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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
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Beitrag begonnen von kharon am 23.08.2006 um 18:08:19

Titel: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 23.08.2006 um 18:08:19
hallo
hab ich eine frage.. ich bin verheiretet seit 2 jahren. und wohnen wir zusammen seit 2 jahren. ich hab aufenthalterlaubnis seit 1 jahr 10 monaten. welche ist gültig für behörde ? wielange ist die lbnsgemeinsamschaft ist oder aufenthalt ? bevor sie etwas entscheiden ?
mfg
danke

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von inge am 23.08.2006 um 18:55:06
Bevor sie WAS entscheiden?

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 23.08.2006 um 18:58:54
ich möchte scheiden...
und mein auf.erlaubnis ist biszum 2009. wenn ich wieder mein erlaubnis verlängern möchte ?

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 23.08.2006 um 19:07:02
ich hab am 25.08.2004 geheiretet. 26.08.2004 ich hab bei meiner frau angemeldet. 22.10.2004 aufenthalt gekriegt.

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von Arkha am 23.08.2006 um 19:33:39

Zitat:
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder ....


Die zweijährige Frist läuft für Dich spätenstens am 26.08.2006 aus, wenn die Ehe rechtmäßig im Bundesgebiet seit 26.08.2004 bestanden hat.

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 23.08.2006 um 20:03:57
danke für die antwort
mfg

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von Abu am 23.08.2006 um 23:30:03

kharon schrieb am 23.08.2006 um 19:07:02:
ich hab am 25.08.2004 geheiretet. 26.08.2004 ich hab bei meiner frau angemeldet. 22.10.2004 aufenthalt gekriegt.

Welchen Aufenthaltsstatus hattest Du den bis zum 22.10.2004?

Abu

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 24.08.2006 um 11:07:55
28 (1) S1 Nr1 AufenthG/Erwerbstätigkeit erlaubt
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen  und gültig bis 2009

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von Mick am 24.08.2006 um 11:26:14

kharon schrieb am 24.08.2006 um 11:07:55:
28 (1) S1 Nr1 AufenthG/Erwerbstätigkeit erlaubt
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen  und gültig bis 2009


Hoi,
ne, Abu meint die Zeit vor der Erteilung der
AE am 22.10.2004.

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von kharon am 24.08.2006 um 17:05:16
achsoo
entschuldigung...
ich bin als tourist gekommen, hatte ich 3 monate visum.  und ich bin meine frau geheiretet vor einer Woche ende vom Visum. und an letztem Tag von meinem Visum war ich beim Behörde.
Erst hab ich einen termin gekriegt und die haben mir ein papier gegeben (2 monate gültig) (kein aufenthaltserlaubnis) ich weiss nicht was das heisst aber da steht :
"ich darf nur in Hamburg bleiben bis diesem Aufenthaltserlaubnis Termin,ich darf nicht arbeiten und so... ". Nach 2 monaten, hab zum ausländerbehörde gefahren und 1 Jahr aufent. gekriegt und bei letztem termin, hab ich wieder 3 jahre aufenthaltserlaubnis 28 1 Nr1 gekriegt.

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von Mick am 24.08.2006 um 17:50:58
Hoi,
dann beginnt die 2-Jahresfrist am 22.10.2004.

Titel: Re: 2 Jahre aufenthalt oder lebensgemeinsamschaft
Beitrag von Abu am 25.08.2006 um 22:20:29

Mick schrieb am 24.08.2006 um 17:50:58:
Hoi,
dann beginnt die 2-Jahresfrist am 22.10.2004.

Darauf wollte ich hinaus...  ;)

Abu

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