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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserlaubni
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Beitrag begonnen von Huli am 10.08.2006 um 16:52:58

Titel: Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserlaubni
Beitrag von Huli am 10.08.2006 um 16:52:58
Hallo,

hoffentlich ist das hier nicht schon hundert Mal durchgekaut worden und ich habs hier nur nicht gefunden:

Meine Frau (Kubanerin/ich Deutscher) hat als Aufkleber in ihrem Pass stehen:

Art Des Titels       AUFENTHALTSERLAUBNIS
                          §28 Abs.1 s.1 Nr.1 AufenthG
Anmerkungen    
                     Erwerbstätigkeit gestattet


Frage: kann sie damit für eine Woche nach Teneriffa?
Von Schengen steht da leider nichts drin
Danke

Titel: Re: Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserla
Beitrag von Saxonicus am 10.08.2006 um 16:56:05
Der Titel gilt schengenweit und in der Schweiz.

Titel: Re: Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserla
Beitrag von Huli am 11.08.2006 um 08:58:27
Danke, für die prompte Antwort Saxonicus!

Titel: Re: Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserla
Beitrag von pete am 14.08.2006 um 12:49:38
So vielleicht noch ganz kurz eine Ergänzung:

Gem. Art. 21 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) darf sich deine kubanische Frau aufgrund des deutschen Aufenthaltstitels frei in dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bewegen, jedoch höchstens für drei Monate (in welchem Bezugszeitraum ist im Art. 21 SDÜ nicht geregelt, als Anhalt gilt drei Monate pro Halbjahr) soweit sie die Einreisevoraussetzungen gem. Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a,c und e erfüllt:

a) Er muß im Besitz eines oder mehrerer gültiger Grenzübertrittspapiere sein, die  
   von dem Exekutivausschuß bestimmt werden.
c) Er muß gegebenenfalls die Dokumente vorzeigen, die seinen Aufenthaltszweck
   und die Umstände seines Aufenthalts belegen, und über ausreichende Mittel
   zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als
   auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen
   Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage  
   sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwerben.
e) Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder
   die internationalen Beziehungen einer der Vertragsparteien darstellen.

mfg

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meine meinung
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Titel: Re: Einreise Spanien (Kanaren) mit Aufenthaltserla
Beitrag von Hartmut_Krentz am 15.08.2006 um 08:43:59
da Passkontrollen wenn ueberhaupt nur noch stichprobeweise beim
Check In stattfinden sollte es so oder so kein problem geben.

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