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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Schwarzfahren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159945555 Beitrag begonnen von kolchis am 04.10.2006 um 09:05:55 |
Titel: Schwarzfahren Beitrag von kolchis am 04.10.2006 um 09:05:55
Für meine Recherche brauche ich wieder einmal einen Tip. Mal angenommen, jemand hat (mit grundsätzlich guter Aussicht auf Erfolg) einen Asylantrag gestellt und läßt sich, bevor irgendwas entschieden ist, beim Schwarzfahren erwischen. Übrigens: der Knabe ist erst 17 Jahre alt. Kann man ihn da noch retten? Oder steht die Ausweisung damit fest?
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Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von ronny am 04.10.2006 um 09:10:09
Hallo,
die (weiß nicht ob überhaupt) Straftat der Beförderungserschleichung wird sicher keinen Einfluß auf ein laufendes Asylverfahren haben. Falls der Antrag abgelehnt würde, wäre eh die Ausreise angesagt. Also wird es auch da nicht zu einer anderen Entscheidung kommen. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von Ulf am 04.10.2006 um 09:11:44 kolchis schrieb am 04.10.2006 um 09:05:55:
Er möge die 40 Euronen umgehend beim Verkehrsbetrieb einzahlen und hoffen, daß noch keine Strafanzeige gestellt wurde bzw. die Staatsanwaltschaft oder der Jugendrichter das Verfahren einstellen. Eine zwingende Ausweisung sehe ich nicht. Gruß, ULF |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von kolchis am 04.10.2006 um 09:13:55
Herzlichen Dank für Eure phänomenal schnellen Antworten!
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Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von inge am 04.10.2006 um 10:11:38
Theoretisch (!) kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass ein 17 jähriger das erhöhte Beförderungsentgelt gar nicht bezahlen muss. Da das erhöhte Beförderungsentgelt durch die AGB des Unternehmens geregelt sind, stellt sich die Frage ob ein nur beschränkt Geschäftsfähiger einen solchen Vertrag überhaupt wirksam abschließen kann. Einige AGs (Amtsgerichte) habe bereits zu Gunsten der betroffenen Jugendlichen entschieden (was die Verkehrsbetriebe nicht froh gestimmt hat).
Eine Strafbarkeit ist allerdings unabhängig davon gegeben - sofern der Jugendliche älter ist als 14 (wie in diesem Fall). Beispiel: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/23114/23114.html |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von maki am 04.10.2006 um 10:24:45
Ich kenne den einen oder anderen der ziemlich viele Türklincken polieren musste um seine AE verlängert zu bekommen nachdem er als minderjähriger öfters Schwarzgefahren ist und erwischt wurde.
Irgendwann kam es zur Anzeige(StGB 256a), eine Straftat ist ein Grund jemandem die Verlängerung der AE zu verwehren, leider Unterschätzen das viel zu viele. Gruß, maki |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von Ulf am 04.10.2006 um 10:32:07 maki schrieb am 04.10.2006 um 10:24:45:
Richtig. Wenn man es sich zur Gewohnheit werden läßt, kommt man im § 56 zu 2. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen [...] Gruß, ULF |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von ronny am 04.10.2006 um 10:32:58 Zitat:
Naja, ein beschränkt Geschäftsfähiger ist immerhin imstande und rechtlich in der Lage einen Vertrag im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten (Taschengeld) wirksam zu schließen. Insofern wäre zumindest durch konkludentes Handeln die wirksame Akzeptanz der AGB auch anerkannt. Im übrigen sach ich nur: Wehret den Anfängen .... Ich würde sowohl als Vater wie auch als Richter derart asoziales Verhalten wie Schwarzfahren nicht auch noch dadurch unterstützen wollen, dass ich das Früchtchen von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes befreite. Dafür gäbs allenfalls noch eine Schelle obendrauf. Mg mit meinen altmodischen Moralvorstellungen zusammenhängen, aber what shalls. Mein inzwischen lange erwachsener Filius wäre m.E. noch nicht mal auf die Idee gekommen, sich in so einem Falle zu beschweren, geschweige denn vor ein AG zu ziehen. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von DonCamillo am 04.10.2006 um 10:36:02 ulf schrieb am 04.10.2006 um 10:32:07:
nein, sondern § 55 Abs. 2 AufenthG ;) Gruß DC |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von Ulf am 04.10.2006 um 10:40:05 schrieb am 04.10.2006 um 10:36:02:
Autsch. Natürlich 55, Ausweisungsschutz erarbeitet man sich auf die Tour nicht wirklich... Gruß, ULF |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von kolchis am 04.10.2006 um 11:02:44
Einmal langt völlig - der Knabe ist nicht doof und zahlt künftig. Angenommen, es hat eine Anzeige gegeben (kann es doch auch schon beim ersten Mal?) Wie lange muß er zittern, bis er weiß, daß der Jugendrichter so freundlich war, das Verfahren einzustellen?
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Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von maki am 04.10.2006 um 11:15:06
Eher unwarscheinlich das es schon beim ersten mal eine Anzeige gibt, zumindest ist das hier in München mit dem MVV/MVG so, kann aber schon mal vorkommen.
Am besten mal vorsprechen bei den lokalen Verkehrbetrieben imo, vielleicht kann man ja noch was am erhöhtem Beförderungsgeld drehen ;) zumindest weiss man dann woran man ist. |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von inge am 04.10.2006 um 11:30:07
@ralf
Ich erlaube mir, anderer Meinung zu sein ;) Zitat:
Ja. Und zwar rechtsunwirksamen/widrigen AGB Bestandteilen! Für das erhöhte Beförderungsentgelt wird offensichtlich durch das Beförderungsunternehmen keine Leistung geboten. Ergo ist es ein Vertragsbestandteil, der dem nicht (oder beschränkt) Geschäftsfähigen ausschließlich Nachteile bringt, ergo unwirksam. Wenn das Beförderungsunternehmen "strafen" will, dann möge es den dafür in einem Rechtsstaat vorgesehenen Weg wählen. Selbstjustiz ist jedenfalls abzulehnen. Ich erlaube mir außerdem noch auf das weite Feld der "Internet-Abzocke" und "Handy-Abzocke" aufmerksam zu machen. http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=460 Die hier genannte GbR ist in der Branche bestens bekannt. Und hier haben wir sogar theoretisch (!) eine Gegenleistung. Trotzdem hauen die Verbraucherschutzverbände Abmahnungen ohne Ende raus. Also entweder sagen wir: Für Jugendliche gelten ÜBERALL andere Regeln im Geschäftleben oder wir lassen es ganz. |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von ronny am 04.10.2006 um 11:39:24 Zitat:
Hi Inge, ich auch. Das zusätzliche Beförderungsentgelt ist nicht als Strafe sondern als Kostenpauschale für die Verwaltung der Schwarzfahrer anzusehen. Man könnte es auch im Rahmen des Strafverfahrens / Owi- Verahrens als Auslagen geltend machen. Im Gegensatz zu der Internet-Abzocke (bei welcher ich auf der Seite der unbedarften oder blöden Jugendlichen sein will) sehe ich die Ankündigung über das Beförderungsentgelt in jedem öffentlichen Verkehrsmittel zu oft (als Warnhinweis), als dass ich es mir dort noch als überraschende AGB zum Nachteil eines Jugendlichen unterjubeln lassen wollte. Die Bürschlein wissen ganz genau auf was sie sich einlassen, die fahren m.E. mit Vorsatz schwarz. Und je öfter sie damit durchkommen, umso geringer wird ihr Unrechtsbewußtsein. DA sind wir durchaus unterschiedlicher Auffassung ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Schwarzfahren Beitrag von kolchis am 04.10.2006 um 12:52:53
Oh bitte - zankt Euch nicht, sonst komme ich am Ende wegen Anstiftung dran...
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