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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ausländische Papiere
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Beitrag begonnen von Adele am 14.10.2006 um 16:19:58

Titel: Ausländische Papiere
Beitrag von Adele am 14.10.2006 um 16:19:58
Wir wollen heiraten und waren auch schon auf dem Standesamt. Ich habe mittlerweile meine Papiere zusammen. Die Familie meines Freundes aus Tunesien hat eine Ledigkeitsbescheingung sowie eine Geburtsurkunde geschickt. Beide übersetzt in deutscher Sprache, unten drunter steht "die Übersetzerin vereidigt". Reicht das oder muss man das Original vorlegen und dieses in Deutschland übersetzen lassen (wie hoch sind denn dann die Kosten?).

Außerdem habe ich noch gelesen, dass Tunesien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Braucht man dieses?

Danke.


Titel: Re: Ausländische Papiere
Beitrag von ronny am 14.10.2006 um 17:33:11

Adele schrieb am 14.10.2006 um 16:19:58:
Beide übersetzt in deutscher Sprache, unten drunter steht "die Übersetzerin vereidigt". Reicht das oder muss man das Original vorlegen und dieses in Deutschland übersetzen lassen (wie hoch sind denn dann die Kosten?).

Außerdem habe ich noch gelesen, dass Tunesien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Braucht man dieses?


Hallo,
das EFZ wird natürlich benötigt, allerdings wird es in Tunesien keines geben, sodass eineBefreiung von der Beibringung des EFZ notwendig ist.

In dem verlinkten Thread kannst Du bei den OLG nachschauen was für Tunesien sonst noch benötigt wird.

Zu den Übersetzungen:

Man benötigt selbstverständlich die Orignale und ggf. eine im Inland von einem bei Gericht zugelassenen oder allgemein vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung. Die in Tunesien angefertgte Übersetzung wird höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert.

Zu den Kosten hab ich keine Infos , sorry ;)

Grüße
Ronny ;)



Titel: Re: Ausländische Papiere
Beitrag von Chris0601 am 14.10.2006 um 22:09:57
zu den kosten:

die werden normalerweise nach zeilen berechnet. ich schätze eine zeile wird so ca. 1,30 € kosten

falls du keinen übersetzer findest, frag mal bei einer sprachschule in deiner nähe nach, die arbeiten oft mit übersetzern zusammen und können dir auskunft geben.

Titel: Re: Ausländische Papiere
Beitrag von Pfirsichring am 15.10.2006 um 09:42:32
Hallo Adele,

Übersetzer haben keine festgeschriebenen Preise, normalerweise wird nach Zeilen abgerechnet, wobei der Zeilenpreis schon stark variieren kann (ist u.a. auch sprach- und volumensabhängig). Es ist schon ratsam, sich mehrere Angebote einzuholen, wobei du dich auch erkundigen solltest, ob die Beglaubigung der Übersetzung extra in Rechnung gestellt wird oder schon im Zeilenpreis enthalten ist.
Ich persönlich rechne meistens nach Zeilen ab, allerdings rechne ich bestimmte Dokumente auch pauschal ab, da ich diese schon x-mal 'übersetzt' habe und eigentlich nur noch gewisse Angaben, wie Name, Geburtsort etc. austauschen muss. Meine Zeilenpreise sind auch nicht fest, da ich in der glücklichen Situation bin, als Übersetzerin angestellt zu sein, und ich demnach nicht von den 'freiberuflichen Übersetzungen' leben muss. Von daher gehe ich auch schon ein bisschen nach 'Nase' und auch Vermögensverhältnissen des Kunden. :snoopy:
Unter Datenbank findest du hier www.bdue.de übrigens viele beeidigte Übersetzer für alle möglichen Sprachen  ;)

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