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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
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Beitrag begonnen von ronech am 10.08.2006 um 14:15:37

Titel: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von ronech am 10.08.2006 um 14:15:37
Ich bin ein Mann aus Togo. Ich habe ca 4 Jahre mit einer Deutsche zusammen gelebt als eheähnliche Gemeinschaft. Wir habe zwei gemeinsame KInder. Das gemeinsame Sorgerecht habe ich seid ca. drei Jahren. Nun hat sich die Mutter meiner Kinder von mir vor einem halben Jahr getrennt. Bin dann ca 600 km weiter weg gezogen. Ich konnte bissher meine Kinder noch nicht besuchen, ich habe keine Zeit, weil ich arbeiten muss. Unterhalt zahle ich auch nicht, weil ich nicht so viel verdiene. Ich habe seid der Sorgerechterteilung einen befristeten Aufenthalt bekommen, der immer verlängert wird. Kann dieser auch jetzt verlängert werden, obwohl ich nicht bei den Kindern Lebe und nicht zahle? Ausserdem, kann das Sorgerecht weggenommen werden, wenn ich die Kinder nicht besuche?

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von Abu am 10.08.2006 um 14:42:38

ronech schrieb am 10.08.2006 um 14:15:37:
Kann dieser auch jetzt verlängert werden, obwohl ich nicht bei den Kindern Lebe und nicht zahle?
Voraussetzung für die Verlängerung der AE ist die Ausübung der Personensorge. Hierzu ist in der Regel eine familiäre Lebensgemeinschaft notwendig, in Ausnahmefällen reicht auch eine sog. "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft". Da Du Dich ja anscheinend um Deine Kinder null kümmerst, sehe ich da eher schwarz.

Zitat:
Ausserdem, kann das Sorgerecht weggenommen werden, wenn ich die Kinder nicht besuche?
Nur auf Antrag der Mutter und durch Gerichtsbeschluß

Abu

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von ronech am 10.08.2006 um 14:45:48
Und wenn ich sie manchmal besuche, so alle zwei Monate, gibt es dann die Möglichkeit? Ausserdem ruf ich eimal in der Woche an, reicht das nicht?

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von Abu am 10.08.2006 um 15:03:41
Ich sag's mal ganz direkt:
Eine Personensorge, die sich daran orientiert, was man mindestens tun muß, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist für mich keine Personensorge.

Darüber hinaus kann Dir Deine Frage letztendlich nur der für Dich zuständige ABH-Mitarbeiter beantworten...

Abu

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von Hartmut_Krentz am 10.08.2006 um 15:07:43
Und ich sage es noch direkter: Deine Kinder gehen Dir am A... vorbei, und
Du erinnerst Dich nur an diese wenn du gerade Deine AE
verlaengern muss >:( >:( >:(

Von solchen "Vaetern" kann man als Kind nur trauemen :'( :'( :'(

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von albosa am 10.08.2006 um 15:51:32
Echt krass!

Titel: Re: Trennung - Sorgerecht - Aufenthalt
Beitrag von Mick am 10.08.2006 um 16:09:59
Hoi,

ich habe den Eindruck, dass hier alles gesagt wurde
und mach mal lieber zu, bevor es Streit gibt.

:closed

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