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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sozialhilfe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154956658 Beitrag begonnen von vollmond am 07.08.2006 um 15:17:38 |
Titel: Sozialhilfe Beitrag von vollmond am 07.08.2006 um 15:17:38
hi an alle,
ich habe eine Frage! Meine Frau ist Deutsche und im Momet bekomt Sozialhilfe. Ich bin student und kriege keine Zozialhilfe. Seit 4 jahren habe Aufenthaltserlaubniss und in einpar Monaten werde ich mein Aufenthaltserlaubniss Verlängern. Beim ersten Värlängerung habe ich kein Problem gehabt, weil weder ich noch meine Frau Sozialhilfemfänger war. Meine Frage ist: Krige ich jetzt Probleme weil meine Frau Sozialhilfe bekommt? Ich bedanke mich schon voraus für ihre Hilfe |
Titel: Re: Sozialhilfe Beitrag von DonCamillo am 07.08.2006 um 15:27:01
nein.
Schau mal unter § 28 Abs. 1 AufenthG nach. DC |
Titel: Re: Sozialhilfe Beitrag von ronny am 07.08.2006 um 15:42:02 schrieb am 07.08.2006 um 15:27:01:
Hi , und im § 8 Abs. 1 AufenthG da es sich um eine Verlängerung handelt ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Sozialhilfe Beitrag von Zeppelin am 07.08.2006 um 16:06:31 vollmond schrieb am 07.08.2006 um 15:17:38:
Ich will ja nicht sarkastisch sein, aber wie hast Du es geschafft, mit diesen Sprachfähigkeiten eine Studienzulassung zu bekommen? Oder studierst Du im Ausland? Wenn Du weiter studierst und Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, hat das mit der Einkmmenssituation Deiner Frau erst einmal gar nichts zu tun. Hast Du aber bisher von ihrem Einkmmen gelebt, wird es eng (bzw. mehr als eng.) Anders gefragt: Basiert Deine AE auf dem Umstand, dass Du Student bist (in D?) oder auf Deiner Eigenschaft als Ehegatte einer deutschen Staatsbürgerin? |
Titel: Re: Sozialhilfe Beitrag von Zeppelin am 07.08.2006 um 16:15:54
PS: Ich vergaß:
Zitat:
Quelle: DSH-Test Z. |
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