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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stempel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157240857 Beitrag begonnen von lamourdefaical am 03.09.2006 um 01:47:37 |
Titel: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stempel Beitrag von lamourdefaical am 03.09.2006 um 01:47:37
Hallo,
gestern ist mein Freund aus Frankreich (wo er zum Schluss leider illegal lebte) nach Marokko zurückgekehrt. Am Flughafen hat er keinen Stempel in seinen Pass bekommen. Ist das normal? Sein Frankreich-Visum iin dem Pass st ja auch schon lange abgelaufen. Kennt sich jemand aus? Wir wollen ein Heiratsvisum beantragen. Ich will ihn hierher zu mir holen. Sieht irgendjemand Probleme. Könnt ihr mir Tipps geben? Viele Grüße Anne |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von Oubonna am 03.09.2006 um 03:13:11
Ich verstehe Deine Frage nicht? Womit soll sich jemand auskennen?
Oubonna |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von Mick am 03.09.2006 um 09:55:35 lamourdefaical schrieb am 03.09.2006 um 01:47:37:
Hoi, nein, normal ist das nicht. Eigentlich sollte beim Verlassen des Schengengebietes ein Stempel angebracht werden. Zitat:
Wurde er aus Frankreich förmlich ausgewiesen? Möglicher- weise erfolgte eine Schengenausschreibung, damit könnte er nicht so ohne weiteres ein Visum für einen anderen Schengenstaat bekommen. Ggf. müsste Deutschland in Frankreich fragen, warum er ausgeschrieben wurde und dann entscheiden, ob er dennoch ein Visum für D. bekommt. |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von bamthwok am 03.09.2006 um 13:26:28 Zitat:
Seit wann ist das so? Vor einigen Jahren hat man auf jeden Fall keinen Stempel bekommen, wenn man mit deutscher unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung aus Deutschland ausgereist ist. Von daher kann man z.B. am Pass meiner Frau bis heute nicht erkennen, ob diese Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist, oder nicht. Vieleicht hat der Freund einfach Glueck gehabt und den Beamten am Flughafen ist nicht aufgefallen, dass das Frankreich Visum abgelaufen war. Dann koennte er auch ganz normal ein Heiratsvisum beantragen. |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von Saxonicus am 03.09.2006 um 13:35:33
Bei den französischen Grenzbeamten habe ich auch eine etwas eigenartige Verfahrensweise kennengelernt.
So hat man auf den Aufenthaltstitel im Pass meiner Frau bei der Einreise einen dicken fetten Stempel plaziert, sodaß der Text danach nicht mehr zu entziffern war und wir uns bei der ABH den Titel erneuern lassen mußten. Normalerweise wird der Pass meiner Frau bei der Wiedereinreise nach Schengen nämlich nicht gestempelt. |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von Mick am 04.09.2006 um 00:38:25 bamthwok schrieb am 03.09.2006 um 13:26:28:
Hoi, es gibt eine sog. "Stempel-Verordnung" der EU, ich meine aus 2004, mit der festgelegt wurde, dass Reisepässe von Drittstaatern, die die Schengenaußengrenzen übertreten, systematisch abge- stempelt werden sollen. Zitat:
Nicht wenn er ausgewiesen wurde. Das gilt völlig unabhängig von einem Stempel. |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von bamthwok am 04.09.2006 um 04:27:31 Zitat:
Schon klar, allerdings gibt es in unserem Fall zunaechst keine Hinweise auf eine Ausweisung. Vielleicht koennte lamourdefacial ja einmal klaeren, warum der Freund nach Marokko zurueckgekehrt ist? War das rein freiwillig der Fall? |
Titel: Re: Heimkehr nach illegalem Aufenthalt - kein Stem Beitrag von Saxonicus am 04.09.2006 um 08:36:46 bamthwok schrieb am 03.09.2006 um 13:26:28:
Die Stempelordnung ist das Eine, die korrekte Anwendung derselben das Andere. |
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