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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von asma am 12.10.2006 um 11:30:54

Titel: Verpflichtungserklärung
Beitrag von asma am 12.10.2006 um 11:30:54
Hallo

ich muss nochmals fragen, bei einem Visum zum Zwecke der Eheschließung, gebe ich doch meine Papiere (also von mir und ihm) auf dem Standesamt ab und dann wird das vom Oberlandesgericht geprüft.

Ich habe davor in einem Thread gelesen, dass man nicht eher einen Termin bekommt bis man das Visa hat. Bei der visastelle schicken die das auch nach Deutschland zum Oberlandesgericht!
Was muss man denn jetzt zuerst tun?ist doch doppelt gemoppelt!

Noch eine Frage,bei der Verpflichtungserkläung sagt man mir auf dem Einwohnermeldeamt, das man eine formlose erklärung erstellen muss( bei mir wäres es zwei Personen die unterstützen würden) und dort muss ich sie ja auch absegnen lassen!
Muss ich jetzt auch auf die Ausländerbehörde?
(stand auchin dem anderen Thraed, er wollte chinesin in berlin heiraten!)

Danke für eure Antworten! :)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2006 um 14:49:17
Für eine Verpflichtungserklärung ist eine Einkommens- und eine Wohnraumbescheinigung, sowie eine Krankenversicherung  erforderlich. Die Ausländerbehörde erstellt daraufhin diese Verpflichtungserklärung (kostet 25 €).

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Abu am 14.10.2006 um 23:44:49

asma schrieb am 12.10.2006 um 11:30:54:
Ich habe davor in einem Thread gelesen, dass man nicht eher einen Termin bekommt bis man das Visa hat.
Das scheint mir nicht korrekt zu sein.

Zitat:
Bei der visastelle schicken die das auch nach Deutschland zum Oberlandesgericht!
Nein, die Visaabt. der Botschaft schickt den Visumsantrag an die zuständige ABH.

Zitat:
Was muss man denn jetzt zuerst tun?
Zum Standesamt gehen.

Zitat:
Noch eine Frage,bei der Verpflichtungserkläung sagt man mir auf dem Einwohnermeldeamt, das man eine formlose erklärung erstellen muss( bei mir wäres es zwei Personen die unterstützen würden) und dort muss ich sie ja auch absegnen lassen!
Muss ich jetzt auch auf die Ausländerbehörde?
(stand auchin dem anderen Thraed, er wollte chinesin in berlin heiraten!)

Saxonicus schrieb am 12.10.2006 um 14:49:17:
Für eine Verpflichtungserklärung ist eine Einkommens- und eine Wohnraumbescheinigung, sowie eine Krankenversicherung  erforderlich. Die Ausländerbehörde erstellt daraufhin diese Verpflichtungserklärung (kostet 25 €).
Es ist je nach Stadt bzw. Kreis unterschiedlich, welche Behörde für die Annahme von Verpflichtungserklärungen zustäng ist.

Abu

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