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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bleiberecht trotz Trennung
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Beitrag begonnen von palme am 06.09.2006 um 17:40:06

Titel: Bleiberecht trotz Trennung
Beitrag von palme am 06.09.2006 um 17:40:06
Bin mit einer Ausländerin verheiratet. Meine Frau und ihre Tochter haben eine für drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis im Zuge der FZF erhalten. Wir wollen uns trennen und scheiden lassen. Meine Frau will aber mit Tochter in deutschland bleiben. Wie lange müssen wir verheiratet sein/bleiben, damit sie nicht zum Verlassen des Landes aufgefordert werden?

Es soll keine Verlierer geben. :D

Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung
Beitrag von jerrylee am 06.09.2006 um 17:47:49
Deine Frau hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn ihr 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft zuammen gelebt habt, § 31 AufenthG.

Gruß J.  ;)

Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung
Beitrag von fons am 06.09.2006 um 18:27:19
Siehe auch FAQ

Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung
Beitrag von palme am 30.09.2006 um 18:31:09
FAQ sagt: Diese wird in der Regel zeitlich beschränkt, man wird zur Ausreise aufgefordert


Meine Frage: Was passiert wenn man der Aufforderung nicht nachkommt. Wird auch eine  Mutter mit Kind abgeschoben?

Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung
Beitrag von ronny am 30.09.2006 um 20:15:54

palme schrieb am 30.09.2006 um 18:31:09:
Meine Frage: Was passiert wenn man der Aufforderung nicht nachkommt. Wird auch eine  Mutter mit Kind abgeschoben?


Hallo,

falls sich aufgrund der Staatsangehörigkeit des Kindes kein Bleiberecht ergibt, wird auch eine Mutter mit Kind abgeschoben werden ;)

Grüße
Ronny ;)

[edit]Zitat geflickt. Ralf[/edit]

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