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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung durch Verteiler https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159518723 Beitrag begonnen von kolchis am 29.09.2006 um 10:32:03 |
Titel: Trennung durch Verteiler Beitrag von kolchis am 29.09.2006 um 10:32:03
Wenn zwei Asylsuchende sich in Deutschland ineinander verlieben, und einer wird über den Verteiler in eine andere Stadt - nun ja, "verteilt" - können sie das ändern? Oder geht das nur in Hollywood?
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Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von Zkai am 29.09.2006 um 10:42:35
Solange sie noch im Asylverfahren sind, müßte man einen Umverteilungsantrag bei der dafür zuständigen Stelle stellen z.B. Bezirksregierung. Müsste auf dem Briefkopf stehen, woraus sich die Zuweisung zur Stadt X ergibt.
Falls der Asylbewerber bereits abgelehnt ist, müsste man man direkt bei der ABH einen Antrag stellen. Nur auf "verlieben" wird aber erfahrungsgemäß keinem Umverteilungsantrag entsprochen. Gruß Zkai |
Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von kolchis am 29.09.2006 um 10:48:34
Vielen Dank für prompte Antwort. Und wenn sie sich verloben - evtl. nach irgendeinem Ritus - und ernsthafte Heiratsabsichten äußern? Kann entsprochen werden?
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Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von Zkai am 29.09.2006 um 10:53:04
Kann... sicher! Realistisch... nein!
Nach Heirat, bei Schwangerschaft schon eher wahrscheinlich, aber auch nicht garantiert. Das kommt aber auch auf die Hintergrundgeschichte an.. Identität unklar, kurz vor der Abschiebung etc. |
Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von kolchis am 29.09.2006 um 12:00:52
Schade drum - aber es ist sowieso eher für eine Art Märchen - also spiel ich vielleicht mal gütige Fee...
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Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von DonCamillo am 29.09.2006 um 12:10:47 kolchis schrieb am 29.09.2006 um 12:00:52:
aha :-? Dc |
Titel: Re: Trennung durch Verteiler Beitrag von kolchis am 29.09.2006 um 12:30:22
Tja, Don Camillo - tut mir leid, wenn Du jetzt enttäuscht bist - aber ich kann jetzt noch nicht mehr verraten (Betriebsgeheimnis einer Autorin). Ich gelobe hiermit feierlich, daß meine Arbeit a) nicht für immer ein Geheimnis bleiben wird und b) seriös ist.
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