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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekommt...
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Beitrag begonnen von Maximilian am 27.10.2006 um 12:45:15

Titel: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekommt...
Beitrag von Maximilian am 27.10.2006 um 12:45:15
Hallo allerseits,

Kurz erklärt:
Ich bin 30, bin vor 6 Jahre nach Deutschland mit eine "Green-Card" (IT-Speuialist) gekommen. Vorher 1 Jahr in Amsterdam gearbeitet (auch "Green-Card"). Seit Februar 2006 bin ich geschieden, meine ex-Frau ist zurück in die Ukraine gefahren.
Habe vor Monaten ein nettes Mädchen in der Ukraine kennen gelernt und das ganze läuft bischer so wunderbar daß wir uns entschieden haben schon in März 2007 zu heiraten. Heiraten werden wir in Ukraine weil ich auch ein Ukrainer bin und so wird es uns mit Papierkramm eine Menge ersparen.
Meine Verlobte war noch nie bei mir hier und überhaupt noch nie im Ausland (bis jetzt habe ich sie in die Ukraine besucht). Ich habe sie für Weihnachten 2006 und Silvester nach Deutschland eingeladen und sie hat schon einen Termin bei Deutschen Konsulat in Kiew für 09.11 bekommen. Es geht erstmal um ein Visum zwecks Besuch, und in meine Verpflichtungserklärung habe ich meine Verhältnis zu sie als "Freundin meiner Schwester" gekennzeichten.
Die letzte Tage habe ich aber viel in diesem Forum gelesen und bin gar nicht mehr sicher ob wir das mit Visum weiter machen dürfen. Ich bin jetzt (Dank info4alien) ganz siecher daß mit fast 100% Wahrscheinligkeit bekommt sie eine Einreisesperre statt Visum und daß danach wird es schwierig bis unmöglich für sie nach Deutschland zu kommen auch nach unsere Hochzeit. Stimmt es so?
Sie ist 27, ist seit März 2006 auch geschieden, hat ein Kind, ist besonders nett und nur 3.5 Jahre alt. Eingeladen habe ich diesmal nur sie, ohne Kind.
Soll ich eine andere Verpflichtungserklärung für sie schnell machen und mein Beziehung diesmal als "Verlobte" gekennzeichen?

Bitte um eure Hilfe und Rat!

Danke im Voraus.

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von maki am 27.10.2006 um 12:54:04
Hallo Maximilian,


Zitat:
Ich bin jetzt (Dank info4alien) ganz siecher daß mit fast 100% Wahrscheinligkeit bekommt sie eine Einreisesperre statt Visum und daß danach wird es schwierig bis unmöglich für sie nach Deutschland zu kommen auch nach unsere Hochzeit.

Wie kommst du denn darauf???  :o

Gruß,

maki

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Ulf am 27.10.2006 um 13:32:42

Maximilian schrieb am 27.10.2006 um 12:45:15:
Ich bin 30, bin vor 6 Jahre nach Deutschland mit eine "Green-Card" (IT-Speuialist) gekommen. Vorher 1 Jahr in Amsterdam gearbeitet (auch "Green-Card"). Seit Februar 2006 bin ich geschieden, meine ex-Frau ist zurück in die Ukraine gefahren.
Habe vor Monaten ein nettes Mädchen in der Ukraine kennen gelernt und das ganze läuft bischer so wunderbar daß wir uns entschieden haben schon in März 2007 zu heiraten. Heiraten werden wir in Ukraine weil ich auch ein Ukrainer bin und so wird es uns mit Papierkramm eine Menge ersparen.
Meine Verlobte war noch nie bei mir hier und überhaupt noch nie im Ausland (bis jetzt habe ich sie in die Ukraine besucht). Ich habe sie für Weihnachten 2006 und Silvester nach Deutschland eingeladen und sie hat schon einen Termin bei Deutschen Konsulat in Kiew für 09.11 bekommen. Es geht erstmal um ein Visum zwecks Besuch, und in meine Verpflichtungserklärung habe ich meine Verhältnis zu sie als "Freundin meiner Schwester" gekennzeichten.



Man soll halt nicht lügen, gibt Ärger. Du kannst sie als persönliche Bekannte einladen. Wenn Du sie über Deine Schwester kennengelernt hast, sollte es in Ordnung gehen.

Wo hast Du das erste Mal geheiratet und Dich scheiden lassen? Ist Deine Scheidung in der Ukraine anerkannt?

Hat Deine Flamme das alleinige Sorgerecht für ihr Kind?

Gruß, ULF

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von jetflyer am 27.10.2006 um 13:38:52
Hallo Maximilian,
Ich verstehe schon die „Besorgtheit“, das es mit dem Shengen Visum von der Dt. Botschaft in Kiev klappt

Kiev ist ein „schwieriges“ Pflaster für Besuchsvisa...

Anbei mal ein paar Zahlen aus 2004 http://dip.bundestag.de/btd/15/050/1505004.pdf
(Seite 16)

Formal hast Du alles richtig gemacht. Deine Freundin hat mit 99% Wahrscheinlichkeit ein Interview in der Botschaft zu überstehen.. Fragen wie Reisezweck, Pläne etc, ..dienen dazu, den Visaantrag auf Plausibilität zu überprüfen.

Das schwierigste Problem wird für Euch sein, die Rückkehrbereitschaft Deiner Freundin zu belegen.
Es hilft wirklich nur vollkommene Offenheit und klare Dokumentation Eurer Planungen.
Speziell das Ihr NICHT vorhabt, während dieses Besuchs zu heiraten (z.B. in DK)

Sollte Deine Freundin alleine kommen (sprich: das Kind bleibt zuhause), eine geregelte Arbeit haben, familiäre Bindungen an das Heimatland, etc.. dann ist die Chance auf positiven Entscheid sicher als gut zu bezeichnen. Auch die Visalänge sollte die Dauer eines „normalen „Besuchs“ 2-4 Wochen wiederspiegeln.

Versucht nicht auf der Schiene „Freundin der Schwester“.. zu reiten, Du hast sie als Mann eingeladen,. Bleib strikt bei der Wahrheit im Interview... Du willst Sie kennenlernen, später Heirat nicht ausgeschlossen, aber eben nicht jetzt sofort, etc.. Dies ist glaubwürdig und ein legitimer Grund, „Unwahrheiten“ beim Interview sind ein sofortiger Ablehnungsgrund. Es sind Profis bei deen Botschaften, Märchen sind wirklich leicht zu durchschauen.

Ein freundlicher Brief von Dir and die Visastelle, ein paar gemeinsame Bilder mit Deiner Freundin, etc, machen euren Visawunsch plausibel

Nach der Visa Affäre in der Vergangenheit wird schon genau geschaut.

Viel Glück und Erfolg

Sveta + Jens

PS. Eine Einreisesperre gibt es nicht bei abgelehntem Besuchsvisum. Es gibt einen Stempelabdruck im Pass (Visum verweigert), manchmal werden auch nur weitere Unterlagen angefordert, die ein Visum ermöglichen. Bringt man diese nicht bei, wird der Antrag storniert und im Pass steht gar nichts.

Auf FZF Visum nach Hochzeit hat eine Shengen Visum Ablehnung bei Gründen wie mangelnde Rückkehrbereitschaft, finazielle Leistungsfähigkeit, etc. keinen negativen Einfluss.

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Ulf am 27.10.2006 um 13:44:06

jetflyer schrieb am 27.10.2006 um 13:38:52:
Auf FZF Visum nach Hochzeit hat eine Shengen Visum Ablehnung bei Gründen wie mangelnde Rückkehrbereitschaft, finazielle Leistungsfähigkeit, etc. keinen negativen Einfluss.


Ablehnung wg. Falschangaben hingegen macht sich nicht wirklich gut, besonders, wenn es ein Ermessensnachzug sein sollte.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von maki am 27.10.2006 um 13:51:20
Sie hat ein Kind in der Ukraine zurückgelassen, soviel zum Thema Rückkehrbereitschaft... untertauchen wird sie wohl nicht.
Sie kommt über Weinachten(Julianischer Kalender?;))/Sylvester zu Besuch und fährt wieder zurück, geheiratet werden soll ja schliesslich in der Ukraine im März.

Alles in allem sehe ich keine Gründe warum sie eine Einreisesperre statt ein Visum erhalten sollte....
Ich denke ihr seht alle Probleme die es gar nicht gibt, macht mal die Leute nicht verrückt ;)

Gruß,

maki

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Ulf am 27.10.2006 um 13:53:19

maki schrieb am 27.10.2006 um 13:51:20:
Ich denke ihr seht alle Probleme die es gar nicht gibt, macht mal die Leute nicht verrückt ;)


Die Angaben zum Verhältnis zwischen Einlader und Eingeladener sollten halt stimmen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von maki am 27.10.2006 um 13:57:32
Lieber Ulf,

die Gefahr das es hier um Visumsmissbrauch geht (Einreise als Touri und dann doch Heirat in Dänemark) ist doch wohl aus der Luft gegriffen.

Das er seine Beziehung zu ihr nicht voll dargelegt hatte ist zwar nicht ganz Koscher, aber vielleicht ist seine Verlobte auch mit seiner Schwester befreundet..

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von jetflyer am 27.10.2006 um 14:18:32
Hi again, Natürlich möchte ich niemanden hier ängstigen. War halt bisher schlicht meine Erfahrung: Ehrlich währt am längsten"....

Ich selbst habe bisher nur positive Erfahrungen mit Botschaften und ABH gemacht.
Auf dem "Papier" war der Erstbesuch mit Shengen Visum letztes Jahr für meine heutige Frau (damals 21, gerade Uni beendet, kein Job, keine "starke" Rückkehrperspektive, etc) nicht einfach. Aber mit ganz offenen Karten, freundlichem Auftreten, guter Vorbereitung und "No fishy stories".. hats prima geklappt.

Ähnlich lief dann dann dies Jahr für uns die FZF.

Viele Grüße + Toi toi toi

Sveta + Jens  

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Maximilian am 27.10.2006 um 15:54:58
Herzlichen Dank für eure Hilfe. Ich habe wahrscheinlich das Thema "Einreisesperre" falsch verstanden. Also, ihr meint wir müßen keinerlei Angst deswegen haben?

Aber eine andere Verpflichtungserklärung würde ich auf jedem Fall gleich am Montag machen und sie mitbringen Ich fliege schon wieder in die Ukraine fürs Wochenende 04.11-05.11 und nehme die neue Erklärung gleich mit. Montag 06.11 früh dann wieder zurück. Scheint ziemlich verrückt zu sein aber meine Urlaubstage für 2006 sind leider schon alle (klar doch - ich wohne hier und sie dort). Bis Ende 2006 sind nur Wochenende mein Raum. Für die letzte Woche in Dezember "sammle" ich jetzt "Überstunden" bei der Arbeit.
:)

Und diese Idee mit dem Brief an Visumstelle gefällt mir auch.

Vielen Dank, i4a ist tatsächlich echt SUPER!!!

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von maki am 27.10.2006 um 16:09:43
Maximilian,

ein Visumsantrag wird entweder stattgegeben oder abgelehnt, aber sicher gibts keine Einreisesperre allein eines Antrages wegen... ;)

Ulfs Frage bezüglich der sorgerechtsfrage fürs Kind wird sicher wichtig wenns nach der Heirat irgenwann ans FZF geht, da würde ich mich an deiner STelle mal ganz genau bei ihr erkundigen, unter Umständen kann es sein das ihr Kind nicht dauerhaft aus der Ukraine ausreisen darf nach Ukrainischem Recht.

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Maximilian am 27.10.2006 um 16:10:18
Darf ich noch fragen was bedeutet FZF?

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von Mono am 27.10.2006 um 16:12:20
Familienzusammenführung

Titel: Re: Wenn meine Verlobte eine Einreisesperre bekomm
Beitrag von inge am 27.10.2006 um 16:18:59

Zitat:
unter Umständen kann es sein das ihr Kind nicht dauerhaft aus der Ukraine ausreisen darf nach Ukrainischem Recht

Und dies meisten Länder würden dann auch die Einreise/das  Visum verweigern.

@Maxim: Falls kein alleiniges Sorgerecht, braucht deine (dann) Frau ein notariell bestätigtes Einverständnis des Vater, dass er mit der dauerhaften Wohnsitznahme im Ausland einverstanden ist.
Diese Erklärung ist auch bei Beantragung des Visums für das Kind vorzulegen.

Damit die ABH der FZF des Kindes zur Mutter zustimmt, wirst du vermutlich eine VE (Verpflichtungserklärung) oder ein Schuldversprechen (BGB 780) zugunsten des Kindes abgeben müssen. Da das ausl. Kind zu einem ausl. nachzieht, muss der LU (Lebensunterhalt) gesichert sein und zwar durch einen UnterhaltsPFLICHTIGEN. Und da deine Frau zu dem Zeitpunkt wohl noch nicht arbeitet, musst du dich dann halt ...pflichtig machen.

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