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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sorgerechtsbescheinigung Russland
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Beitrag begonnen von flodul am 07.11.2006 um 10:36:15

Titel: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von flodul am 07.11.2006 um 10:36:15
Zunächst mal vielen Dank an die Macher der Seite!!

Ich beabsichtige meine russische Verlobte in Deutschland zu heiraten. Wir sind im Moment in der "Dokumentenbeschaffungsphase". Ihre 12 jährige Tochter soll mit nach Deutschland umziehen.
Die ABH fordert neben der notariell beglaubigten Bescheinigung des Vaters das er der Ausreise zustimmt (liegt vor) ein...Zitat:"ein Dokument, in dem das Sorgerecht geklärt ist + deutsche Übersetzung". Nun ist das Sorgerecht in Russland im allgemeinen immer gemeinsam(so meine Recherche). Nur in Ausnahmefällen gibt es Sonderregelungen die dann auch dokumentiert werden. Auf meine Rückfrage bei der ABH welches Dokument denn den Erfordernissen genügen würde kam die folgende Antwort:
"Über welche Dokumente das Sorgerecht in Russland geklärt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, das müsste Ihre Verlobte wissen, ansonsten die russischen Behörden."

Wer kann mir sagen welches Dokument die Erfordernisse der ABH erfüllt und bei welcher Behörde in Russland ich es bekomme?

Vielen Dank an alle

Titel: Re: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von flodul am 11.11.2006 um 10:31:14
Hallo kann mir niemand eine Antwort geben?

Das ist schade!
Trotzdem ist die Seite gut ;).

Flodul

Titel: Re: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von inge am 11.11.2006 um 12:16:54
Versuch's mal mit dem Orignal-Scheidungsurteil

Titel: Re: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von rebdesul am 12.11.2006 um 22:26:16
Vielleicht fragst Du hier
http://foren.germany.ru/familie.html?Cat=&lang=german
man unterhielt sich da auf russisch, aber wenn du deutsch schreibst, dann beckommst Du auch Antwort auf Deutsch. Da waren schon bestimmt solche Fälle.´
Ich mache nicht Werbung für andere Portal, hoffe nur das dir da jemand antwortet

Titel: Re: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von Koshka am 13.11.2006 um 20:47:41

Zitat:
Wer kann mir sagen welches Dokument die Erfordernisse der ABH erfüllt und bei welcher Behörde in Russland ich es bekomme?


Folgende Dokumente interessieren die ABH.
1. Sorgerecht bleibt bei Ihrer Verlobten. Es soll gerichtlich bestätigt werden, d.h. bei der Scheidung (z.B. im Scheidungsurteil) muss extra betont werden, dass das Kind nicht mit dem Vater, sondern mit der Mutter bleibt. In Russland ist es so selbstverständlich, dass sich keiner um so eine Bestätigung kümmert. Für die deutschen Behörden ist dieser Satz entscheidend.
2. Die notariell beglaubigte Bestätigung (Erlaubnis) des Vaters, dass er nichts gegen die Ausreise des Kindes  hat. Es muss auch stehen, dass er keine materiellen Anforderungen zur Ex-Frau und zum Kind hat. Jeder Notar hat eine Standart-Form solch einer Erklärung.

Titel: Re: Sorgerechtsbescheinigung Russland
Beitrag von flodul am 14.11.2006 um 08:38:21
Wir bekommen jetzt eine offizielle Bescheinigung das die Tochter bei der Mutter lebt und bisher gelebt hat. Ich hoffe zusammen mit der notariellen Bescheinigung wird dies ausreichend sein für die ABH. Vielen Dank für die Antworten und werde mich mit dem Resultat zu gegebener Zeit hier melden.

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