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Beitrag begonnen von weisnixx am 26.07.2006 um 20:57:41

Titel: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowakei
Beitrag von weisnixx am 26.07.2006 um 20:57:41
Hallo,

meine Frage richtet sich an die Bürokratiefüchse in diesem Forum.
Es geht darum, was ich tun muss, um meine Frau und meinen Sohn ordnungsgemäß anzumelden.

Wir haben am 3.3.2006 in Deutschland geheiratet. Unser Sohnemann kam vor ein paar Wochen zur Welt. Nun siedeln meine Zwei in den nächsten Wochen zu mir um. Eine Geburtsurkunde aus SK mit Übersetzung und Apostille habe ich.

Nun meine Fragen:

- Reicht ein formloser Antrag auf das Aufenthaltsrecht für EU Bürger??
- Welche Unterlagen muss ich zum Einwohnermeldeamt mitnehmen??
- Kann unser Kleiner in meinen Pass eingetragen werden??
- Muss meine Frau mit auf's Amt??

Im voraus schon mal vielen Dank
Gruß
Martin


Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Abu am 27.07.2006 um 00:19:48

weisnixx schrieb am 26.07.2006 um 20:57:41:
- Reicht ein formloser Antrag auf das Aufenthaltsrecht für EU Bürger??
Normalerweise reicht die Anmeldung aus.

Zitat:
- Welche Unterlagen muss ich zum Einwohnermeldeamt mitnehmen??
Personalausweise/Reisepässe aller Personen und Heiratsurkunde (zum Nachweis des Familienstands).

Zitat:
- Kann unser Kleiner in meinen Pass eingetragen werden??
Generell ja, aber ein eigener Kinderreisepass erscheint mir praktischer.

Zitat:
- Muss meine Frau mit auf's Amt??
Nein.

Abu

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von weisnixx am 27.07.2006 um 07:27:59
Guten Morgen Abu,

vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort.  :)

Der bürokratische Aufwand hält sich dann ja ziemlich in Grenzen.

Viele Grüße aus Stuttgart
Martin

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Ulf am 28.07.2006 um 16:24:40

Abu schrieb am 27.07.2006 um 00:19:48:
Nein.


Würde doch dazu raten, die Frau mitzunehmen. Das Kind muß wg. der Amtsgeschäfte nicht notwendigerweise anwesend sein.

Gruß, ULF

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Abu am 29.07.2006 um 00:46:59

ulf schrieb am 28.07.2006 um 16:24:40:
Würde doch dazu raten, die Frau mitzunehmen.
Zum anmelden? Warum?

Abu

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Saxonicus am 29.07.2006 um 06:49:32

Abu schrieb am 29.07.2006 um 00:46:59:
Zum anmelden? Warum?
Abu



Weil sie ja diejenige ist, die sich anmelden will/muß/soll.

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von weisnixx am 06.08.2006 um 20:32:19
Hallo Nochmal,

meine Frau ist mit dem Kleinen nochmal in die Slowakei gefahren, um unsere
kirchliche Hochzeit vorzubereiten. Daher kann ich sie relativ schlecht zum BMA
mitnehmen.

Außerdem ziehe ich ja auch um. Ich melde quasi die komplette Familie an unserem neuen Wohnort an. Den Reisepass meiner Frau habe ich hier. Aus dem www habe ich noch so ein Formular zur Anmeldung von EU Bürgern gefunden. Dieses habe ich auch ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

Mal sehen, ob es dann klappt.  ::)

Grüße aus Stuttgart
Martin

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Abu am 08.08.2006 um 11:53:40

Saxonicus schrieb am 29.07.2006 um 06:49:32:
Weil sie ja diejenige ist, die sich anmelden will/muß/soll.

Ist aber nicht notwendig.

Abu

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von weisnixx am 09.08.2006 um 21:01:00
N' schönen Abend Zusammen,

Gestern war ich auf dem BMA um meine Family und mich an unserem
neuen Wohnort anzumelden. Die Sachbearbeiterin war sehr nett.
Es ging ziemlich reibungslos. Sie hat nur noch gemeint, dass die Ausländerbehörde noch irgendwas wollen könnte. Die würden aber auf mich zukommen.

Bekommt meine Frau irgend einen Eintrag in ihren Slowakischen Pass??
Es muss ja ihre Wohnadresse in D dokumentiert werden.

Grüße zum Abend
Martin

Titel: Re: Üerbsiedlung von Frau und Kind aus der Slowake
Beitrag von Abu am 10.08.2006 um 10:49:10

weisnixx schrieb am 09.08.2006 um 21:01:00:
Bekommt meine Frau irgend einen Eintrag in ihren Slowakischen Pass??
Nein, sie erhält eine separate Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.


Zitat:
Es muss ja ihre Wohnadresse in D dokumentiert werden.
In einem Reisepass ist nie die vollständige Wohnadresse dokumentiert; das kann ggf. mit einer Meldebescheinigung dokumentiert werden.

Abu

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