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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158612587 Beitrag begonnen von jodi am 18.09.2006 um 22:49:47 |
Titel: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 18.09.2006 um 22:49:47
Hallo,
kurzgefasst: Ich lebe und arbeite in Deutschland (Aufenthalt und Arbeitserlaubnis). Ich will meine schwangere Freundin heiraten (Kind kommt in Dez. zur Welt). Was brauche ich um zu heiraten, besonders dass ich nicht an einer Geburtsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung kommen kann: Land im Kriegzustand. Was ist nun zu machen? Die Standesamtbeamtin meint, dass eine eidstattliche Erklärung eine Lösung wäre. Aber dass diese noch von einem Gericht begutachtet werden muss... Wer weiss mehr? Viele Grüsse, Jodi |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von Saxonicus am 19.09.2006 um 01:24:20
Die Kenntnis der Staatsangehörigkeit Deiner Frau könnte nicht schaden..
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Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von ronny am 19.09.2006 um 07:51:22 Saxonicus schrieb am 19.09.2006 um 01:24:20:
Eher wichtig wäre die Angabe seiner Staatsangehörigkeit ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von Ulf am 19.09.2006 um 14:16:33 Jotata schrieb am 18.09.2006 um 22:49:47:
Solltest Du einen Reisepaß o.ä. haben (dafür spricht ja Deine AE), kannst Du zwischenzeitlich Dein Kind anerkennen. Gruß, ULF |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 19.09.2006 um 18:53:46
Also ich bin aus dem Süd-Libanon! Ich habe einen Pass und halte mich legal in der BRD auf. Das Land im Süden ist zerbombt! Eine Geburtsurkunde kriege ich zur Zeit nicht.
Meine Freundin ist deutsch Staatsbürgerin. |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von ronny am 19.09.2006 um 19:03:36
Hallo,
dann solltest Du versuchen, dass Dir Deine Botschaft einen Ersatz ausstellt. MW. ist nach dem libanesischen Beurkundungsrecht eine nachträgliche Beurkundung möglich . Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 20.09.2006 um 11:51:25
Das ist eben das Problem! Die Botschaft wird ein Schreiben an das Aussenministerium senden. Das Aussenministerium wird dem momentan nicht existenten Bürgermeister schreiben....
Eigentlich hätte ich eine eidstattliche Erklärung abgeben können (vom Notar beglaubigen lassen). So ist der Fall mit fast allen Flüchtlingen oder Asylbewerber... Wieso kann ich auch nicht von dieser Regelung gebrauch machen? Die Ausgangssituation ist sehr ähnlich. |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von inge am 20.09.2006 um 12:12:03
Erst schreibst du:
Zitat:
dann Zitat:
Was denn jetzt? Du kannst eine EV abgeben oder nicht? Und EV worüber? Dass du geboren bist? Wer deine Eltern sind? Oder wird eine EV benötigt in der du erklärst noch LEDIG zu sein und diese wird dann zum OLG geschickt mit einem Antrag zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis? http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/1411/Hinweise%20f%FCr%20den%20B%FCrger.pdf |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von Ulf am 20.09.2006 um 14:44:54 ulf schrieb am 19.09.2006 um 14:16:33:
Damit gilt das Kind als Deines, auch wenn Ihr nicht rechtzeitig vor der Geburt eine Eheschließung arrangieren könnt. Sollte Deine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis lästige Beschränkungen enthalten, könnten diese ggf. entfallen, da Du dann (obwohl vom Inland aus) zu Deinem deutschen Kind nachziehst. Gruß, ULF |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 21.09.2006 um 15:17:00 inge schrieb am 20.09.2006 um 12:12:03:
Hallo Inge! Danke für deine Antwort. Mein Problem ist es, dass ich keine gescheite Antwort vom Amt erhalten habe. Es hiess ich "könnte" eine eidstattliche Erklärung abgeben, etc ... Aber dann auch, dass die Beamtin sich nicht sicher sei! Danke für das Dokument, es schafft mehr Klarheit! Gruss, Jodi |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 21.09.2006 um 15:18:11 ulf schrieb am 20.09.2006 um 14:44:54:
Hallo Ulf, Danke für dein Kommentar. Aufenthalts- und Arbeitsrechtlich habe ich keine Probleme oder Einschränkungen. Gruss, Jodi |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von inge am 21.09.2006 um 15:26:39 Zitat:
Ohne beleidigend sein zu wollen, aber ich vermute das die Standesbeamtin dir schon recht genau genau hat, wass du versichern sollst. "Ich versichere an Eides Statt, dass {und hier setzt du dann das ein, was denn nun eigentlich Sache ist und was du durch Dokumente leider nicht nachweisen kannst}" So'ne EV hat nur den Zweck, dass man deinen Hintern später grillen kann, falls du falsche Angaben machst. Kann dann nämlich 3 Jahre Knast bedeuten, weswegen die meisten Leute dann schon etwas vorsichtiger mit der "Wahrheit" werden. Du könntest z.B. an Eides Statt versichern, dass du ledig bist. Diese Information wird nämlich üblicherweise benötigt, damit zwei Leute heiraten können (jedenfalls in D) |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von jodi am 22.09.2006 um 10:25:06 inge schrieb am 21.09.2006 um 15:26:39:
Ohne beleidigend sein zu wollen, die Standesbeamtin hat zwar gesagt, dass eine eidstattliche Erklärung eine Lösung wäre, aber auch, dass sie sich nicht sicher sei! Ich habe keine Ahnung wie deine Vermutung zu Stande gekommen ist. Habe ich hier mit einem Klishee zu tun? Nämlich dass Ausländer nicht verstehen was denen gesagt wird? Oder bist du nur besserwisserich? |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von ronny am 22.09.2006 um 10:53:10 Zitat:
Hallo, sie ist sich mit Recht nicht sicher, da eine eidesstattliche Versicherung über die eigene Geburt so überflüssig ist wie die Anbringung eines Kondomautomaten im Vatikan. Die eid.Vers. dient dazu. Tatsachen glaubhaft zu machen. Eine Tatsache kann durch die eid.Vers. nur dann glaubhaft gemacht werden , wenn der Versichernde die Tatsache aus eigenem Wissen und Erleben bestätigen kann. Beispiel: Zitat:
Eine eid.Vers. über die eigene Geburt kann zwar aus eigenem biologischen Erleben (wenn auch noch unbewußt), aber niemals aus eigenem Wissen stammen, sondern beruht auf Hörensagen. Deswegen hat sie den Beweiswert der oben etwas drastisch geschildert wurde ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von inge am 22.09.2006 um 11:38:41 Zitat:
Die ergibt sich aus dem, was du vorher geschrieben hast. Hat auch nix mit deinem Satus als Ausländer zu tun, sondern eher mit deinem Status als Standesamt-Anfänger, während die Standesbeamtin ja zumindest etwas mehr darüber weiß (hoffentlich). Lief das Gespräch denn so ab: Du:"Ich möchte heiraten" Sie: "Dann brauchen sie ... zusätzlich Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung bzw Ehefähigkeitszeugnis" Du: "Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung kann ich leider nicht beschaffen" Sie: "Dann reicht evtl. auch eine eidesstattliche Versicherung, aber das weiß ich nicht genau" Du: "Ok, danke. Wiedersehen" Sie: "Wiedersehen" Spätestens als der Begriff "Eidesstattliche Versicherung" fiel, hättest du doch wohl nachgefragt, was denn da drin stehen soll und wer die EV abgeben soll. Ansonsten könntest du ja auch an Eides Statt versichern, dass du noch nie "Goldbären" gegessen hast. Und eine EV von dir über deine eigene Geburt macht halt ebensowenig Sinn, wie Ronny bereits ausgeführt hat. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/persstdg/gesamt.pdf Ich denke mal es geht um §5 "Notfalls" kann der Beamte eine EV statt der benötigten Dokumente von den Verlobten ODER ANDEREN verlangen. Von dir müßte also eigentlich versichert werden, dass du ledig bist (denn das kannst du ja wissen) und von jemand anderem müsste die Identität deiner Eltern klargestellt werden (per EV), damit du nicht aus Versehen deine Schwester heiratest. Ist zwar bei der Konstellation eher unwahrscheinlich, aber muss wahrscheinlich trotzdem irgendwie nachgewiesen werden. Gibt mE zwei Möglichkeiten: a) Heirat in DK. Bin mir nicht sicher, aber den Dänen reicht glaube ich eine Versicherung (änhlich EV), dass man nicht verwandt ist. b) Nochmal hin zum StA und GENAU nachfragen, wer eine EV abgeben soll und was da drin stehen soll. |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von inge am 22.09.2006 um 11:52:21
BTW:
Zitat:
Dann musst du doch wohl wissen um was es in der EV gehen soll. Andernfalls könntest du ja nicht wissen, dass es bei anderen mit EV geklappt hat. |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland, ohne Geburtsurkunde Beitrag von ronny am 22.09.2006 um 11:57:06
Für die Berücksichtigung einer notariellen eid.Vers. , die im übrigen wesentlich teurer ist als eine beim Standesamt gelten naturgemäß die gleichen Anforderungen ;)
Grüße Ronny ;) |
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