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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung einer in D nicht anerkannten Ehe
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Beitrag begonnen von q1960 am 17.10.2006 um 20:46:55

Titel: Scheidung einer in D nicht anerkannten Ehe
Beitrag von q1960 am 17.10.2006 um 20:46:55
Wie lasse ich mich scheiden??
Ich habe letztes Jahr in Ghana einen Ghanaer geheiratet. Im März ist das Visum zur FZF abgelehnt worden mit der Begründung, daß seine Identität nicht geklärt ist und es auch nicht sicher ist, ob eine vorherige Ehe noch besteht (Bigamie!).
Nach Akteneinsicht über das Verwaltungsgericht Berlin, habe ich mich entschlossen, nicht mehr weiter für diese Ehe zu kämpfen und möchte mich jetzt scheiden lassen.
Muß ich diese Scheidung (oder evtl. auch Annullierung?) in Ghana durchführen?Brauche ich dort einen Anwalt? Wie finde ich einen brauchbaren? ohne das die Kosten in schwindelnde Höhe schießen. Mein Mann war bisher nicht bereit, sich scheiden zu lassen.

Wäre schön, wenn mir jemand brauchbare Tipps geben könnte!

Titel: Re: Scheidung einer in D nicht anerkannten Ehe
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 07:55:09
Hallo

ich würde in dem Falle die Scheidung im Inland beantragen, da nicht zweifelsfrei festzustehen scheint, ob nach ghanaischem Recht eine unwirksame Ehe vorliegt.

Sect. 42 der Marriage Ordinance sagt dazu u.a.:

".... eine Eheschließung ist unwirksam, wenn beide Partner wissentlich und willentlich in ihre Vornahme eingewilligt haben, ...

- unter einem falschen Namen......"

Da die unterstellte ggf. auch bigamische Ehe nicht zweifelsfrei als Nichtehe zu qualifizieren ist, solltest Du sie auch aus Rechtssicherheitsgründen aufheben oder scheiden lassen.

Warum sollte das in Ghana erfolgen, da hättest Du als zusätzliche Hürde hier die Anerkennung des Urteils zu bewältigen.

Eine Unterstützung und Beratung durch einen Anwalt ist zu empfehlen.

Güße
Ronny ;)

Titel: Re: Scheidung einer in D nicht anerkannten Ehe
Beitrag von Malo am 18.10.2006 um 19:10:30
Wende Dich doch mal an Dein Standesamt. Meins hat das ganz einfach für mich (auch gegen meinen Willen  >:( ) erledigt.
Nun ist meine in Deutschland von Amts wegen als Nichtehe eingestuft und ich kann somit nocheinmal heiraten.

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