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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verheiratet mit US Buerger
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Beitrag begonnen von SirDrago am 19.08.2006 um 22:39:51

Titel: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von SirDrago am 19.08.2006 um 22:39:51
Hallo,
meine Frau is US Amerikanerin und lebt zur Zeit noch in den USA. Wir haben auch in den USA geheiratet.
Wie haben soweit geplant das sie nach ihrem Studium im Mai 2007 nach Deutschland kommt und hier mit mir leben wird. Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen.

1. Da sie ja US Buerger ist kann sie ja nach Deutschland kommen und wir koennen von hier die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Aber wie sieht das aus mit der Anerkennung der Heirat in den USA? Reicht es wenn man die Heiratsurkunde hat?

2. Was soll dem Zollbeamten sagen was der Zweck ihrer Reise ist?

3. Stimmt das das sie als Ehegattin eines Deutschen keinen Nachweis ueber ihre finaziellen Mittel erbringen muss?

4. Wie genau muss man vorgehen? Also muessen sie sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden? Oder muss sie erst die Aufenthaltsgenehmigung beantragen?

Viele Fragen nur hatte ich voher noch nie was mit dem Auslaenderrecht zu tun!

Danke

Andre

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von Abu am 20.08.2006 um 22:44:45

SirDrago schrieb am 19.08.2006 um 22:39:51:
Aber wie sieht das aus mit der Anerkennung der Heirat in den USA? Reicht es wenn man die Heiratsurkunde hat?
Die Heiratsurkunde sollte eine Apostille haben.  [guck=guck.gif] http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/otherconsularservices/apostille.html


Zitat:
2. Was soll dem Zollbeamten sagen was der Zweck ihrer Reise ist?
Die Wahrheit.


Zitat:
3. Stimmt das das sie als Ehegattin eines Deutschen keinen Nachweis ueber ihre finaziellen Mittel erbringen muss?
Ja.


Zitat:
4. Wie genau muss man vorgehen? Also muessen sie sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden? Oder muss sie erst die Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
Erst anmelden, dann AE beantragen.

Abu

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von SirDrago am 21.08.2006 um 00:40:28
Danke fuer die Antwort, Apostille haben wir schon :)

Wegen der Einreise nochmal. Also dem Beamten sagen das sie nach Deutschland einreist um hier bei ihrem Ehemann zu wohnen?

Kann sie dann auch ohne Probleme nur ein Hinflug Ticket ohne Rueckflug haben?

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von zzzmick am 21.08.2006 um 09:16:43
Hallo, also ich bin vor einiger Zeit mit meinem US Pass nach Deutschland eingereist und wurde weder nach finanziellen Mitteln noch nach dem Zweck meiner Reise gefragt.(Man hat sich nur gewundert, dass ich so gut deutsch spreche).

Wäre es aber möglich, dass die amerikanische Frau wieder zurückgeschickt wird mit der Begründung, dass sie erstmal ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss, da die visumfreie Einreise für Amerikaner nur zu Besuchszwecken erlaubt ist? (Dies ist natürlich eine FRAGE, die ich in den Raum stelle und keineswegs eine Behauptung.)

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von Mick am 21.08.2006 um 09:44:33

zzzmick schrieb am 21.08.2006 um 09:16:43:
Wäre es aber möglich, dass die amerikanische Frau wieder zurückgeschickt wird mit der Begründung, dass sie erstmal ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss, da die visumfreie Einreise für Amerikaner nur zu Besuchszwecken erlaubt ist?


Hoi,
nein, das ist nicht möglich. Siehe § 41 AufenthV.

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von SirDrago am 23.08.2006 um 11:25:17
Hm haette doch noch ganz gerne auf meine beiden Fragen eine Antwort! :P

Wegen der Einreise nochmal. Also dem Beamten sagen das sie nach Deutschland einreist um hier bei ihrem Ehemann zu wohnen?

Kann sie dann auch ohne Probleme nur ein Hinflug Ticket ohne Rueckflug haben?

Titel: Re: Verheiratet mit US Buerger
Beitrag von ronny am 23.08.2006 um 11:30:13
Hallo,

hast Du Micks Hinweis gelesen ?

Nach dem § 41 AufenthV darf sie auch dann visumfrei einreisen wenn sie später einen längerfristigen Aufenthalt beabsichtigt.

Weil das so grundsätzlich gilt, kann man nicht mehr von falschen Angaben sprechen


Zitat:
da die visumfreie Einreise für Amerikaner nur zu Besuchszwecken erlaubt


Also kann ich Deine beiden Fagen munter mit JA beantworten . ;)

Grüße
Ronny ;)


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