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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eilig https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1153502359 Beitrag begonnen von baher am 21.07.2006 um 19:19:18 |
Titel: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eilig Beitrag von baher am 21.07.2006 um 19:19:18
Hallo Zusammen,
ein Freund von mir hat wieder schwierigkeiten und möchte gern auch euch beratten und er ist sehr dankbar dafür. Er ist Ausländer und hat seit 2 Monaten seine Niederlassungserlaubnis bekommen. Mit seiner deutschen Frau hat er ein Kind ( 4 Jahre alt). Leider kommen alle Schwierigkeiten auf ihm zu. Er wird in 3 Monaten kein Job mehr haben und seine Frau will die Trennung bzw. die Scheidung und sie hat schon bereit HARTZ4-Antrag gestellt ab dem Zeitpunkt in dem er Arbeitslos wird. Nicht nur das sondern sie hat auch beim Jugendamt für ein Zuschuß( Unterhalt für das Kind) beantragt. Er sucht sich jetzt auch eine andere Wohnung. Die Fragen sind: 1- Wird er vom der Ausländerbehörde schwierigkeiten bekommen? Weil die Frau sich dauernd getrenntlebend beim Einwohnermeldamt gemeldet hat? ( er hat erst sein Niederlassungserlaubnis vor 2 Monaten bekommen) 2- Wenn er Arbeitlos ist, baut er so Schulden auf, weil die Frau Zuschuße von Jugendamt bekommen wird? Heißt das , dass er diese Zuschuße zurückzahlen muss, wenn er wieder arbeitet? Vielen vielen Dank für eure Meinung und Unterstützung. Viele Grüße baher |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von ronny am 21.07.2006 um 19:38:59 Zitat:
Ja, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz werden vom Jugendamt irgendwann wenn er leistungsfähig ist, wieder von ihm eingefordert werden ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von Reni am 21.07.2006 um 19:58:07
Ronny, stimmt so nicht unbedingt. Das Jugendamt prüft, ob er leistungsfähig war in der Zeit - wenn nicht, muss er meist nicht zurückzahlen.
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Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von schweitzer am 21.07.2006 um 20:54:37
Hi baher,
ausländerrechtlich dürfte es keine Probleme geben. Niederlassungserlaubnis ist Niederlassungserlaubnis, auch wenn sie erst vor zwei Monaten erteilt worden ist. Auch ohne diesen Titel hätte er bereits zumindest für ein Jahr ein eigenständiges weiteres Aufenthaltsrecht gehabt. - Wegen der Trennung jetzt wird ihm niemand die Niederlassungserlaubnis wieder wegnehmen können. =schweitzer= |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von albosa am 21.07.2006 um 20:57:40
Die Leistungsunfähigkeit "in der Zeit" wird sehr schnell vom Jugendamt festgestellt - sprich: festgeschrieben.
Wo vorher nichts war, wird wahrscheinlich so schnell nichts sein. Theoretisch besteht der Anspruch des Jugendamts auf Rückzahlung schon, aber ..... |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von fons am 21.07.2006 um 21:07:41
Kurze Ergänzung:
Probleme könnte es geben, wenn die Frau im Scheidungsverfahren einen früherer Zeitpunkt der Trennung angibt (vor Erteilung der NE). |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von albosa am 21.07.2006 um 21:54:33
... oder insgesamt mal intensiver hingeschaut wird....
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Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von Ulf am 23.07.2006 um 13:46:40 baher schrieb am 21.07.2006 um 19:19:18:
Zahlt das Jugendamt, wenn Sozialgeldanspruch besteht? Ist ausgeschlossen, daß er (ggf. auch) ALG I bekommen kann? Gruß, ULF |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von baher am 24.07.2006 um 19:08:25
Hallo zussammen,
vielen Dank an euch alle für die Antworten. Ich habe nur eine Frage an Ronni du sagst" er muss nicht zurückzahlen, wenn er nicht Zahlungsfähig ist" zb. HARTZ4 Emfänger oder Arbeitslos. Gibts irgend welche gesetzlich Grund Lagen, die diese Aussage bekräftigt?? Vielen Dank noch mal Viele Grüße baher |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von ronny am 24.07.2006 um 20:15:16 Reni schrieb am 21.07.2006 um 19:58:07:
Zitat:
Hi ich vermute Du meinst Reni mit der Frage ? |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von baher am 26.07.2006 um 17:57:07 ronny schrieb am 24.07.2006 um 20:15:16:
Hallo Ronny, und was bekräftigt deine Aussage Gesetzmäßig?? Danke, Baher |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von Reni am 26.07.2006 um 19:08:58
Das richtet sich nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
http://jura.freepage.de/kindschaftsrecht/uvg.htm Darin steht u.a.: § 7 Übergang von Ansprüchen des Berechtigten (1) Hat der Berechtigte für die Zeit, für die ihm die Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gezahlt wird, einen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem er nicht lebt, oder einen Anspruch auf eine sonstige Leistung, die bei rechtzeitiger Gewährung nach § 2 Abs. 3 als Einkommen anzurechnen wäre, so geht dieser Anspruch in Höhe der Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz auf das Land über. Satz 1 gilt nicht, soweit ein Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch besteht. Der Berechtigte ist das Kind. Hat es einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt, geht dieser über, das Jugendamt kann also hier Forderungen stellen. Das Kind hat aber nach allgemeinen Grundsätzen nur einen Unterhaltsanspruch, soweit der Elternteil auch leistungsfähig ist. Sprich: ist er - unverschuldet - arbeitslos oder verdient zu wenig - ca. 850 € netto -, besteht kein Anspruch, den das Jugendamt geltend machen kann. Ich hoffe, es war verständlich. |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von summerxy am 27.07.2006 um 11:15:47
Hallo Baher,
deine Freund dürfte eingentlich keine Probleme mit der ABH kriegen.Ich nehme mal an,dass das Sorgerecht für sein Kind hat.Das allein reicht schon für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. MfG,Summer |
Titel: Re: Hat er so Schulden nach der Trennung? sehr eil Beitrag von baher am 28.07.2006 um 15:43:50
Hallo Reni,
vielen vielen Dank für deine ausführliche Antworten. Eine letzte Frage habe ich noch. Was wäre es, wenn er Ansproch auch ALG 1? Und er kriegt mehr als 850 EUR monatlich?? Vielen Dank noch mal baher |
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