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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweigerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157028661 Beitrag begonnen von Sunnie2 am 31.08.2006 um 14:51:01 |
Titel: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweigerung Beitrag von Sunnie2 am 31.08.2006 um 14:51:01
Hallo zusammen
Also folgende Sache: Ein Kollege war bis Nov. letzten Jahres mit seiner Verflossenen zusammen und da war sie schon im 1, 2, o 3ten Monat schwanger(das hat man nicht so rausgehört). Das Kind ist nun anfang August geboren und angeblich zwei Mon zu früh und zu meinem Kollegen sagt sie entweder das er sowie so nicht der Vater ist, dann sagt sie das er es doch ist, und nun ist sie auf die Idee gekommen, er dürfte Zahlen aber würde die Kleine niemals sehen. Er sieht es so, er wohnt ca. 85Km von ihr entfernt und sagt sich irgendwann hat seine Ex einen neuen LAG und der wird dann für die beiden Kinder der Vaterersatz sein (das zweite Kind ist nicht von ihm). Meine Frage: Er hat vor gut einer Woche Post vom Jugendamt bekommen in dem stand >feststellung und anerkennung der Vaterschaft und die Regelung des Unterhaltes für das Kind< er sagte das er den Brief nicht ausfüllen wird da er a)nicht weiß ob er der Vater (zum angeblichen zeugungsdatum war er im Auslandseinsatz 3Monate lang) b) er das Kind doch nicht sehen wird. > Kann er so um die Vaterschaftsanerkennung drum rum kommen? Oder muss er erst einen Vaterschaftstest machen? Und wenn er positiv ausfallen sollte kann er dann irgendwie argumentieren das er die Vaterschaft zu gunsten des Kindes nicht anerkennen will? Weil er es nie zu gesicht bekommen wird! (das ist mit dem Vater des anderen Kindes auch geschehen!) Gut nun haben sich die beiden auch noch zerstritten und er will aufkeinenfall dieser Frau (wie er sagt keinen Cent mehr geben, sie habe ihn sowieso nur hintergangen und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans....... Hmm kann man mir darauf überhaupt eine erfolgsversprechende Antwort geben wie er da etwas glimpflicher raus kommt??? Meistens ist es ja die Mutter die dann da stehen gelassen wird aber ich finde das man einer Frau die es nur darauf anlegt schwanger zu werden und sich gut verdienende Leute aussucht, damit die dann ordentlich Unterhalt zahlen müssen damit sie dann nicht mehr arbeiten gehen braucht, damit hat sies nämlich nicht so. Darf man so als Frau handeln? Also ich finde das das unsere Würde drastisch ankrazt. Und solchen dann auch noch unterhalt zahlen?Naja ich weiß nicht, ich bin zwar nicht die super emanze aber nen bissal würde sollten Frauen sich doch schon bewahren und das ist niveaulos, das schadet nur den Kindern! Die die am wenigsten dafür können. Und bei solch einem Verhalten wundert sich der Staat das soviel Kinder in Armut aufwachsen weil es u.a. auch solche leute gibt die dann einfach keine Lust haben arbeiten zu gehen. Naja aber wahrscheinlich wird das aussichtslos sein oder gibt es irgendwo in diesem gesezteswirrwar wieder mal ein schlupfloch durch das man schlüpfen kann? Ich danke schon mal im Voraus das einer oder mehrere sich die Mühe geben werden und meinen Text bis hier hin gelesen hat/habt...... Daaaaaaaaaaaaanke!!!!! |
Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweiger Beitrag von Zkai am 31.08.2006 um 15:25:28
Inwieweit hat das mit Ausländerrecht zu tun?
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Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweiger Beitrag von Saxonicus am 31.08.2006 um 17:02:42
Wenn er sich tatsächlich sicher ist, nicht der Vater zu sein, dann sollte er es auf eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (DNA) ankommen lassen.
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Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweiger Beitrag von Ralf am 31.08.2006 um 17:26:47 Sunnie2 schrieb am 31.08.2006 um 14:51:01:
Klar, denn eine Vaterschaftsanerkennung ist immer freiwillig. Wenn er nicht anerkennt, kann die Mutter auf Vaterschaftsfeststellung klagen. In diesem Fall wird es dann sicher auch zu dem Test kommen. Zitat:
Wenn der Test dann positiv ausfällt und das Gericht die Vaterschaft feststellt, braucht nichts mehr anerkannt werden, dann ist er der Vater. Und wenn nicht, dann nicht. Zitat:
Das ist dann wieder ein Thema für sich. Wenn er tatsächlich der Vater ist, kann er sich das Umgangsrecht notfalls gerichtlich erstreiten. |
Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweiger Beitrag von sanfte_tiggerin am 22.09.2006 um 18:38:19
hallo
mein ex wollte die vaterschaft auch nicht anerkennen das ist dan alles vorgericht gegangen da wurde ich dan mit der kleinen in ein dna labor geschickt wo der kleinen speichel entnommen wurde und mir blut dan wird von der mutter und dem kind ein foto gemacht und vom perso wird alles aufgeschrieben bei dem mann fast das gleiche nur das er in ein dna labor muß was in seiner nähe ist sollte dan herauskommen das er der vater ist muß er die vaterschaft nicht anerkennen weil es dan automatisch passiert um den unterhalt wird er nicht drum rum kommen besuchsrecht hat er dan auch es sei den die mutter kann belegen das er das kind misshandelt oder so dan sieht es was anders aus sollte sie sich auf kein besuchsrecht einlassen sollte er einen anwalt einschalten aber am besten dem JA erstmal schreiben das er auf einen vaterschafts test besteht die leiten dan alles weitere vor gericht ein aber auf einen vaterschafts test weißt das JA immer den hin das man den besser machen soll ich bin froh das ich das alles hinter mir habe lg marion |
Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung trotz Umgangsverweiger Beitrag von brickbat am 26.09.2006 um 16:21:03 Zitat:
Wenn es einen vermeintlichen Vater gibt, wird das Jugendamt die Sache als Vertreter der Interessen des Kindes ins Rollen bringen, und die Feststellung der Vaterschaft ist immer im Interesse des Kindes. Mal davon abgesehen, daß u. U. der Unterhaltsvorschuß eingespart werden kann. |
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