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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Visum für Verlobte(Japanerin) - dringend.
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Beitrag begonnen von Bluestar am 15.08.2006 um 21:44:28

Titel: Visum für Verlobte(Japanerin) - dringend.
Beitrag von Bluestar am 15.08.2006 um 21:44:28
Hallo.
Meine Verlobte(Japanischer Staatsbürger) kam am 1. Juni zu mir(Deutscher Staatsbürger) nach Deutschland.
Da Sie Japanischer Staatsbürger ist, konnte Sie ja ohne Visum als Turist für 3 Monate einreisen.
Nun sind die 3 Monate am 1. September um und Sie müsste zurück nach Japan.
Das möchten wir beide aber nicht.
Denn wir sind verlobt, wollten in den nächsten 6-12 Monaten heiraten und möchten uns einfach noch nicht wieder trennen.

Daher: gibt es eine Möglichkeit, Ihren Aufenthalt zumindest auf 2-3 Monate zu verlängern und wenn ja, welche Möglichkeiten haben wir?

Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen, vielen Dank im voraus.

Titel: Re: Visum für Verlobte(Japanerin) - dringend.
Beitrag von ronny am 16.08.2006 um 07:51:08

Zitat:
Daher: gibt es eine Möglichkeit, Ihren Aufenthalt zumindest auf 2-3 Monate zu verlängern und wenn ja, welche Möglichkeiten haben wir?


Hi,

wenn ihr bereits verlobt seid, meldet die Eheschließung an ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum für Verlobte(Japanerin) - dringend.
Beitrag von DonCamillo am 16.08.2006 um 08:31:53
Hi,

Visumverlängerungen können nur erfolgen, wenn die weitere Anwesenheit
des Ausländers im Bundesgebiet geboten ist oder notwendig ist. Das könnte z.B.
dann der Fall sein, wenn der Ausländer aufgrund einer Krankheit derzeit nicht reisefähig ist oder auch, wenn in der Familie ein Sterbefall vorliegt.
Die Verlängerung muss beantragt werden und der SV nachgewiesen werden. Der Zeitraum der Verlängerung erstreckt sich dann auf das notwendige Maß. Keinesfalls allerdings auf den besagten Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr.

Anders sieht es aus, wenn ihr jetzt heiratet.

DC  

Titel: Re: Visum für Verlobte(Japanerin) - dringend.
Beitrag von Zeppelin am 17.08.2006 um 10:30:19
Sofern LU, KV, Unterkunft gesichert sind und Interesse besteht, könnte sie auch an einem Sprackurs teilnehmen und dafür eine entsprechende AE beantragen.
Das würde ja vermutlich auch Sinn machen - falls ihr Deutsch nicht bereits besser sein sollte, als es in einem entsprechenden Kursus erlernbar ist.
Ihr solltet dann aber schnell handeln und das bei der ABH schon mal anmelden, damit sie vorerst eine Fiktionsbescheinigung bekommt.

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