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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zwecks Eheschliessung
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Beitrag begonnen von Hobi am 19.07.2006 um 12:56:31

Titel: Visum zwecks Eheschliessung
Beitrag von Hobi am 19.07.2006 um 12:56:31
Vorweg:
Ich bitte untertänigst um Verzeihung, wenn das Thema bereits andererort abgehandelt wurde, aber ich bin gerade zu flatterig, um alles durchzulesen, sorry.

Mein Verlobter hat das Visum zur Eheschliessung beantragt, ALB hat abgenickt und die Botschaft mir eben mitgeteilt, dass das Visum abholbereit ist.
Allerdings nur mit 30 Tagen Gültigkeit. Ich war bislang immer von 90 Tagen ausgegangen.
Hab ich da was falsch aufgefasst? Wurde diesbezüglich was geändert? Ist das Auslegungssache?
Help!

Danke,
Hobi

Titel: Re: Visum zwecks Eheschliessung
Beitrag von Hobi am 19.07.2006 um 13:56:16
Zusatzkorrektur:
Meine ALB hat sich geirrt ( die dachten offensichtlich, wir wären bereits verheiratet). Aussage ist jetzt: er kommt mit dem 30-Tage Visum, ich melde ihn dann hier im Einwohnermeldeamt an, wusele dann mit ihm, Pass, Meldebescheinigung und biometrischem Passbild zur ALB und die verlängern dann bis zur Eheschliessung.
Ich hoffe, das klappt dann auch so.
Man, ist das alles spannend ...

Titel: Re: Visum zwecks Eheschliessung
Beitrag von Zeppelin am 20.07.2006 um 11:20:27

Hobi schrieb am 19.07.2006 um 13:56:16:
...Man, ist das alles spannend ...

Na wenn das kein gutes Omen für die Ehe ist...

Titel: Re: Visum zwecks Eheschliessung
Beitrag von Hobi am 20.07.2006 um 13:38:45
Nicht, dass es bei einer Bina-Ehe zusätzlicher (An-)Spannung bedürfe ...  ::)

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