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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> "Babysitting-Visum"
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Beitrag begonnen von Christian79 am 30.08.2006 um 13:47:29

Titel: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Christian79 am 30.08.2006 um 13:47:29
Hallo,

eine Freundin von mir kommt aus Serbien, lebt und arbeitet seit über 15 Jahren hier in Frankfurt/M. und erwartet im Januar ihr erstes Kind. Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, ihr Ehemann schon.
Jetzt hätte sie nach der Geburt (wahrscheinlich sogar schon eher ) ihre Mutter hier bei sich, die aber in Serbien wohnt.

Eine Bekannte aus Österreich hat ihr erzählt, dort gäbe es ein "Baby Sitting Visum" für eben solche Fälle.

Was wißt Ihr darüber? Gibt es das tatsächlich, wenn, dann auch in Deutschland und wie kommt man da ran?

Hoffe, Ihr könnt helfen, auf Go
ogle war kein Blumentopf zu gewinnen...

Danke + Gruß

Christian

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von DonCamillo am 30.08.2006 um 13:51:35
Hi,

ein solches Visum gibt es im Aufenthaltsrecht nicht.


DC

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Zkai am 30.08.2006 um 13:55:22
Da könnte sie es höchstens mit einem normalen 3-Monats-Touristen-Visa probieren.

Das müsste ja für den Zweck reichen, oder?

Wie DC schon richtig bemerkte, gibt es solch ein Babysitting-Visum nicht.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ulf am 30.08.2006 um 13:55:52

Christian79 schrieb am 30.08.2006 um 13:47:29:
eine Freundin von mir kommt aus Serbien, lebt und arbeitet seit über 15 Jahren hier in Frankfurt/M. und erwartet im Januar ihr erstes Kind. Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, ihr Ehemann schon.
Jetzt hätte sie nach der Geburt (wahrscheinlich sogar schon eher ) ihre Mutter hier bei sich, die aber in Serbien wohnt.

Eine Bekannte aus Österreich hat ihr erzählt, dort gäbe es ein "Baby Sitting Visum" für eben solche Fälle.


Dreimonatiges Besuchsvisum wäre denkbar.

Wenn die Wohnung groß genug ist, möge sie für später ein Au Pair in Erwägung ziehen.

Gruß, ULF

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ulf am 30.08.2006 um 13:57:28

Zkai schrieb am 30.08.2006 um 13:55:22:
Da könnte sie es höchstens mit einem normalen 3-Monats-Touristen-Visa probieren.


Die Bezeichnung dafür ist aber unzutreffend.

Gruß, ULF

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Zkai am 30.08.2006 um 14:02:48
Jaja, Besuchsvisum...  :)

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Christian79 am 30.08.2006 um 14:15:02
Ich danke Euch !. Werde die Info weitergeben.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Mick am 30.08.2006 um 14:18:38
Hoi,
ggf. würde ich auch mal nach den Vorläufigen An-
wendungshinweisen googlen und dort unter Nr.
36.1.2.7 nachlesen.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Abu am 02.09.2006 um 00:12:32

Mick schrieb am 30.08.2006 um 14:18:38:
Hoi,
ggf. würde ich auch mal nach den Vorläufigen An-
wendungshinweisen googlen und dort unter Nr.
36.1.2.7 nachlesen.


Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso Du wie der Teufel vorm Weihwasser davor zurückschreckst, die VAH hier zu zitieren oder sogar zu verlinken.

Siehe § 1 Abs. 1 S. 1 IFG:

Zitat:
Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.


Abu

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Mick am 02.09.2006 um 01:23:12

Abu schrieb am 02.09.2006 um 00:12:32:
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso Du wie der Teufel vorm Weihwasser davor zurückschreckst, die VAH hier zu zitieren oder sogar zu verlinken.

Siehe § 1 Abs. 1 S. 1 IFG:

Abu

Hoi,
immerhin bin ich noch Behördenmitarbeiter. Und da wurde
mir bekannt, dass die Veröffentlichung nicht gestattet ist.


Zitat:
Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.


Die VAH sind nicht amtlich.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ulf am 05.09.2006 um 15:23:35

Mick schrieb am 02.09.2006 um 01:23:12:
Die VAH sind nicht amtlich.


Sind die VAH privat?

Gruß, ULF

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von DonCamillo am 05.09.2006 um 15:30:21

Die sind nicht privat sondern zunächst bindende Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie vorläufig sind. Sie sind allein deshalb schon nur für den Dienstgebrauch bestimmt.



DC

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Leuchte am 07.09.2006 um 14:03:52
um zum Thema zurückzukommen:


Zkai schrieb am 30.08.2006 um 13:55:22:
Da könnte sie es höchstens mit einem normalen 3-Monats-Touristen-Visa probieren.

da würd ich mal lieber die Finger von lassen. denn dabei würde es sich dann um eine illegale Beschäftigung handeln die (für den Ausländer) zur Ausweisung führen kann (inkl. Wiedereinreisespreere).
der Arbeitgeber handelt sich ebenfalls Ärger ein (illegale Beschäftigung eines Ausländers), gibt strafrechtlich Ärger und evtl. auch mit der rentenversicherung

Denn immer bedenken: auch Babysitten (=Kindermädchen) ist eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerrechts. Die ist bei nem Touri-Aufenthalt nicht gestattet.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ulf am 07.09.2006 um 21:01:07

Leuchte schrieb am 07.09.2006 um 14:03:52:
Denn immer bedenken: auch Babysitten (=Kindermädchen) ist eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerrechts. Die ist bei nem Touri-Aufenthalt nicht gestattet.


Hmmm. Bei einem Besuchsvisum sollte das unbezahlte Aufpassen auf ein Enkelkind erlaubt sein, dachte ich bisher jedenfalls. Oder wo liegt mein Irrtum?

Gruß, ULF

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 08:50:59

Zitat:
Denn immer bedenken: auch Babysitten (=Kindermädchen) ist eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerrechts

Dieser Interpreation stehen aber meines Erachtens die Anwedungshinweise des BMI zum ARB 1/80 entgegen. Auch wenn es sich hier um spezielle Fragen Türkei/EU handelt, findet sich dort doch eine recht allgemeine Definition, dass unentgeltlich Haushaltshilfe eben nicht unbedingt eine Beschäftigung im arbeitsrechltichen Sinne angesehen werden muss.

http://www.info4alien.de/gesetze/aharb.pdf
s. 2.2.6


Zitat:
[...] die im Rahmen familiärer häuslicher Mitarbeit z.B. die Betreuung von Pflegebedürftigen und Kindern übernehmen. Denn die Erbringung derartiger Tätigkeiten erfolgt - aufgrund der besonderen familiären Bindungen innerhalb der Haushaltsgemeinschaft - zumeist als Familienhilfe außerhalb eines Lohn- oder Gehaltsverhältnisses, weshalb die im Gegenzug bereit gestellte Unterkunft und Verpflegung allein nicht als „Vergütung“ im erwerbswirtschaftlichen Sinne gelten kann. Sofern weitere Umstände hinzutreten, kann die Haushaltsmitarbeit im Einzelfall aber gleichwohl als echtes Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein.
[...]
Die Ausländerbehörde kann [...] eine Berufung auf den Arbeitnehmerstatus und damit verbundene assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte zulässigerweise verhindern, wenn sie zuvor eine derartige Ausgestaltung durch Auflage (z.B. „Erwerbstätigkeit nicht gestattet – nur zur Mithilfe im Haushalt der Familie“) untersagt hat.

Heißt für mich, dass eine normale familiäre Unterstützung (ohne Entgelt, etc), die Auflage "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" eben gerade nicht bricht.
Als weitere Umstände würde ich Fälle vermuten, in denen z.B. nicht nur einfach das Geschirr der Familie abgewaschen wird, sondern zusätzlich zB noch die Teller des Restaurants im Familienbesitz.
Solange also eine rein private Unterstützung erfolgt, sollte die ausländerechtlich unschädlich sein. Außerdem ist definiert, dass die Hilfe ein Arbeitsverhältnis sein kann. D.h. in der Regel ist sie es nicht und Abweichungen von der Regel müssen logischweise begründet werden.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 08:52:34
zu früh am Tag ... ;)

dass unentgeltlich Haushaltshilfe eben nicht unbedingt eine Beschäftigung
=
dass unentgeltliche Haushaltshilfe eben nicht unbedingt als eine Beschäftigung

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Zeppelin am 15.09.2006 um 09:37:04

Leuchte schrieb am 07.09.2006 um 14:03:52:
...
Denn immer bedenken: auch Babysitten (=Kindermädchen) ist eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerrechts. Die ist bei nem Touri-Aufenthalt nicht gestattet.

Das ist aber eine arg an den Haaren herbeigezogene Interpretation. Demnach würden sich ja sämtliche deutschen Großeltern als Schwarzarbeiter schuldig machen, wenn sie ihren Kindern, die nun auch Eltern sind, dabei helfen, die Enkelkinder zu betreuen.
Man könnte dies noch weiter überspitzen, aber das spare ich mir mal besser.

M.E. ist es absolut gerechtfertigt, die Mutter für 90 Tage zu Besuch einzuladen - eben genau mit der Begründung, dass der Besuch sowohl der Unterstützung bei der Ausübung Personenfürsorge für das Neugeborenene dient, als auch der allgemeinen sozialen Entwicklung des Kindes.

Gerade aufgrund der anzunehmenden Vorbehalte der dt. Behörden gegen die Erteilung eines 90-Tage-Besuchsvisums für eine Serbin würde ich dem Antrag auf das Visum eine entsprechende Begründung beifügen.
Den Begriff "Babysitting" würde ich dabei aber sicherheitshalber vermeiden.

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Der_Jimi am 15.09.2006 um 11:47:13

Zeppelin schrieb am 15.09.2006 um 09:37:04:
Demnach würden sich ja sämtliche deutschen Großeltern als Schwarzarbeiter schuldig machen, wenn sie ihren Kindern, die nun auch Eltern sind, dabei helfen, die Enkelkinder zu betreuen.



Deutsche Grosseltern brauchen keine Arbeitsgenehmigung, weil sie Deutsche sind.

Es geht hier um die ausländerrechtliche Bewertung der Tätigkeit, und die ist nunmal erst einmal grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Eine Ausnahme ist hier jedoch zu beachten:

§ 3 BeschVerv

"Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt."

Da konnte man es drunterpacken, denn erstgradige Verwandtschaft besteht zur Mutter, und gemeinsamer Haushalt ist während der Zeit auch gegeben.

J.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Zkai am 15.09.2006 um 11:58:19

schrieb am 15.09.2006 um 11:47:13:
"Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt."


Da hatte ich auch mal dran gedacht, aber irgendwie passt das "Betrieb" nicht ganz darein.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von inge am 15.09.2006 um 12:03:33
Wird's nicht ab 12 Kindern gewerbsmäßig? ;)

Scherz beiseite: Wenn "Betrieb" erlaubt ist, kann "Privat-Haushalt" wohl kaum verboten sein.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von inge am 15.09.2006 um 12:06:16
ups.
passt sowieso nicht.
Jimi zitiert, dass die Beschäftigung keiner Zustimmung bedarf. Mit einem Besuchsvisum wäre eine Beschäftigung aber grundsätzlich verboten, egal ob zustimmungspflichtig oder nicht.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Zeppelin am 15.09.2006 um 12:19:08

schrieb am 15.09.2006 um 11:47:13:
Deutsche Grosseltern brauchen keine Arbeitsgenehmigung, weil sie Deutsche sind.
...

Wenn sie es eben aus gewerbsmäßigen Gründen machen, schon.
Es geht ja eben um die Frage, ob es sich bei der unentgeltlichen Unterstützung eines leiblichen Kindes bei der Versorgung eines Enkels um die Ausübung einer Erwerbstätigkeit handelt, was wohl klar zu verneinen ist.
Die Frage der Staatsangehörigkeit der Großeltern dürfte hierbei irrelevant sein.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ulf am 15.09.2006 um 12:48:11

Zeppelin schrieb am 15.09.2006 um 12:19:08:
Wenn sie es eben aus gewerbsmäßigen Gründen machen, schon.


Aber nicht doch. Vielleicht Gewerbeanmeldung oder, so Arbeitsverhältnis, Anmeldung bei Steuer & Sozialversicherung.

Gruß, ULF

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Der_Jimi am 16.09.2006 um 11:00:38

inge schrieb am 15.09.2006 um 12:06:16:
ups.
passt sowieso nicht.
Jimi zitiert, dass die Beschäftigung keiner Zustimmung bedarf. Mit einem Besuchsvisum wäre eine Beschäftigung aber grundsätzlich verboten, egal ob zustimmungspflichtig oder nicht.


Wieso Besuchsvisum?

Visum zur Beschäftigung beantragen. Die Beschäftigung ist - wie oben genannt - mit ein wenig Auslegung zustimmungsfrei.


Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Ernas am 16.09.2006 um 12:47:41
aber Jimi, die Oma wohnt doch noch garnicht in der haeuslichen Gemeinschaft, die soll ja erst hergestellt werden. Mit der Beschaeftigung, auch wenn das entsprechende Visum beantragt wuerde haette ich von Anbeginn an Schwierigkeiten, oder meinst du etwa mit Beschaeftigungsvertrag, Sozialabgaben usw.?

Nunmal ehrlich, niemand wird boees dabei denken, wenn die Oma aus dem Ausland zu Besuch kommt und sich dabei auch um das Enkelkind kuemmert. Dies kann ueber ein Besuchsvisum Schengen geschehen, oder evtl. auch ueber ein Besuchsvisum mit Zustimmung der ALB geschehen. Ist natuerlich jedesmal eine Einzelfallentscheidung, aber versuchen sollte man es schon.

Titel: Re: "Babysitting-Visum"
Beitrag von Der_Jimi am 18.09.2006 um 09:49:28

schrieb am 16.09.2006 um 12:47:41:
aber Jimi, die Oma wohnt doch noch garnicht in der haeuslichen Gemeinschaft, die soll ja erst hergestellt werden.


Jo,

wo ist das Problem? Solange wie sie dort nicht wohnt, arbeitet sie ja nicht.

Wenn sie dort arbeitet, dann wohnt sie dort auch. Im selben Moment tritt Genehmigungsfreiheit ein.

J.

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