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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Überwintern #2
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Beitrag begonnen von jrx am 27.09.2006 um 12:29:30

Titel: Überwintern #2
Beitrag von jrx am 27.09.2006 um 12:29:30

jrx schrieb am 27.02.2006 um 20:30:13:
Hallo zusammen,

ich glaube, ich habe das mit den 90 Tagen Aufenthaltsdauer doch nicht richtig verstanden.
Kann man auch 180 Tage bleiben, wenn man einen Tag Schengen-Land verläßt?
Oder kann man nur 90 Tage bleiben, warten bis dann das halbe Jahr vorbei ist und dann wieder einreisen.

Hintergrund meiner Frage ist, daß ich gerne meine Mutter im nächsten Winter nach Deutschland kommen lassen würde, so von Mitte November bis Mitte März.

Ein Visa braucht sie nicht. Sie bekommt einen Einreisestempel in den Paß. Finanziell und Platzmäßig geht es uns verhältnismäßig gut und eine Krankenversicherung ist auch da. Wir würden dem deutschen Sozialsystem nicht auf der Tasche liegen. Wir wollen natürlich auch die Einreisemöglichkeit nicht riskieren.

Vielen Dank für eine Antwort.

Jan-Rene'


Damals hab ich als Antwort bekommen, daß nur 90 Tage am Stück möglich sind.
Hat sich die Situation mit der Aufnahme von Bulgarien jetzt geändert?
Der Winter steht vor der Türe.

Danke und Gruß

Jan-René


Titel: Re: Überwintern #2
Beitrag von ronny am 27.09.2006 um 13:07:23
Hallo,

nein, denn der Beitritt wird erst zum 01.01.2007 wirksam, vorher gelten die alten Regelungen.

Nach dem 01.01.2007 wird sie unter die Bestimmungen des FreizügG/ EU fallen, mit entsprechenden Einschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt wie die Neu-EUler insgesamt.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Überwintern #2
Beitrag von Ulf am 27.09.2006 um 13:32:29

ronny schrieb am 27.09.2006 um 13:07:23:
nein, denn der Beitritt wird erst zum 01.01.2007 wirksam, vorher gelten die alten Regelungen.


Bei Einreise ab 3. Oltober sollte es damit aber keine großartigen Probleme geben, oder?

Gruß, ULF

Titel: Re: Überwintern #2
Beitrag von ronny am 27.09.2006 um 13:42:40

ulf schrieb am 27.09.2006 um 13:32:29:
Bei Einreise ab 3. Oltober sollte es damit aber keine großartigen Probleme geben, oder?



Wenn, was ich in der vorigen Antwort möglicherweise etwas leichtfertig bereits unterstellt habe, die Bestimmungen des FreizügG/ EU uneingeschränkt anwendbar sein werden. Da das aber noch nicht geändert wurde, bleibt es abzuwarten.

Grüße
Ronny ;)

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