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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigung?
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Beitrag begonnen von Paul2150 am 08.09.2006 um 13:59:21

Titel: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigung?
Beitrag von Paul2150 am 08.09.2006 um 13:59:21
Hallo Leute,

Ich mochte gern mein Frau einladen fur Familiennachzug so das Sie hier in Deutschland bei mich wohnen kann.

Aber ich warte schon 6 wochen auf mein eigenes Aufenthalterlaubnis (bin gerade umgeziet aus die Niederlande). Mein Geduld geht zum Ende.

Darum frage ich mir ab, als es moglich ist das mein Frau bei der Deutsche Botschaft statt mein Aufenthaltserlaubnis, mein Anmeldebescheinigung zeigt.

Vieleicht weisst einer von Ihnen das?

Mit freundlichen Grussen,

Paul
Nettetal

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Mick am 08.09.2006 um 19:25:44
Hi,
der Antrag könnte zumindest theretisch* auch so gestellt
werden. Die Ausländerbehörde wird durch die Botschaft
eh beteiligt, spätestens dann müsste die AE erteilt worden
sein.
Welche Staatsangehörigkeit hast Du, welchen Aufenthalts-
titel erwartest Du?

* Müsste halt der Botschaft klar gemacht werden, warum
das so läuft.

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Paul2150 am 08.09.2006 um 19:28:50
Ich bin Niederlander, ich bekomme etwas das Freizugigkeit-etwas heisst.

MFG,

Paul

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Ulf am 08.09.2006 um 20:11:21

Paul2150 schrieb am 08.09.2006 um 19:28:50:
Ich bin Niederlander, ich bekomme etwas das Freizugigkeit-etwas heisst.


Ist nur deklaratorisch. Du bist hier rechtmäßig, wenn Du angemeldet bist und die Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllst.

Gruß, ULF

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Mick am 08.09.2006 um 20:38:01

Paul2150 schrieb am 08.09.2006 um 19:28:50:
Ich bin Niederlander, ich bekomme etwas das Freizugigkeit-etwas heisst.

MFG,

Paul


Freizügigkeitsbescheinigung  ;)
Unter den Umständen würde ich einfach mal den
Versuch starten.

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Paul2150 am 09.09.2006 um 17:12:42
Vielen, vielen Dank Leute!

Ich gehe mein Frau Montach gleich einladen!

Und ich habe noch gedacht das nur Holland Bureaucratisch war... ;)

PAUL

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Ulf am 09.09.2006 um 17:27:09

Paul2150 schrieb am 09.09.2006 um 17:12:42:
Ich gehe mein Frau Montach gleich einladen!

Und ich habe noch gedacht das nur Holland Bureaucratisch war... ;)


Warum einladen? Deine Frau stellt schlicht den Visaantrag für Familienzusammenführung, gibt Deine Anschrift, NL-Staatsangehörigkeit und Deine Freizügigkeit (deren Voraussetzungen erfüllst Du, z.B. als Arbeitnehmer oder Selbständiger?) an. Wenn es mit der Anerkennung der Ehe keine Probleme gibt, so hörst Du von der Ausländerbehörde, die für Deinen deutschen Wohnsitz zuständig ist. Einer Verpflichtungserklärung bedarf es nicht.

Das klingt leider bürokratisch, aber die wollen in D ggf. Sachen abklären oder prüfen können. Macht man bei Kurzfristvisa i.d.R. nicht, wohl aber bei solchen zur Wohnsitznahme.

Ob Du jetzt (schon) eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzt oder nicht, braucht die Verwaltung weniger zu interessieren.

Gruß, ULF


Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Paul2150 am 09.09.2006 um 17:30:20
Aber ich muss aber doch die erste Schritt machen. Ich muss bekannt machen beim kreishaus das ich mein Frau nach hier hohlen mochte?

ps. Ich arbeite in die Niederlande, ich weis nicht als das Probleme gibt?

Paul

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Abu am 09.09.2006 um 21:25:36

Paul2150 schrieb am 09.09.2006 um 17:30:20:
Aber ich muss aber doch die erste Schritt machen. Ich muss bekannt machen beim kreishaus das ich mein Frau nach hier hohlen mochte?

Nein.

Abu

Titel: Re: Statt Aufenthaltserlaubnis der Auf.Bestaetigun
Beitrag von Mick am 09.09.2006 um 21:40:56

Paul2150 schrieb am 09.09.2006 um 17:30:20:
Aber ich muss aber doch die erste Schritt machen.


Hoi,
nein, der Visumsantrag muss gestellt werden. Die
Botschaft wird dann bei der ABH um Zustimmung
bitten. Dann kommst Du ins Spiel.

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