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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> kindesnachzug - sorgerechtfrage
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Beitrag begonnen von timar2 am 23.08.2006 um 10:15:44

Titel: kindesnachzug - sorgerechtfrage
Beitrag von timar2 am 23.08.2006 um 10:15:44
Hallo,
mein Mann lebt seit einem Jahr mit mir in Dtld. Er hat zwei Kinder (14 und 12) aus erster Ehe, die bei der Mutter in Ecuador leben, die auch das Sorgerecht hat, er zahlt Unterhalt.
Wir überlegen nun, ob wir den Sohn nach Dtld. holen, um mit uns hier zu leben, da es ihm nicht gut geht in Ecuador (hat Probleme mit der Mutter, will die Schule schmeissen etc.).
Dazu meine Fragen:
- Den Gesetzestexten (§32 Kindesnachzug) entnehme ich, dass mein Mann das alleinige Sorgerecht haben müsste, um den Kindesnachzug zu beantragen.
Die Mutter ist mit dem Umzug des Sohnes einverstanden - wäre es möglich, dass sie das Sorgerecht auf meinen Mann überträgt? Würde das von der Botschaft bzw. ABH akzeptiert werden?
- Zur Zeit verfügt mein Mann noch über kein eigenes Einkommen, er beendet im Okt. seinen Integrationskurs - könnte/müsste ich demnach eine VE für das Kind erbringen?
- Was muss man sonst noch wissen, beachten? Wo finde ich mehr Hinweise als nur im reinen Gesetzestext, der relativ wenig dazu sagt?

Wir sind für jeden Hinweis, Erfahrungen etc. dankbar.

Titel: Re: kindesnachzug - sorgerechtfrage
Beitrag von Abu am 23.08.2006 um 23:16:00

timar2 schrieb am 23.08.2006 um 10:15:44:
- Zur Zeit verfügt mein Mann noch über kein eigenes Einkommen, er beendet im Okt. seinen Integrationskurs - könnte/müsste ich demnach eine VE für das Kind erbringen?
Ja.


Zitat:
- Was muss man sonst noch wissen, beachten? Wo finde ich mehr Hinweise als nur im reinen Gesetzestext, der relativ wenig dazu sagt?

[guck=guck.gif] Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG , Nr. 32.0 ff.

Abu

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