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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungserklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160645454 Beitrag begonnen von asma am 12.10.2006 um 11:30:54 |
Titel: Verpflichtungserklärung Beitrag von asma am 12.10.2006 um 11:30:54
Hallo
ich muss nochmals fragen, bei einem Visum zum Zwecke der Eheschließung, gebe ich doch meine Papiere (also von mir und ihm) auf dem Standesamt ab und dann wird das vom Oberlandesgericht geprüft. Ich habe davor in einem Thread gelesen, dass man nicht eher einen Termin bekommt bis man das Visa hat. Bei der visastelle schicken die das auch nach Deutschland zum Oberlandesgericht! Was muss man denn jetzt zuerst tun?ist doch doppelt gemoppelt! Noch eine Frage,bei der Verpflichtungserkläung sagt man mir auf dem Einwohnermeldeamt, das man eine formlose erklärung erstellen muss( bei mir wäres es zwei Personen die unterstützen würden) und dort muss ich sie ja auch absegnen lassen! Muss ich jetzt auch auf die Ausländerbehörde? (stand auchin dem anderen Thraed, er wollte chinesin in berlin heiraten!) Danke für eure Antworten! :) |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Saxonicus am 12.10.2006 um 14:49:17
Für eine Verpflichtungserklärung ist eine Einkommens- und eine Wohnraumbescheinigung, sowie eine Krankenversicherung erforderlich. Die Ausländerbehörde erstellt daraufhin diese Verpflichtungserklärung (kostet 25 €).
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Abu am 14.10.2006 um 23:44:49 asma schrieb am 12.10.2006 um 11:30:54:
Zitat:
Zitat:
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Saxonicus schrieb am 12.10.2006 um 14:49:17:
Abu |
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