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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> unbefristete AE
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Beitrag begonnen von Lemon am 16.07.2006 um 11:02:27

Titel: unbefristete AE
Beitrag von Lemon am 16.07.2006 um 11:02:27
Hallöchen!!!!

Ich solle mal die Frage einer Freundin weiter leiten...hat gerade dieses Problem...
Also...wenn man den unbefristetet AE-titel erwerben will...muss man ja so einige dinge vorweißen...vor allem das man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat...
Der Mann meiner Freundin hat dieses aber nicht...
Und sie wollte nun mal wissen was passiert wenn ihr mann nicht den unbefristeten bekommt...bekommt er dann weitere 2 Jahre oder muss er das Land verlassen...oder bekommt er nur ein paar Monate und muss die AE ständig verlängern...bis er einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweißen kann?

MFG

Titel: Re: unbefristete AE
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2006 um 11:47:43
Guckst Du hier:

Aufenthaltsgesetz § 9 Niederlassungserlaubnis

Titel: Re: unbefristete AE
Beitrag von Lemon am 16.07.2006 um 11:55:00
das Gesetzt kennt sie ja...aber dort wird nicht festgelegt was passiert wenn der Ausländer ein Punkt nicht erfüllen kann...oder überles ich da was???

Titel: Re: unbefristete AE
Beitrag von Ulf am 16.07.2006 um 11:59:30

Lemon schrieb am 16.07.2006 um 11:55:00:
das Gesetzt kennt sie ja...aber dort wird nicht festgelegt was passiert wenn der Ausländer ein Punkt nicht erfüllen kann...oder überles ich da was???


Dann gibbet statt einer NE eben die Fortführung der Aufenthaltserlaubnis - so die dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind.

Gruß, ULF

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