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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sozialhilfe
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Beitrag begonnen von vollmond am 07.08.2006 um 15:17:38

Titel: Sozialhilfe
Beitrag von vollmond am 07.08.2006 um 15:17:38
hi an alle,
ich habe eine Frage!
Meine Frau ist Deutsche und im Momet bekomt Sozialhilfe. Ich bin student und kriege keine Zozialhilfe. Seit 4 jahren habe Aufenthaltserlaubniss und in einpar Monaten werde ich mein Aufenthaltserlaubniss Verlängern. Beim ersten Värlängerung habe ich kein Problem gehabt, weil weder ich noch meine Frau Sozialhilfemfänger war. Meine Frage ist: Krige ich jetzt Probleme weil meine Frau Sozialhilfe bekommt?
Ich bedanke mich schon voraus für ihre Hilfe

Titel: Re: Sozialhilfe
Beitrag von DonCamillo am 07.08.2006 um 15:27:01
nein.

Schau mal unter § 28 Abs. 1 AufenthG nach.


DC

Titel: Re: Sozialhilfe
Beitrag von ronny am 07.08.2006 um 15:42:02

schrieb am 07.08.2006 um 15:27:01:
nein.
Schau mal unter § 28 Abs. 1 AufenthG nach.


Hi ,

und im § 8 Abs. 1 AufenthG da es sich um eine Verlängerung handelt ;)

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Sozialhilfe
Beitrag von Zeppelin am 07.08.2006 um 16:06:31

vollmond schrieb am 07.08.2006 um 15:17:38:
hi an alle,
ich habe eine Frage!
Meine Frau ist Deutsche und im Momet bekomt Sozialhilfe. Ich bin student und kriege keine Zozialhilfe. Seit 4 jahren habe Aufenthaltserlaubniss und in einpar Monaten werde ich mein Aufenthaltserlaubniss Verlängern. Beim ersten Värlängerung habe ich kein Problem gehabt, weil weder ich noch meine Frau Sozialhilfemfänger war. Meine Frage ist: Krige ich jetzt Probleme weil meine Frau Sozialhilfe bekommt?
Ich bedanke mich schon voraus für ihre Hilfe


Ich will ja nicht sarkastisch sein, aber wie hast Du es geschafft, mit diesen Sprachfähigkeiten eine Studienzulassung zu bekommen?

Oder studierst Du im Ausland?

Wenn Du weiter studierst und Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, hat das mit der Einkmmenssituation Deiner Frau erst einmal gar nichts zu tun.
Hast Du aber bisher von ihrem Einkmmen gelebt, wird es eng (bzw. mehr als eng.)

Anders gefragt: Basiert Deine AE auf dem Umstand, dass Du Student bist (in D?) oder auf Deiner Eigenschaft als Ehegatte einer deutschen Staatsbürgerin?

Titel: Re: Sozialhilfe
Beitrag von Zeppelin am 07.08.2006 um 16:15:54
PS: Ich vergaß:

Zitat:
Die DSH-Prüfung

Wer in Deutschland ein Studium aufnehmen, ein Diplom machen oder aber eine Doktorarbeit schreiben möchte, muss nach Erledigung aller Formalitäten — Bewerbung um einen Studienplatz, Sicherung der Finanzierung, Besorgung der notwendigen Reisepapiere, etc. — in Deutschland angekommen auch noch die DSH ablegen — die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber.

"Muß das sein?", fragt man sich, "warum? Ich kann mich doch auf Deutsch schon ganz gut verständigen!"

Bei der DSH geht es aber nicht um Kenntnisse in der allgemeinen Umgangssprache. Es geht um Deutsch als Wissenschaftssprache mit all seinen fachsprachlichen Besonderheiten, wie es einem in Vorlesungen, Seminaren und wissenschaftlicher Fachliteratur an der Universität begegnen wird.

Das ist eine Sorte Deutsch, die sich stark von der ‚normalen‘ Umgangssprache Deutsch unterscheidet. Mit der DSH-Prüfung soll man zeigen, dass man auch diese Sorte Deutsch, die im Studium unbedingt gebraucht wird, lesend, schreibend, hörend und sprechend anwenden kann.

Quelle: DSH-Test

Z.

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