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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung beim Ehegattennachzug ???
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Beitrag begonnen von Saxonicus am 15.07.2006 um 18:08:34

Titel: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 15.07.2006 um 18:08:34
Aus der Presse habe ich entnommen, daß Deutschland beim Ehegattennachzug strengere Maßnahmen einleiten will ? Wie bereits in einigen anderen EU-Ländern soll bei Sozialhilfebeziehern bzw. Geringverdienern der Ehegattennachzug nicht mehr genehmigt werden ?

Titel: Re: "Im Ermessen..."
Beitrag von wise_phantom am 16.07.2006 um 04:25:00
Die ist mein erster Eintrag und ich hoffe, das ist der richtige Thread:

Ich habe heute im Newsticker auf N24 gelesen, dass lt. Spiegelmagazin das Innenministerium eine Änderung durchsetzen will, wonach es nicht mehr möglich sein soll, dass Deutsche, die Sozialleistungen (ALG, Hartz IV )  in Anspruch nehmen , ausländische Ehepartner nach Deutschland holen.
Ist diese Änderung jemandem bekannt ? Das würde dann wohl darauf hinauslaufen, dass zukünftig das Einkommen bei einer Eheschliessung mit einem Ausländer geprüft wird und ein Mindesteinkommen vorausgesetzt wird ?
         

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ralf am 16.07.2006 um 10:29:40

Babs schrieb am 16.07.2006 um 04:25:00:
.... und ich hoffe, das ist der richtige Thread


Nein, war es nicht, aber jetzt.

An der Sachdiskussion beteilige ich mich frühestens dann, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Es lohnt sich einfach nicht, über jede Äußerung eines Politikers bzw. Ministeriums eine Debatte loszutreten.

Hier ist übrigens die Meldung:

http://www.n24.de/politik/ausland/?n2006071514342900002

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 16.07.2006 um 11:27:44
Sorry, ich wollte eigentlich keine Diskussion anregen. Ich war halt geschockt, als ich das in den News gelesen habe, weil erfahrungsgemäss meistens was dran ist, wenn Meldungen über " mögliche Reformen " aufkommen. Bin zwar kein Sozialhilfeempfänger, aber Geringverdiener , da alleinerziehend mit zwei Kindern und mein Partner kommt aus Australien. Ich bin absolut der Meinung von Frau Roth, dass der Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie auch für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener gilt . Die Frage ist, ob es dann noch wünschenswert ist in einem Land zu leben, wo das Recht auf Glück und persönliche Freiheit von der Grösse des Geldbeutels abhängt...
Wie auch immer, danke für den Link.

Gruss

Wise Phantom  ;)
   
 

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von ronny am 16.07.2006 um 11:55:12

Babs schrieb am 16.07.2006 um 11:27:44:
Ich bin absolut der Meinung von Frau Roth, dass der Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie auch für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener gilt .
 


Hallo ,

daran wird sich sicher auch nichts ändern lassen.Was überlegenswert ist, ist die angedachte Verlängerung des Zeitraums für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Daran ließe sich sicher was ändern ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2006 um 11:57:38

Babs schrieb am 16.07.2006 um 11:27:44:
Die Frage ist, ob es dann noch wünschenswert ist in einem Land zu leben, wo das Recht auf Glück und persönliche Freiheit von der Grösse des Geldbeutels abhängt...
Wie auch immer, danke für den Link.

Gruss

Wise Phantom  ;)
   
 



Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.
In den klassischen Einwanderungsländern macht man die Zuwanderung doch auch von der Qualifkation der Immigranten abhängig und staatliche Zuwendungen werden ebenfalls nicht gewährt.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 16.07.2006 um 12:30:20

Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 11:57:38:
Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.
In den klassischen Einwanderungsländern macht man die Zuwanderung doch auch von der Qualifkation der Immigranten abhängig und staatliche Zuwendungen werden ebenfalls nicht gewährt.



Es sollte aber zumindest eine Abwägung von Einzelfällen möglich sein und keine Generalisierung stattfinden. So mancher Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener kann nichts für seine Situation und ist schon " gestraft " genug ...  Und ist es gerechtfertigt, Sozialhilfeempfängern oder Geringverdienern das Recht auf persönliches Glück zu verweigern ? Sollte das Grundgesetz nicht für alle Bürger gelten ?  

   

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2006 um 13:18:45

Babs schrieb am 16.07.2006 um 12:30:20:
Es sollte aber zumindest eine Abwägung von Einzelfällen möglich sein und keine Generalisierung stattfinden. So mancher Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener kann nichts für seine Situation und ist schon " gestraft " genug ...  Und ist es gerechtfertigt, Sozialhilfeempfängern oder Geringverdienern das Recht auf persönliches Glück zu verweigern ? Sollte das Grundgesetz nicht für alle Bürger gelten ?  

   


Warten wir doch erst einmal ab, ob überhaupt und wie das Gesetz formuliert wird.
Andrerseits kann es wohl auch nicht angehen, daß die Allgemeinheit für jede Laune und Ambition sozialschwacher Bürger, finanziell geradestehen muß.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Abu am 17.07.2006 um 00:36:15

Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 11:57:38:
Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.

Ob die Sozialhilfeempfänger importiert werden oder "aus dem eigenen Nachwuchs kommen", ist m. E. zweitrangig.

Das ganze scheint mir eher ein sozialpolitisches/-rechtliches als ein ausländerpolitisches/-rechtliches Problem zu sein...

Abu    

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von asalty am 18.07.2006 um 14:18:48

Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 13:18:45:
Andrerseits kann es wohl auch nicht angehen, daß die Allgemeinheit für jede Laune und Ambition sozialschwacher Bürger, finanziell geradestehen muß.


Was ist das denn für eine aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! darüber können wir hier gerne diskutieren!!!!! Vielleicht auch darüber, dass die leute, die kinder bekommen, die rente (falls das rentensystem so bleibt), bzw. die grundrente derer finanzieren, die keine kinder in die welt setzten???????????????? Also bin ich als alleinerziehende mutter doch benachteiligt und muss finanzielle einbussen hinnehmen, weil ich kinder gebäre, sie erziehe.....und das rentensystem stabil bleibt????????? ich geh hier gleich in die luft

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 14:41:41
Hallo Asalty,

es gibt halt immer mehr Leute, die nach dem Motto leben:

Nach mir die Sintflut.

Es denken auch noch viele die Erde ist eine Scheibe.

Oder ich habe schon gehört, dass Leute bei der Wetterstation anrufen und sich beschweren, weil schon wieder schlechtes Wetter gemeldet ist und die dann behaupten das Wetteramt macht das Wetter.

Also ruhig bleiben und tief durchschnaufen.

Viele Grüße
Ghalbo

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von syria01 am 18.07.2006 um 15:09:03
Hä?

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 16:46:26

asalty schrieb am 18.07.2006 um 14:18:48:
Was ist das denn für eine aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! darüber können wir hier gerne diskutieren!!!!! Vielleicht auch darüber, dass die leute, die kinder bekommen, die rente (falls das rentensystem so bleibt), bzw. die grundrente derer finanzieren, die keine kinder in die welt setzten???????????????? Also bin ich als alleinerziehende mutter doch benachteiligt und muss finanzielle einbussen hinnehmen, weil ich kinder gebäre, sie erziehe.....und das rentensystem stabil bleibt????????? ich geh hier gleich in die luft


Dem kann ich mich nur anschliessen !
Darum sagte ich auch, falls das Gesetz geändert wird, sollte zumindest von Fall zu Fall entschieden werden. Ich bin alleinerziehend und kann von daher nur stundenweise arbeiten. Somit zähle ich zu den Geringverdienern. Genau das soll dann Grund dafür sein, dass ich nicht mit meinem ausländischen Ehepartner hier zusammenleben darf, sollte die Gesetzesänderung durchkommen. Aber erweise ich nicht als als Mutter auch der Allgemeinheit einen Dienst, indem ich Kinder aufziehe ? Habe ich keine Rechte ? Bin ich als Mutter nur der Dumme für alle ? Mal ganz davon abgesehen, dass viele Arbeitgeber Vorurteile gegenüber Müttern haben, vor allem wenn auch noch alleinerziehend.So kann man sich schon glücklich schätzen, wenn man überhaupt Arbeit findet . Als Alleinerziehende habe ich schon genug Nachteile und muss dann auch noch auf mein persönliches Glück verzichten ? Und von wegen " Laune " und " Ambition ", das hört sich doch sehr abwertend und geringschätzig an. Was hat Liebe mit Laune und Ambition zu tun ? UND : Liebe fragt nicht nach Status und Staatsangehörigkeit. Liebe ist grenzenlos im wahrsten Sinne des Wortes !
 

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 18.07.2006 um 16:54:03
Da es in anderen EU-Staaten bereits so ist, daß der inländische Partner ein bestimmtes Einkommen haben muß, damit der ausländische Gatte zuziehen kann (Dänemark, Holland, Österreich.....?), wird man wohl kaum umhin können diese Regelung europaweit anzugleichen.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 17:03:31

Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 16:54:03:
Da es in anderen EU-Staaten bereits so ist, daß der inländische Partner ein bestimmtes Einkommen haben muß, damit der ausländische Gatte zuziehen kann (Dänemark, Holland, Österreich.....?), wird man wohl kaum umhin können diese Regelung europaweit anzugleichen.


Der Schutz von Ehe und Familie ist aber in unserem Grundgesetz enthalten und das Grundgesetz sollte, wie ich schon sagte, für alle gelten !
Ohne dir zu nahe treten zu wollen : Wie ich in deinem Profil gesehen habe, bist du auch Ehepartner eines Ausländers. Da für euch ja sicher alles klar ist bezüglich des zusammenlebens braucht dich die Gesetzesänderung ja nicht weiter zu interessieren und da ist es leicht, über den Dingen zu stehen. Wie hier schon jemand sagte `nach mir die Sintflut `. Die Frage ist, falls dich die Änderung perönlich betreffen würde, ob du dann genauso urteilen würdest.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von ronny am 18.07.2006 um 17:28:59
Wie bereits gesagt, ich würde den Ball erstmal flach halten.

Zwischen einem internen Bericht irgendwelcher Ministerialbeamten und einer politischen und verfassungskonformen Regelung sind eigentlich noch Welten angesiedelt. Falls eine Europäisierung angestrebt wird, wäre ich mal auf die Grenzen unseres BVerfG gespannt.

Lasst Euch nicht von solchen Panikmachen anstecken, ich sähe im Moment zumindest bei Deutschverheirateten auch noch keine Handhabe das wie angedacht umzusetzen (angedacht hat immer was von noch nicht nachgedacht an sich).

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 18.07.2006 um 17:32:20

Babs schrieb am 18.07.2006 um 17:03:31:
Die Frage ist, falls dich die Änderung perönlich betreffen würde, ob du dann genauso urteilen würdest.



Mit Sicherheit hätte ich nicht geheiratet, wenn ich keine finanzielle Grundlage für eine Familiengründung gehabt hätte.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 17:33:23
@wise-phantom

Genau das meine ich auch. Saxonicus ist schon seit 20 Jahren verheiratet. Wenn es stimmt, was er mir geschrieben hat.

Und dann kommen oft so postings vom ihm, dass er keine Probleme mit der ABH hatte und weiß gar nicht, was wir hier alle für Probleme haben.  Nach seiner Meinung nach sind die alle hausgemacht, weil wir uns nicht anständig den ABH´s gegenüber verhalten können. Haha  >:(

Irgendwie gibt es Leute, die merken nicht, dass sich in 20 Jahren hier einiges verändert hat.

Viele Grüße
Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 18.07.2006 um 17:55:53

Ghalbi schrieb am 18.07.2006 um 17:33:23:


Nach seiner Meinung nach sind die alle hausgemacht, weil wir uns nicht anständig den ABH´s gegenüber verhalten können. Haha  >:(

Viele Grüße
Ghalbi



Also wenn ich hier im Forum lese:
Identitätsverschleierung, Pass verloren - dann plötzlich wieder gefunden, Verstoß gegen das BTMG oder andere kriminelle Handlungen, illegaler Aufenthalt u.v.a.
Das sind doch alles Taten, welcher selbst verschuldet sind, da kann man doch nicht die böse ABH für verantwortlich machen.
In den Herkunftsländern dieser Delinquenten werden derartige Verstöße gegen die Gesetze wesentlich rigiroser und längerfristig geahndet.
In anderen Ländern gibt es für BTM-Verstöße die Todesstrafe oder 20 Jahre Knast und hier wird gejammert, wenn eine mehrjährige Einreisesperre verhängt wird.

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 18:05:30

ronny schrieb am 18.07.2006 um 17:28:59:
Wie bereits gesagt, ich würde den Ball erstmal flach halten.

Zwischen einem internen Bericht irgendwelcher Ministerialbeamten und einer politischen und verfassungskonformen Regelung sind eigentlich noch Welten angesiedelt. Falls eine Europäisierung angestrebt wird, wäre ich mal auf die Grenzen unseres BVerfG gespannt.

Lasst Euch nicht von solchen Panikmachen anstecken, ich sähe im Moment zumindest bei Deutschverheirateten auch noch keine Handhabe das wie angedacht umzusetzen (angedacht hat immer was von noch nicht nachgedacht an sich).

Grüße
Ronny ;)


Naja hoffen wir mal für alle Betroffenen, dass aus diesen Plänen nichts wird. Beunruhigend ist nur, dass Schäuble, der sich schon für diese Änderung ausgesprochen hat, nicht irgendein Ministerialrat ist und dass oft schnell gehandelt wird, wo sich Geld einsparen lässt und nicht selten trifft es dann den  `kleinen Mann ( Frau ) `... .

@ Saxonicus :

Ich bleib´dabei : Das ist leicht gesagt, wenn man selbst `seine Schäfchen im Trockenen hat `. Und : Wenn man wirklich liebt , fragt man nicht vorher nach dem Kontostand des Anderen . Wenn man sich für einen Menschen entschieden hat, möchte man sein Leben gemeinsam verbringen und das nicht nur für ein paar Wochen im Jahr. Ohne Wenn und Aber, und eigentlich sollte kein Staat der Welt das Recht haben, darüber zu entscheiden, ob das für zwei Menschen möglich / `erlaubt `ist oder nicht. Wenn man sich liebt soll es JEDEM freigestellt sein ob man heiratet und wo man ZUSAMMEN leben möchte. Das ist mein Verständnis von `Menschenrecht `.

       
 

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 18:17:23
Sorry, es war, wie ich gelesen habe,  Stoiber und nicht Schäuble, der sich dem Entwurf bereits angeschlossen hat .... :-[  

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Saxonicus am 18.07.2006 um 18:19:16

Babs schrieb am 18.07.2006 um 18:05:30:
Wenn man sich liebt soll es JEDEM freigestellt sein ob man heiratet und wo man ZUSAMMEN leben möchte. Das ist mein Verständnis von `Menschenrecht `.
       
 



Da haben aber andere Länder einen weit größeren Nachholbedarf als Deutschland, denn da liegen in puncto Familienzuzug die Barrieren nämlich wesentlich höher als hier bei uns.
In Deutschland ist es gegenüber anderen Staaten wesentlich leichter seinen Partner ins Land zu holen. Das sollte man bei aller Kritik an unseren Gesetzen nicht vergessen.  

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 18:30:57

Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 18:19:16:
Da haben aber andere Länder einen weit größeren Nachholbedarf als Deutschland, denn da liegen in puncto Familienzuzug die Barrieren nämlich wesentlich höher als hier bei uns.
In Deutschland ist es gegenüber anderen Staaten wesentlich leichter seinen Partner ins Land zu holen. Das sollte man bei aller Kritik an unseren Gesetzen nicht vergessen.  


Und so wird`s auch hoffentlich bleiben. Darum geht´s ja .  

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 19:10:14
@saxonicus

Also wenn es nach dir gehen sollte, sollen wir hier auch wieder ins tiefste Mittelalter zurückfallen und uns an den anderen "schlechteren" Ländern orientieren.  :o

Das kann ich nicht glauben.

Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von asalty am 18.07.2006 um 19:50:41

Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 17:32:20:
Mit Sicherheit hätte ich nicht geheiratet, wenn ich keine finanzielle Grundlage für eine Familiengründung gehabt hätte.



also................*tiefdurchatme*...ok..ich halte den ball flach...allerdings.....frag ich dich jetzt...ist die ehe für dich "nur" existenzsicherung??? ich denke..da haben gefühle eine grosse rolle oder nicht?...ausserdem, dann dürften ALLE sozialschwachen menschen innerhalb deutschland NICHT heiraten und eine familie gründen....dann könnten wir die zwangssterilisierung ja wieder einführen.....*bin total empört*................welch politische einstellung liegt denn hier vor????????

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 20:17:19
@asalty

Ich denke Saxonicus wäre doch besser in der Politik aufgehoben. Ich weis eigentlich nicht was er bezweckt.

Hier ist ein Forum, welches Ausländern Hilfe anbeiten will.

Was hilft es einem Ausländer, wenn Saxonicus immer wieder von Straftaten redet.

Also wenn ein Ausländer oder ein Inländer eine Straftat begangen hat, dann wird er bestraft. Soweit denke ist das für alle nachvollziehbar.

Nur warum wird ein Ausländer für die gleiche Straftat 2 x bestraft.

Das ist gegen den Grundsatz, dass es nur eine Verurteilung geben kann.

Gut man kann sagen, dass da eben für die Ausländer eben das Ausländergesetz noch gilt.

Aber kann eine ABH dann entscheiden, wie der Ausländer wegen seiner Straftat nochmals eine Strafe zu bekommen hat?

Das ist mir gerade zu diesem Thema eingefallen und ich bitte darum, sachlich weiterzudiskutieren oder eben einfach mal keine unsachlichen Beiträge zu posten.

Vielen Dank und
viele Grüße
Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von syria01 am 18.07.2006 um 20:44:37
@saxonicus
Ich denke auch, dass es Deutschland in keiner Weise irgendwas nützt, wenn wir immer mehr Sozialhilfeempfänger "importieren".

Man fragt sich bei manchen Personen, die ständig nur jaulen, wie schlecht es in Deutschland ist, warum Sie dann nicht bei Ihrem ausländischen Ehegatten wohnen und dort die eheliche Lebensgemeinschaft führen.

Wahrscheinlich weil es in Deutschland immer noch genug Geld vom Staat gibt. Es braucht hier wirklich keiner am Hungertuch nagen.

Ich bin auch dafür, dass es nachgewiesen werden muss, dass man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. So wie man es in vielen anderen Ländern auch nachweisen muss. Es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die den Sozialstaat ausnutzen und nur die Hand aufhalten. Seien es deutsche oder ausländische Personen. Diesen Leuten muss einen Riegel vorgeschoben werden, damit der Steuerzahler nicht noch weiter in die Tasche greifen muss.

Und zum Verhalten der ABH´s: Wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus. Wenn man nur da steht und die Hand aufhält und nur haben, aber seinen Pflichten nicht nachkommen will, dann muss man sich über Ärger bei der ABH nicht wundern, denke ich. Die Menschen dort, führen doch nur die Gesetze aus und das wird auch von den Ausländern verlangt ( Erteilung AE usw.). Nur einige Ausländer müssen auch mal lernen, dass sie Pflichten in Deutschland haben ( große Pflicht, die Passpflicht!!!!!).

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 20:54:50
Passpflicht  ich glaub es nicht  - das ist nicht mal eine Straftrat (oder doch?)

Hier schreiben echt Neider - Hungerneider - meiner Meinung nach ist das Ausländerproblem sowieso ein Phallusproblem.

Wer kann den anderen ausstechen.

Auch in Deutschland sind die Tendenzen klar erkennbar.

Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von syria01 am 18.07.2006 um 20:59:47
Phallusproblem?

Sollte ja fragen, wenn ich was nicht verstehe! Das verstehe ich nicht?

Übrigens ich bin deutsche Staatsangehörige! Und ich stehe in einem vernünftigen Arbeitsverhältnis. Wen sollte ich dann ausstechen?



Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von syria01 am 18.07.2006 um 21:06:45
Dazu noch:

siehe § 3 AufenthG

§ 48 (3) AufenthG:

(3) Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen. Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.

Dazu bemerkt: Die Duldung ist kein Passersatz!!!! Wirkt man an der Passbeschaffung mit, wenn man seine Identität verschleiert und falsche Angaben macht? Wohl eher nicht was?  :-X

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 21:13:59
Hallo syria01,
ja schon besser wenn du  mir direkt eine Frage stellst und nicht nur "Hä" auf meinen Beitrag antwortest.

Ich habe auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Aber was hat das damit zu tun, dass es ein ein "männliches" Problem geben kann.

Lese hierzu bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Phallus

Deine anderen Ausführen haben doch Gerichte etc. zu prüfen. Dazu kann und darf zum Glück gar nichts sagen.

Richter sind unabhänig. Wir haben in D eine dreiteilung der Gewalten und das aus  gutem Grund.

Wenn zum Grund der Gewaltenteilung nach Nachhilfe brauchst, schreibe mir einfach verständlich. Und nicht nur "Hä"

Viele Grüße
Ghalbi


Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von syria01 am 18.07.2006 um 21:18:07
Tschuldigung, aber ich kann dir schon wieder überhaupt nicht folgen!

Und Nachhilfe in Gewaltenteilung brauche ich schon gar nicht. Habe eine entsprechende Ausbildung, dass kannst Du mir glauben!

Meine Ausführungen hatten übrigens was mit der Passpflicht zu tun...
Über die Du Dich anscheinend so lustig machst!!!

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 21:25:53
Warum mache ich mich über die Passpflicht lustig.

Ich weis aus zuverlässiger Quelle, dass z.B. aus dem Land xxx alle Pässe irgendwie ausgestellt werden.

Auch die Personalien werden bestätigt, die Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, hier in D angegeben wurden.

Also das bedeutet, diese Länder nehmen irgend welche Leute auf, obwohl die keine Register darüber führen..

Warum frage ich mich passiert so etwas?

Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 21:26:46

syria01 schrieb am 18.07.2006 um 20:44:37:
@saxonicus
Ich denke auch, dass es Deutschland in keiner Weise irgendwas nützt, wenn wir immer mehr Sozialhilfeempfänger "importieren".

Man fragt sich bei manchen Personen, die ständig nur jaulen, wie schlecht es in Deutschland ist, warum Sie dann nicht bei Ihrem ausländischen Ehegatten wohnen und dort die eheliche Lebensgemeinschaft führen.

Wahrscheinlich weil es in Deutschland immer noch genug Geld vom Staat gibt. Es braucht hier wirklich keiner am Hungertuch nagen.

Ich bin auch dafür, dass es nachgewiesen werden muss, dass man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. So wie man es in vielen anderen Ländern auch nachweisen muss. Es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die den Sozialstaat ausnutzen und nur die Hand aufhalten. Seien es deutsche oder ausländische Personen. Diesen Leuten muss einen Riegel vorgeschoben werden, damit der Steuerzahler nicht noch weiter in die Tasche greifen muss.

Und zum Verhalten der ABH´s: Wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus. Wenn man nur da steht und die Hand aufhält und nur haben, aber seinen Pflichten nicht nachkommen will, dann muss man sich über Ärger bei der ABH nicht wundern, denke ich. Die Menschen dort, führen doch nur die Gesetze aus und das wird auch von den Ausländern verlangt ( Erteilung AE usw.). Nur einige Ausländer müssen auch mal lernen, dass sie Pflichten in Deutschland haben ( große Pflicht, die Passpflicht!!!!!).


Wie ich schon sagte, müsste von Fall zu Fall abgewägt werden und das Grundgesetz darf NICHT ausser acht gelassen werden. Entweder gilt es für alle oder es macht keinen Sinn ! In meinem Falle z.B. kann ich nicht einfach das Land verlassen um mit meinem Partner in seinem Land zu leben, da ich zwei Kinder habe, die noch nicht für sich entscheiden können, wo sie leben möchten und ich möchte sie auch nicht einfach aus dem gewohnten Umfeld rausreissen. Desweiteren würde der Vater der beiden, mit dem ich das Sorgerecht teile, es auch nie erlauben, dass ich die beiden ins Ausland bringe. Eine Trennung von meinen Kindern kommt für mich aber auch nicht in Frage. Somit ist klar, dass nur Deutschland als Wohnort für uns in Betracht kommt. Desweiteren ist ja auch die Möglichkeit gegeben, dass mein Partner hier arbeitet. Nur zur Zeit ist es eben so dass , da ich alleinerziehend bin, ich nur stundenweise arbeiten kann und somit Geringverdiener bin. Das würde bei der hier genannten Gesetzesänderung aber bedeuten, dass ich von vornherein keine Chance hätte mit meinem Partner und den Kindern hier ein gemeinsames Leben zu beginnen.    
Auch bitte ich zu bedenken dass, wie ich in einem anderen Posting sagte, ich ja auch meinen Teil für die Allgemeinheit leiste, indem ich zwei Kinder grossziehe. Dafür nehme ich schon allerlei Nachteile in Kauf. Das ist kein Gejammer, sondern Fakt !
Desweiteren mag ich nicht, wenn alle Sozielhilfeempfänger und Geringverdiener in einen Topf geworfen werden. Man sollte da etwas vorsichtig sein, bevor  man anfängt mit Vorurteilen und Verallgemeinerungen. Jeder Fall ist verschieden und hinter jedem steckt ein Schicksal.

 

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 21:34:08
ich wiederhole mich.

Hier ist ein Phallusproblem.

Wenn du schreibst, dass du zwei Kinder großzuziehen hast, sind da die Männer hier im Forum wirklich am überlegen, wie sie diese Arbeit dir abnehmen könnten.

Aber nachdem sie das ja nicht schaffen, wird dieser Thread bald wieder einschlafen.


gähnnnnnn

Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von wise_phantom am 18.07.2006 um 21:37:32

Ghalbi schrieb am 18.07.2006 um 21:34:08:
ich wiederhole mich.


Wenn du schreibst, dass du zwei Kinder großzuziehen hast, sind da die Männer hier im Forum wirklich am überlegen, wie sie diese Arbeit dir abnehmen könnten.

Aber nachdem sie das ja nicht schaffen, wird dieser Thread bald wieder einschlafen.


gähnnnnnn

Ghalbi



Wie bitte  ? ? ? ? ?   :-?  

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von ronny am 18.07.2006 um 21:39:58

Babs schrieb am 18.07.2006 um 21:37:32:
Wie bitte  ? ? ? ? ?   :-?  



Denk nicht drüber nach, dat lohnt nich ;D

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Ghalbi am 18.07.2006 um 22:35:13
@ronny

das war ein überflüssiger Beitrag von dir.

ich habe die Frage in einer priavten Mail mit wise_phantom beantwortet.

Warum mischt du dich eigentlich immer wieder in meine Beiträge ein, ohne einen konkreten Anlass.

Habe ich dich irgendwie angesprochen oder beleidigt in diesem Thread?

Ghalbi

Titel: Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Beitrag von Mick am 18.07.2006 um 23:24:43

Ghalbi schrieb am 18.07.2006 um 22:35:13:
@ronny

das war ein überflüssiger Beitrag von dir.



Wie die meisten hier, daher:
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