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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unbefristite Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahre Ehr
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Beitrag begonnen von fanta am 17.10.2006 um 19:41:56

Titel: Unbefristite Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahre Ehr
Beitrag von fanta am 17.10.2006 um 19:41:56
Hallo zu allen! Hoffentlich kann hier jemand mir weiterhelfen nach langem unerfolgreichem googlen!

Wie bereits der Betreff schon sagt, habe ich fragen zum unbefristiten Aufenthaltserlaubnis.

Bin seit 3 Jahren mit einem Deutschen Maedchen verheiretet und nun ist es so weit ein unbefristites Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Es ist aber so: ich habe mich als eine nebenwohnung in einer anderen Stadt gemeldet wegem dem Studium fuer 3 tage woechentlich Aufenthalt dort. Waere das ein Problem sein wonwegen, kein gemeinsames eheleben???

werde ich bei dem Antrag am Auslaenderamt fragen gestellt? Muessen wir ueberhaupt ueberpruehft werden? Wenn ja, wie wird die Ueberpruehfung aussehen.

Ich bedanke mich im Voraus!

LG

Titel: Re: Unbefristite Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahre
Beitrag von Mick am 17.10.2006 um 20:24:13
Hi,
es ist anzunehmen, dass da näher nachgefragt wird.
Sollte aber kein Problem darstellen. Ist nunmal üblich,
in solchen Fällen eine Nebenwohnung zu haben.

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