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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bleiberecht trotz Trennung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157557207 Beitrag begonnen von palme am 06.09.2006 um 17:40:06 |
Titel: Bleiberecht trotz Trennung Beitrag von palme am 06.09.2006 um 17:40:06
Bin mit einer Ausländerin verheiratet. Meine Frau und ihre Tochter haben eine für drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis im Zuge der FZF erhalten. Wir wollen uns trennen und scheiden lassen. Meine Frau will aber mit Tochter in deutschland bleiben. Wie lange müssen wir verheiratet sein/bleiben, damit sie nicht zum Verlassen des Landes aufgefordert werden?
Es soll keine Verlierer geben. :D |
Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung Beitrag von jerrylee am 06.09.2006 um 17:47:49
Deine Frau hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn ihr 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft zuammen gelebt habt, § 31 AufenthG.
Gruß J. ;) |
Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung Beitrag von fons am 06.09.2006 um 18:27:19
Siehe auch FAQ
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Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung Beitrag von palme am 30.09.2006 um 18:31:09
FAQ sagt: Diese wird in der Regel zeitlich beschränkt, man wird zur Ausreise aufgefordert
Meine Frage: Was passiert wenn man der Aufforderung nicht nachkommt. Wird auch eine Mutter mit Kind abgeschoben? |
Titel: Re: Bleiberecht trotz Trennung Beitrag von ronny am 30.09.2006 um 20:15:54 palme schrieb am 30.09.2006 um 18:31:09:
Hallo, falls sich aufgrund der Staatsangehörigkeit des Kindes kein Bleiberecht ergibt, wird auch eine Mutter mit Kind abgeschoben werden ;) Grüße Ronny ;) [edit]Zitat geflickt. Ralf[/edit] |
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