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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ändern des Aufenthalts status https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158171757 Beitrag begonnen von Danyal am 13.09.2006 um 20:22:37 |
Titel: Ändern des Aufenthalts status Beitrag von Danyal am 13.09.2006 um 20:22:37
Hallo ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft,
mein Bruder hatt den status §23 Abs.1 AufenthG Meine frage ist jetzt kann mein bruder den status zum § 28 umändern lassen aufgrund dessen das ich Deutscher Familienangehöriger bin? Für eure antworten Danke ich euch ;) |
Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status Beitrag von fons am 13.09.2006 um 20:55:12
Nein, vom Bruder kann man kein Aufenthaltsrecht ableiten.
Egal ob Deutscher oder Ausländer. Ausnahme wäre, wenn eine außergewöhnliche Härte nach § 36 AufenthG vorliegen würde. |
Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status Beitrag von hardliner am 15.09.2006 um 18:18:06
Kann mir jemand beantworten was die außergewöhnliche Härte ausländer rechtlich gesehen, bedeutet !???
Danke |
Titel: Re: Ändern des Aufenthalts status Beitrag von ronny am 15.09.2006 um 18:22:53 hardliner schrieb am 15.09.2006 um 18:18:06:
Das ist ein sog. "unbestimmter Rechtsbegriff" der inhaltlich ausgefüllt werden muß, Anhaltspunkte für das Ausfüllen liefert die Ziffer 36 der VAH. Das Ausfüllen des u.R. ist durch die Verwaltungsgerichte (im Gegensatz zu einer Ermessensentscheidung) voll inhaltlich überprüfbar ;) Grüße Ronny ;) |
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