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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Rachid_24 am 19.07.2006 um 12:56:46

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 19.07.2006 um 12:56:46
Hallo meine Damen und Herren,
ich bin ein marokkaner 24 Jahre alt,lebe hier in Deutschland seit 5 Jahren , bin mit einer deutschen Frau verheitet und zwar seit 2 Jahren.
Ich möchte wissen wann ich anspruch auf Einbürgerung habe und wann ich das beantrage und wie lange dauert die bearbeitungszeit?
Werde ich meine marokkanische stattsangehörigkeit verlieren und kann ich den behalten.
Vielen Danke

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von hallooschen am 19.07.2006 um 13:01:12
hallo rachid,

auch ich bin aus marokko.
ich bin bereits eingebürgert und kann dir sagen du verlierst
die marokkanische staatsbürgerschaft nicht, du hast dann
einfach zwei :-)
lg
hallooschen

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 19.07.2006 um 13:12:46
Wann kann ich die einbürgerung beantragen und wie lange dauert die bearbeitung.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 19.07.2006 um 13:18:10

Rachid_24 schrieb am 19.07.2006 um 12:56:46:
Ich möchte wissen wann ich anspruch auf Einbürgerung habe ...

Einen Anspruch hast du nach 8 Jahren Aufenthalt, bzw. nach 7 Jahren bei Besuch eines Integrationskurses (§ 10 StAG).
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Für Ehepartner von Deutschen gibt es aber eine besondere Vorschrift, nämlich § 9 StAG, das ist aber kein Anspruch, und einige Hürden liegen hier recht hoch:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm


Zitat:
und wie lange dauert die bearbeitungszeit?

Das ist hier schon oft gesagt worden:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#30


Zitat:
Werde ich meine marokkanische stattsangehörigkeit verlieren und kann ich den behalten.

Marokko fällt unter § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG, da ein Verlust der marokkanischen StA faktisch unmöglich ist. Die Einbürgerung erfolgt daher unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 19.07.2006 um 15:48:36
Vielen Dank für die Antworten.
ich habe einen letzte frage und zwar.ist es jetzt zu früh die einbürgerung zu beantragen ,wir sind seit 2 jahren verheirate und wie gesagt lebe ich seit 5 jahren hier.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von felicitas am 19.07.2006 um 17:11:27
Wenn dir die Jahre vor der Ehe als Aufenthalt angerechnet werden und ihr genügend eigenes Einkommen  (mind. soviel wie der aktuelle Sozialhilfe/HartzIV-Satz)  habt, dann ja.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 20.07.2006 um 12:02:47
Hallo Rachid,

welchen Aufenthaltstitel hattest Du den vor Deiner Ehe?

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 20.07.2006 um 13:01:02
Hallo Blaise
Ich habe Aufenthalsgenemigung  vor der Heirat.
Kann ich dann nächsten monat zu ausländerbehörde gehen und meine einbürgerung beantragen.
machen die schwierigkeiten.
werden fragen warum ich das haben will

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 20.07.2006 um 16:04:44
Hallo Rachid,

keine Sorge. Die Behörde wird dir keine Schwierigkeiten machen und auch nicht fragen, warum Du eingebürgert werden willst.

Du kannst die Einbürgerung nach § 9 StAG (Regeleinbürgerung für die Ehegatten Deutscher) beantragen.

Die zuständige Behörde wird Dir genau sagen, was Du zu dem Antrag vorlegen musst. Am besten mal anrufen oder ein Mail schicken und einfach fragen ... Du kannst natürlich auch die faq lesen, wie Ralf Dir schon geraten hat.

Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 20.07.2006 um 16:55:32
Hallo blaise,
danke für deine Hilfe.
muss ich die Einbürgerung beim Landsratamt machen oder ausländerbehörde.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Blaise am 20.07.2006 um 17:11:22
Hallo Rachid,

wer zuständige Behörde ist, richtet sich nach Landesrecht. Ohne nähere Angaben kann ich da nix zu sagen.

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 20.07.2006 um 17:12:43
Hallo blaise
was meinst du mit nähere Angaben ?
ich wohne in münchen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von ronny am 20.07.2006 um 18:29:38

Rachid_24 schrieb am 20.07.2006 um 17:12:43:
ich wohne in münchen.



Dann sollte das KVR der zuständige Ansprechpartner sein ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von nmax am 20.07.2006 um 18:30:51
In München muss du bei KVR beantragen
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/staatsangeh/37636/index.html
ich bin auch in München eingebürgert , es geht relativ schnell nach 7 Woche habe ich schon EBZ.
Wenn du in Landkreis wohnst muss du bei Landratsamt München beantragen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 26.07.2006 um 12:05:32
Hallo,
heute rief mich eine Sachbearbeiterin von der Ausländerbehörde,sie schickt mir Unterlagen,die ich später ausfühlen muss und ihr persönlich bringen muss.
meine Frage was sind die für unterlagen?was wird besprochen?
die frau hat mir am telefon gesagt dass ich überhaupt nicht unterschreibe erst wenn ich bei ihr bin.
Vielen dank für euere hilfe und für ihre tolle leistungen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 26.07.2006 um 16:23:53

Rachid_24 schrieb am 26.07.2006 um 12:05:32:
meine Frage was sind die für unterlagen?

Na, im wesentlichen werden das das Antragsformular und einige Info- und Merkblätter sein. Warte doch erst mal ab.


Zitat:
was wird besprochen?

:wahrsag:
Vermutlich die einzelnen Voraussetzungen.


Zitat:
die frau hat mir am telefon gesagt dass ich überhaupt nicht unterschreibe erst wenn ich bei ihr bin.

Richtig, der Antrag muss im Beisein des Sachbearbeiters unterschrieben werden, da die Unterschrift öffentlich beglaubigt werden muss. Notarielle Beglaubigung geht zwar auch, aber die kostet Geld extra.


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Rachid_24 am 27.07.2006 um 10:09:59
Hallo Ralf,
danke für deine rasche antwort.
Wenn ich die unterlagen bekomme, muss ich die ausfühlen und dann der Sachbearbeiterin abgeben.
Mit fragen habe ich gemeint z.b
Wird sie mich fragen warum ich die Einbürgerung jetzt haben will?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 27.07.2006 um 10:47:09
Keine Ahnung, woher soll ich wissen, was bei deiner Behörde gefragt wird?


:wahrsag:

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