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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was ist nach der Einreise zu tun ?
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Beitrag begonnen von Thomas1333 am 05.10.2006 um 05:43:17

Titel: Was ist nach der Einreise zu tun ?
Beitrag von Thomas1333 am 05.10.2006 um 05:43:17
Hallo,

meine Frau darf jetzt nach Deutschland kommen, nachdem der vorwurf "Scheinehe" vom Tisch ist. Was ist dann in meiner Stadt noch alles zu erledigen ? (z.B. Einwohnermeldeamt usw.)
Wäre gerne auch vorbereitet wenn wir zur ABH müssen.

Gruß

Thomas

Titel: Re: Was ist nach der Einreise zu tun ?
Beitrag von ChicaLoca am 05.10.2006 um 12:58:40
nach ihrer einreise muss sie sich beim einwohnermeldeamt anmelden und bei der ABH die erteilung der AE beantragen - die AE kann sie aber auch erst kurz vor ablauf des visums beantragen (foto mit hellem hintergrund mitnehmen und eine verdienstbescheinigung von dir kann nicht schaden, ist aber kein muss, wenn du deutscher bist)

Titel: Re: Was ist nach der Einreise zu tun ?
Beitrag von Akusia am 05.10.2006 um 19:32:32
wie schon gesagt, zuerst zum bezirksamt, anmelden und dann zur ausländerbehörde. bei uns hat es recht lange gedauert (ca. 6-7 wochen) bis mein mann - endllich - seine aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis hatte. deshalb würde ich raten, dass relativ schnell zu erledigen (abh). (mein mann hatte keinen zusatz auf dem fzf-visum "erwerbstätigkeit erlaubt" - deshalb konnte er noch nicht arbeiten). auch die berechtigung für den integrationskurs bekamm er erst mit der aufenthaltserlaubnis... und da ich nach 2 wochen wieder ins büro mußte, war ihm was langweilig  :D

LG

Titel: Re: Was ist nach der Einreise zu tun ?
Beitrag von Lemon am 05.10.2006 um 20:26:16
-Einwohnermeldeamt
-bei deiner Krankenkasse deine Frau Familienversichern
-ABH...die AE beantragen...würde ich sofort machen...wir warten seit Mitte August drauf...mal sehen wann wir sie endlich bekommen... >:(

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