:12 Hartmut schrieb am 08.11.2006 um 17:48:02:
Zur Präzisierung: Eine Heirat in D mit Besuchsvisum ist natürlich möglich. Allerdings stellt die Beantragung eines Besuchsvisum, obwohl tatsächlich eine Heirat und ein anschließender längerfristiger Aufenthalt geplant ist, einen Visavorstoß dar, der dazu führen kann, daß eine Aufenthaltserlaubnis nur nach nochmaliger Ausreise erteilt wird, und außerdem bestraft werden kann. Abu |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von khk am 08.11.2006 um 19:00:20 Abu schrieb am 08.11.2006 um 18:22:12:
die Strafbarkeit wage ich zu bezweifeln. Welcher Tatbestand? Alternativ käme natürlich ein nicht-deutsches (im Idealfall ein dänisches) Schengenvisum in Frage, mit dem dann in Dänemark geheiratet werden könnte. Soweit ich gehört habe stellen die Dänen zum Zweck der Eheschließung in Dänemark ohnehin nur Schengen-Visa aus (ich bitte um Korrektur, wenn das nicht richtig sein sollte). Ich wüsste jedenfalls nicht, warum eine deutsche ABH in einer solchen Konstellation noch rumzicken sollen dürfte. khk |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Abu am 08.11.2006 um 19:27:47 khk schrieb am 08.11.2006 um 19:00:20:
vgl. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Mick am 08.11.2006 um 19:30:49 Abu schrieb am 08.11.2006 um 19:27:47:
Hi, wenn ich mich recht erinnere, hat der BGH schon zu AuslG-Zeiten entschieden, dass Falschangaben, die im Ausland bei der Auslandsvertretung gemacht werden, nicht unter die entsprechende Norm zu subsumieren sind. |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Ulf am 08.11.2006 um 20:30:28 Mick schrieb am 08.11.2006 um 19:30:49:
Meinte der BGH die Erschleichung des Visums oder die Einreise mit einem unpassenden solchen? Gruß, ULF |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Abu am 08.11.2006 um 23:48:28 Mick schrieb am 08.11.2006 um 19:30:49:
Echt? Auf den ersten Blick paßt die Norm ja eigentlich ganz gut... Abu |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Mick am 09.11.2006 um 07:31:19 Abu schrieb am 08.11.2006 um 23:48:28:
Hier aus einem Schreiben, in welchem eine entsprechende Entscheidung des OLG Köln zitiert wird (wie gesagt, meine der BGH hatte auch so entschieden): Zitat:
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Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von semangka am 09.11.2006 um 23:33:13
Vielen Dank erstmal für eure bisherigen Antworten.
Man kann ja sicherlich nachweisen, dass eine Heirat geplant ist, wenn jemand ein Besuchervisum beantragt, spätestens wenn er dann seine Heiratsunterlagen vollständig vorlegt :-/ Was für Stapel Papiere wären dann für ein Heiratsvisum nötig?(Wenn das zu lang ist, vielleicht einen Link zur entsprechenden Seite? :)) Und ist dafür ebenfalls eine Verpflichtungserklärung notwendig? Gruß Semangka |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Abu am 10.11.2006 um 00:27:51 semangka schrieb am 09.11.2006 um 23:33:13:
[guck=guck.gif] http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/download/download__ehe__in__de,property=Daten.pdf Zitat:
Abu |
Titel: Re: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Heirat Beitrag von Balitraveller am 10.11.2006 um 15:56:17
Hallo,
meine Frau kommt aus Indonesien, wir haben im Juni d.J. geheiratet. Wir hatten uns für ein Hochzeitsvisum entschieden, weil uns Hochzeit mit Touristzenvisum zu unsicher erschien. Welche Papiere notwenig sind hat ja Abu schon geschrieben. Die Unterlagen müssen noch übersetzt und legalisiert werden. Aber keine Angst, dafür gibt es in Indonesien Agenturen die dies erledigen. Wir haben uns an Frau Effijanti Oentoro entschieden. Die Adresse und Telefon Nr. steht auf der Übersetzeliste der deutschen Botschaft Jakarta. Siehe hier: http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/download/download__uebersetzerliste,property=Daten.pdf Wenn noch Fragen sind, PN schicken. Viele Grüße Balitraveller |
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