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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis!
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Beitrag begonnen von dinadea am 11.09.2006 um 21:35:24

Titel: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis!
Beitrag von dinadea am 11.09.2006 um 21:35:24
Hi Leute,
habe ein Problem und ich versuchs kurz zu machen.
Mein Freund Brasilianer will zu mir nach Deutschland. Jetzt kuck ich schon fast jeden Tag um irgendwas einigermaßen positives herauszufinen,dass er auch ohne das wir heiraten nach Deutschland kann.Tja das positive vergeht schnell.
Hab ja einiges gelesen.Von wegen Stempel in der Schweiz nach 3Mon. oder Vorteile da er Capoeira Lehrer ist.War wohl nix.Naja.
Meine Überlegung(in so ner Situation kommt man auf die besten^^)
war ob er nicht einfach nach Deutschland kommt,macht hier erstmal 1Mon(kann noch dazu kein Deutsch,ist aber in Arbeit) ein Sprachkurs und sucht sich dann sofort irgendeine Arbeit.Egal welche.Und ich würde halt echt gern wissen ob er innerhalb der 3Mon eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann und die Arbeitserlaubnis vor der Arbeitssuche oder danach passieren muss????
Bitte helft mir,sowas verwirrendes.Danke im voraus.Lg

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis!
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 21:56:18
Er kann nur zu Besuch kommen. Erwerbstätigkeit NICHT erlaubt!
Es gibt Ausnahmen ... Im 0.01% Bereich - Forget it!

Entweder
- Heirat
- Studium (nicht billig und er braucht natürlich Zugangsberechtigung)
- nach Brasilien ziehen

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis!
Beitrag von Abu am 13.09.2006 um 00:41:33

inge schrieb am 11.09.2006 um 21:56:18:
Entweder
- Heirat
- Studium (nicht billig und er braucht natürlich Zugangsberechtigung)
- nach Brasilien ziehen
Oder:
- Sprachkurs (bis zu einem Jahr)

Abu

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