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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Das Kind ist in Russland geboren
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Beitrag begonnen von Alexej am 20.09.2006 um 13:35:05

Titel: Das Kind ist in Russland geboren
Beitrag von Alexej am 20.09.2006 um 13:35:05
Hallo,
Ich habe folgendes Poblem. Ich arbeite in Deutschland und habe befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem §18 AufenthG. Meine Frau studiert in Deutschland und hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis als Studentin. Wir wohnen zusammen und unser Aufenthalt wir aus meinem Einkommen finanziert. Wir haben beide russische Staatsangehoerigkeit. Meine Frau war schwanger im 8. Monat und wir sind nach Russland gereist mit Absicht noch vor dem 9. Monat zurueckzukommen. Aber es ist das ungeplante passiert und das Kind war vor dem Rueckflug da. Was brauchen wir jetzt um das Kind zu uns nach Deutschland zu bringen, welche Papiere? Wird die russische Geburtsurkunde mit der deutschen Uebersetzung und die Eintragung in den Reisepass meiner Frau reichen? Ich hoffe es sehr.
Vielen Dank!

Titel: Re: Das Kind ist in Russland geboren
Beitrag von Ulf am 20.09.2006 um 16:14:30
Zunächst Glückwunsch!

§ 32 Abs. 3 AufenthG gibt dem Kind einen Anspruch, so Ihr es finanzieren könnt. § 33 AufenthG hat es leider verpaßt (Erteilung der AE von Amts wegen durch die ABH).

тел.: +7-495-933-43-11 anrufen. Eigentlich sollte Paßeintrag reichen, aber das Kind hat noch keine AE, braucht also ein nationales Visum. Ich versuche mir gerade vorzustellen, daß man das neben die AE Deiner Frau in ihren Paß klebt, wüßte aber nicht, wie es anders gehen sollte.

Lt. http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/ru/01/Visabestimmungen/Beantragungsverfahren.html an der Pforte für Visa Kat. II anstellen und eintragen lassen. Wenn deutscher Mutterpaß zur Hand, wird das nicht schaden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Das Kind ist in Russland geboren
Beitrag von Ulf am 20.09.2006 um 17:12:02

Alexej schrieb am 20.09.2006 um 13:35:05:
Aber es ist das ungeplante passiert und das Kind war vor dem Rueckflug da. Was brauchen wir jetzt um das Kind zu uns nach Deutschland zu bringen, welche Papiere? Wird die russische Geburtsurkunde mit der deutschen Uebersetzung und die Eintragung in den Reisepass meiner Frau reichen?


Apostille soll noch sein. Und dann, wie beschrieben, das Kindernachzugsvisum.
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/ru/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Eheschliessung__PDF,property=Daten.pdf

Gruß, ULF

P.S. Scheint mir nach 'Ehe und Familie' zu gehören.

Titel: Re: Das Kind ist in Russland geboren
Beitrag von Alexej am 21.09.2006 um 15:30:18
DANKE!

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