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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> unterhalt
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Beitrag begonnen von miedou am 30.09.2006 um 00:11:52

Titel: unterhalt
Beitrag von miedou am 30.09.2006 um 00:11:52
hallo
bin fast zwei jahre verheiratet ,bin student .meine frau ist ALG2 empfängrin.wenn ich von sie jetzt trenn ,soll ich für sie unterhalt zahlen trotz dass wir eine ehevertrag haben mit verzichtung beideseitig auf unterhalt und erbe.auch mit gütertrennung?

Titel: Re: unterhalt
Beitrag von inge am 30.09.2006 um 00:26:44
Sonstige Rechtsgebiete?
Anwalt für Familienrecht?

Titel: Re: unterhalt
Beitrag von tatzi5 am 30.09.2006 um 05:59:34

miedou schrieb am 30.09.2006 um 00:11:52:
hallo
bin fast zwei jahre verheiratet ,bin student .meine frau ist ALG2 empfängrin.wenn ich von sie jetzt trenn ,soll ich für sie unterhalt zahlen trotz dass wir eine ehevertrag haben mit verzichtung beideseitig auf unterhalt und erbe.auch mit gütertrennung?


Ein Unterhaltszahlung - Ausschluß ( Unterhaltsbedarf ) ist im Ehevertrag in der Regel unwirksam, auch wenn 1000 x unterschrieben wurde.
Sollte eigentlich der RA + der Notar wissen, der den Ehevertrag beurkundet hat !!
Das besteht vor kaum einem Gericht !!

Der Unterhaltsberechtigte ist nur insofern bedürftig, wie er seinen ermittelten Unterhaltsbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Bezieht der Unterhaltsberechtigte also eigenes Einkommen oder besitzt Vermögen, dann kann es sein, dass er seinen Unterhaltsbedarf aus eigenen Mitteln decken kann und daher nicht bedürftig ist. Fehlt es an der Bedürftigkeit, dann entfällt der Unterhaltsanspruch.



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