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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung mit straftat
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Beitrag begonnen von aaliyah am 15.10.2006 um 21:02:11

Titel: Duldung mit straftat
Beitrag von aaliyah am 15.10.2006 um 21:02:11
Hallo,
Ich fang am besten kurz und knapp an. Mein Freund hat ne Duldung und ist seit 8 Jahren in deutschland. Allerdings ist er jetzt vorbestraft und auf Bewährung, wegen Drogenhandel (25gr. Haschisch und  2000euro wurden bei ihm gefunden). Nun hat er erneut eine Verlängerung seiner Duldung erhalten. Er ist in Düsseldorf Mettmann angemeldet, ist aber mit einer Bosnierin verheiratet (seit 11 monaten) diese hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf 2 Jahre. Er wohnt also mit seiner Frau in Mülheim/Ruhr. Die Ausländerbehörde sagte Ihm, dass er sein Pass innerhalb von einem Monat erhält, nur die Ausländerbehörde in Düsseldorf Mettmann wo er angemmeldet ist, möchte seine Akte nicht an Mülheim weiterleiten. Man sagte ihm wortwörtlich, dass man ihn abschieben wird und dafür auch gesorgt wird, aufgrund seiner Straftat mit dem Drogenhandel. Er hat natürlich Angst wieder zurück nach Yoguslawien zurückzukehren.
Er hat doch seine Strafe doch bekommen, besteht den vielleicht noch Hoffnung, dass er in Deutschland bleibt? Oder dass seine Duldung um 6 Monate verlängert wird? Wie siehts denn mit einem erneuten Asylantrag aus?
Bitte helft mir und gibt mir Tipps, ratschläge, Kontaktadressen, etc.

Ich danke im voraus
:-[


Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von sunnysunshine am 15.10.2006 um 21:29:53
Hallo,

es fehlen noch ein paar entscheidende Informationen:
welche Staatsangehörigkeit hat er?
Wie hoch ist die Strafe für das BTM-Delikt?
Wo hat er geheiratet, hat er einen Pass?
Aus welchem Grund (welcher Paragraf) hat seine Frau die Aufenthaltserlaubnis?
Wie wird der Lebensunterhalt sichergestellt?

Grüße
sunnysunshine ;)

Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von brickbat am 16.10.2006 um 09:20:26
[quote author=aaliyah link=1160938932/0#0 date=1160938931]Hallo,
Ich fang am besten kurz und knapp an. Mein Freund hat ne Duldung und ist seit 8 Jahren in deutschland. Allerdings ist er jetzt vorbestraft und auf Bewährung, wegen Drogenhandel (25gr. Haschisch und  2000euro wurden bei ihm gefunden). Nun hat er erneut eine Verlängerung seiner Duldung erhalten. Er ist in Düsseldorf Mettmann angemeldet, ist aber mit einer Bosnierin verheiratet (seit 11 monaten) diese hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf 2 Jahre. Er wohnt also mit seiner Frau in Mülheim/Ruhr. Die Ausländerbehörde sagte Ihm, dass er sein Pass innerhalb von einem Monat erhält, nur die Ausländerbehörde in Düsseldorf Mettmann wo er angemmeldet ist, möchte seine Akte nicht an Mülheim weiterleiten. Man sagte ihm wortwörtlich, dass man ihn abschieben wird und dafür auch gesorgt wird, aufgrund seiner Straftat mit dem Drogenhandel. Er hat natürlich Angst wieder zurück nach Yoguslawien zurückzukehren.
Er hat doch seine Strafe doch bekommen, besteht den vielleicht noch Hoffnung, dass er in Deutschland bleibt? Oder dass seine Duldung um 6 Monate verlängert wird? Wie siehts denn mit einem erneuten Asylantrag aus?
Bitte helft mir und gibt mir Tipps, ratschläge, Kontaktadressen, etc.

Ich danke im voraus
:-[/quote]
Handelt es sich um einen Freund von Dir oder um Deinen Freund? Wieso wohnt er in Mülheim wenn er noch in Mettmann angemeldet ist?

Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von aaliyah am 19.10.2006 um 20:42:54

brickbat schrieb am 16.10.2006 um 09:20:26:
Handelt es sich um einen Freund von Dir oder um Deinen Freund? Wieso wohnt er in Mülheim wenn er noch in Mettmann angemeldet ist?


Es handelt sich um meinen Freund. Er ist in mettmann angemeldet, wohnt aber bei seiner Frau in Mülheim a.d.Ruhr. Seine Frau hat vorher eine "Scheinehe" mit einem deutschen gehabt, dadurch hat sie ihre aufenthaltsgenehmigung erhaten. Demnächst bekommt sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, weil sie auch ein Kind mit dem vorigen Mann hat, angeblich.
Er war mit ihr 5 Jahre zusanmmen, und vor 11 monaten hat er sie geheiratet, aber nur damit er in deutschland bleibt, weil die Beziehung zwischen den beiden schon lange kalt gestellt ist. seine Frau bezieht Sozialhilfe, er dagegen bekommt garnichts. Nun will er neu beginnen,. er hat aus seinen fehlern gelernt. der Anwalt sagte, dass er sich noch gedulden soll, doch die Warterrei macht einen wahnsinnig.
Kann er trotzdem abgeschoben werden, auch wenn seine Frau eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung erhält? Er will sich nämlich von ihr scheiden lassen.
Gibt es Möglichkeiten??

Wenn ja welche??

Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von ronny am 19.10.2006 um 20:49:18

Zitat:
und vor 11 monaten hat er sie geheiratet, aber nur damit er in deutschland bleibt, weil die Beziehung zwischen den beiden schon lange kalt gestellt ist.



Zitat:
Seine Frau hat vorher eine "Scheinehe" mit einem deutschen gehabt, dadurch hat sie ihre aufenthaltsgenehmigung erhaten.


Boah ich frag mich manchmal wirklich warum sich noch jemand wegen Scheinehevorwürfen seitens der ABHen aufregt.

Manchmal kann man schon die Contenance verlieren  >:(




Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von aaliyah am 19.10.2006 um 20:52:25

schrieb am 15.10.2006 um 21:29:53:
Hallo,

es fehlen noch ein paar entscheidende Informationen:
welche Staatsangehörigkeit hat er?
Wie hoch ist die Strafe für das BTM-Delikt?
Wo hat er geheiratet, hat er einen Pass?
Aus welchem Grund (welcher Paragraf) hat seine Frau die Aufenthaltserlaubnis?
Wie wird der Lebensunterhalt sichergestellt?

Grüße
sunnysunshine ;)


Er ist Yoguslawe ( Roma). Drei Jahre Bewährung, bei erneutem Versuch von Drogenhandel oder sonstiger Straftat, drohen ihm 2 Jahre Knast und 3 jahre Bewährung. Dabei hatte er 25gr. Haschisch und 2000 euro bar, die bei ihm gefunden wurden.
Er hat in Mülheim geheiratet, sein Pass hat er bis jetzt immer noch nicht, obwohl er 10 jahre in Deutschland lebt. Die Heirat war seine Notlösung für den Aufenthalt hier in Deutschland, weil die Beziehung zwischen den Beiden schon lange beendet ist. Seine Frau war vorher mit einem deutschen verheiratet (Scheinehe), dieser hat ein Kind mit ihr. Jetzt erhält sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, weil sie ein deutsches Kind hat. sie bezieht übrigens Sozialhilfe, mein Freund dagegen bezieht garnichts.

Natürlich wollen wir auch heiraten, deshalb will er sich auch von ihr scheiden lassen.

Was gibt es für Möglichkeiten?? Kann er überhaupt abgeschoben werden, trotz dieser Heirat??

Ich danke im voraus

Titel: Re: Duldung mit straftat
Beitrag von Janna am 19.10.2006 um 21:19:14
Schau Dir mal meine Homepage an.
Wegen solchen Betrügern wie Deinem Freund und seiner (Noch)Frau müssen ehrliche Paare dermaßen leiden.

IHR SOLLTET EUCH WAS SCHÄMEN!!!!!  >:(

Außerdem sollte Dir bewusst sein, dass Du als Mitwisserin einer Straftat (das Eingehen einer Scheinehe IST eine Straftat) möglicherweise selbst belangt werden kannst, wenn Du das nicht angibst.

Ich hoffe nur, dass die Sache schnellstens auffliegt!!!!!

Ärgerliche Grüße
Janna

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