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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> erst illegal dann freiwillige Ausreise
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Beitrag begonnen von ProfDrDenis am 04.10.2006 um 11:42:31

Titel: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von ProfDrDenis am 04.10.2006 um 11:42:31
Hallo erstmal an Alle,

ich hoffe die Rubrik ist von mir richtig gewählt :-)

Eine Bekannte von mir - z. Zt. seit Ende August illegal in der BRD - möchte jetzt auf mein drängen wieder zurück in Ihre kenianische Heimat.  

Was ist zu beachten?

Muss sie, sollte sie zur AB oder kann sie sich einfach sich in den Flieger setzen? Weil alle kontrollierende Beamte letzendlich doch froh sind dass sie heim fliegt?

Würde mich über Infos freuen.

W


Titel: Re: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von maki am 04.10.2006 um 11:54:50
Zur ABH gehen, mit Flugticket.
Hoffen und Beten das Sie eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bekommt. Diese dann bei der Ausreise am Flughafen abgeben, sonst gibts Ärger.

Falls deine Bekannte das ohne GÜB versucht, kann es sein das Sie schon am Flughafen verhaftet wird (illegaler Aufenthalt).
Auf jeden Fall würde sie einen Eintrag ins SIS bekommen, dann wars das mit Reisen in die EU.

Auf jeden Fall bei der ABH vorsprechen!

Ein illegaler Aufenthalt stellt eine Straftat dar, kein Kavaliersdelikt, sei nicht Überrascht wenn wenn die bei der ABH kein lächeln auf den Lippen haben.

Viel Glück,

maki

Titel: Re: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von Ulf am 04.10.2006 um 12:28:37

maki schrieb am 04.10.2006 um 11:54:50:
Zur ABH gehen, mit Flugticket.
Hoffen und Beten das Sie eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bekommt. Diese dann bei der Ausreise am Flughafen abgeben, sonst gibts Ärger.


Umsteigen in Schengenland (oder auch anderswo) sollte man vermeiden, da das bei abgelaufenem Visum als Straftat betrachtet werden könnte.

Gruß, ULF

Titel: Re: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von pingula am 04.10.2006 um 16:23:08
Mein Noch-Ehemann war abgelehnter Asylbewerber und hat sich acht Monate illegal hier aufgehalten bevor wir gemeinsam in seine Heimat geflogen sind, um zu heiraten. Er hat sein Ticket zur ABH mitgenommen und sofort eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Allerdings musste er sich am Flughafen beim BGS melden und die haben ihn dann bis zum Flieger begleitet.
Er musste damals auch eine Wohnanschrift in D angeben.
Selbst bei der späteren FZF hatte er deswegen keine Schwierigkeiten.

Hoffe das hat sich in den letzten Jahren nicht geändert!!!???

Titel: Re: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von Sophie am 06.10.2006 um 13:21:08
Wenn ein längerer Zeitraum des illegalen AUfenthaltes vorliegt, ist das eine Straftat und es muss mit dem Gericht geklärt werden, ob man freiwillig ausreisen kann. Selbst wenn die Ausländerbehörde das gestattet, heisst ds nicht, dass der Richter nicht auf einer Vorführung besteht.

Titel: Re: erst illegal dann freiwillige Ausreise
Beitrag von Ulf am 06.10.2006 um 19:29:49

Sophie schrieb am 06.10.2006 um 13:21:08:
muss mit dem Gericht geklärt werden, ob man freiwillig ausreisen kann. Selbst wenn die Ausländerbehörde das gestattet, heisst ds nicht, dass der Richter nicht auf einer Vorführung besteht.


Welcher Richter?

Gruß, ULF

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