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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung marokko und weiteres???
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Beitrag begonnen von RASCHIDO am 02.08.2006 um 18:38:08

Titel: Familienzusammenführung marokko und weiteres???
Beitrag von RASCHIDO am 02.08.2006 um 18:38:08
hallo an alle,

hoffe das ihr mir weiter helfen könnt, ich habe keine ahnung was ich machen soll.

ich habe jetzt meine frau in marokko casablanca geheiratet, und zwar in rekordzeit 1,5 wochen. lief alles gut und war dort auch 3,5 wochen. das einzigste was wir nicht mehr geschaft haben, war die legalisierungen der heiratsurkunde auf arabisch, und der deutschen übersetzung.

also konnte ich in meiner stadt noch nix anmelden, aber sie macht die legalisierungen jetzt selber und schickt mir die sachen runter. und sie wird dann das visum auch beantragen, was ich jetzt unbedinngt wissen will, wie lange dauert es ungefähr bis sie bei mir ist ???

ein freund und der übersetzter in casablanca meinten das es zwischen 2 und 3 monaten dauern wird.

es ist sehr hart für mich denn ich vermisse sie so sehr, zweites problem ich habe jetzt am 1 august meine ausbildung angefangen, und habe wohl am monatsende insgesamt 650 euro netto raus. muss auch noch miete bezahlen essen etc.

also wenn meine frau ich hoffe so schnell wie möglich hier ist, kriegen wir bzw. sie dann noch untestützung vom staat??? denn zu anfang kann sie kaum arbeit finden ohne die sprache zu sprechen, und mein lehrgehalt reicht auch nicht aus.

ich bitte euch gibt mir ein paar infos und antwortet, ich habe genug von meinen schlaflosen nächten.

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, und ich weis es ist nicht schön vom staat geld zu bekommen, aber es lässt sich zu anfang halt nicht ändern.

also wenn ihr mir wenigsten sagen könntet ob wir überhaupt unterstützung für sie bekommen werden???

mfg RASCHIDO

Titel: Re: Familienzusammenführung marokko und weiteres??
Beitrag von pohuerth am 02.08.2006 um 19:24:17
sollteste deutsche staatsangehoerigkeit haben und die ehe in de anerkannt sein habt ihr ein anspruch auf sozialleistungen gemaess SGB XII

du hast sowieso den anspruch drauf da du "deutscher" bist bzw. die deutsche staatsangehoerigkeit besitzst und deine frau hat ein anspruch auf sozialleistumgen sobald ihr in de als eheleute anerkannt wurdet!

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