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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ändern des Aufenthalts status
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Beitrag begonnen von Danyal am 13.09.2006 um 20:22:37

Titel: Ändern des Aufenthalts status
Beitrag von Danyal am 13.09.2006 um 20:22:37
Hallo ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft,
mein Bruder hatt den status §23 Abs.1 AufenthG
Meine frage ist jetzt kann mein bruder den status zum § 28 umändern lassen aufgrund dessen das ich Deutscher Familienangehöriger bin?
Für eure antworten Danke ich euch ;)

Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status
Beitrag von fons am 13.09.2006 um 20:55:12
Nein, vom Bruder kann man kein Aufenthaltsrecht ableiten.
Egal ob Deutscher oder Ausländer.

Ausnahme wäre, wenn eine außergewöhnliche Härte nach
§ 36 AufenthG vorliegen würde.

Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status
Beitrag von hardliner am 15.09.2006 um 18:18:06
Kann mir jemand beantworten was die  außergewöhnliche Härte ausländer rechtlich gesehen, bedeutet !???

Danke

Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status
Beitrag von ronny am 15.09.2006 um 18:22:53

hardliner schrieb am 15.09.2006 um 18:18:06:
Kann mir jemand beantworten was die  außergewöhnliche Härte ausländer rechtlich gesehen, bedeutet !???


Das ist ein sog. "unbestimmter Rechtsbegriff" der inhaltlich ausgefüllt werden muß, Anhaltspunkte für das Ausfüllen liefert die Ziffer 36 der VAH.

Das Ausfüllen des u.R. ist durch die Verwaltungsgerichte (im Gegensatz zu einer Ermessensentscheidung) voll inhaltlich überprüfbar ;)

Grüße
Ronny ;)

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