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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
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Beitrag begonnen von YR am 13.07.2006 um 23:07:32

Titel: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von YR am 13.07.2006 um 23:07:32
Hallo,
ich brauche sehr dringend Eure Hilfe!!!!
Könnt Ihr mir diese Fragen beantworten, bitte? :-[

Erst einmal ein paar Informationen.
Mein Aufenthaltstitel ist gültig bis Anfang September 2006. Und bin seit Ende August 2003 verheiratet. Aber das Scheidungsverfahren läuft seit Mai 2005 und ist bis jetzt noch nicht abgeschlossen. Wahrscheinlich wird das Scheidungsverfahren noch mehrere Monate dauern, über den September 2006 hinaus!

Ich habe Folgendes auf eurer Homepage gelesen:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#21
Erhält/Behält man die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Scheidungsverfahren?
Nein. Das bloße Bestehen der Ehe ist ausländerrechtlich nicht entscheidend. Es kommt wesentlich darauf an, dass die eheliche Lebensgemeinschaft, die durch Art. 6 Grundgesetz geschützt ist, gelebt wird.

Frage1:
Gibt es Problem mit meiner Aufenthaltserlaubnis?

Frage2:
Gibt es ein Problem beim Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis?

Frage3:
Ich habe außerdem einen Minijob. Ist dies ein Grund für eine positive Entscheidung der Niederlassungserlaubnis?

Vielen Dank.
YR

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von ChicaLoca am 14.07.2006 um 08:21:43
ich geh jetzt mal davon aus, dass du mit einer deutschen verheiratet bist und zu diesem zwecke nach deutschland eingereist bist und die AE erhalten hast

falls deine ehe zwei jahre rechtmäßig im bundesgebiet bestanden hat, hast du ein eigenständiges aufenthaltsrecht - siehe hierzu § 31 AufenthG
wenn du getrennt lebend bist, kannst du eh jetzt keine niederlassungserlaubnis kriegen - sondern erst nach 5 jahren AE unter erfüllung der voraussetzungen des § 9 AufenthG


Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von Abu am 14.07.2006 um 10:20:20

ChicaLoca schrieb am 14.07.2006 um 08:21:43:
falls deine ehe zwei jahre rechtmäßig im bundesgebiet bestanden hat, hast du ein eigenständiges aufenthaltsrecht - siehe hierzu § 31 AufenthG

Diese Bedingung scheint nicht erfüllt zu sein:

YR schrieb am 13.07.2006 um 23:07:32:
Und bin seit Ende August 2003 verheiratet. Aber das Scheidungsverfahren läuft seit Mai 2005


@ YR, Du muß mit damit rechnen, daß Deine AE nicht verlängert wird und Du zur Ausreise aufgefordert wirst.

Aber schreib' doch bitte mal, welche Staatsangehörigkeit Du hast. Vorgeschriebenes gilt nämlich nur für Nicht-EU-Bürger; wenn Du EU-Bürger bist, sieht es besser aus. Außerdem gibt es noch Sonderregelungen, z. B. für Türken.

Abu

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von YR am 14.07.2006 um 12:19:11
Hallo ChicaLoca,
danke erst einmal für Deine Hilf! Ich wollte gerade dir antworten und weiter fragen, dann habe ich die Antworte von Abu geshen.. :'(...


Hi Abu,
ich bin Leider Nicht-EU-Bürger. :(
Wenn wir (ich und noch Ehegatte) einen Antrag auf ruhendes Scheidungsverfahren stellen, hilft es beim Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?????

bitte hilf mir... :-[



Vielen Dank!
YR

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von ChicaLoca am 14.07.2006 um 12:25:34
ob geschieden oder nicht, ist für die ausländerbehörde nicht von belang
wenn du aufgrund der eheschließung erstmalig eine AE bekommen hast und die ehe ab erteilung der AE nicht mindestens 2 jahre im bundesgebiet bestanden hat, hast du KEIN eigenständiges aufenthaltsrecht und musst damit rechnen "nach hause geschickt" zu werden

seit wann bist du in deutschland?
bist du mit einem visum zur familienzusammenführung zu deiner ehefrau eingereist ?

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von YR am 14.07.2006 um 12:43:28
Ich bin seit Anfang Juli, 2003 mit Visitreisen Visum nach BRD gekommen. Dann haben wir Ende August 2003 in Dänemark  geheiratet.

Hast du eine andere Idee? :-[

Vielen Dank
YR

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von Abu am 14.07.2006 um 13:56:27

ChicaLoca schrieb am 14.07.2006 um 12:25:34:
bist du mit einem visum zur familienzusammenführung zu deiner ehefrau eingereist ?

Woher weißt du eigentlich, daß YR ein Mann ist?

Abu

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von YR am 14.07.2006 um 14:29:58
hey Abu,

  :o :o :o :o :o :o :o

Titel: Re: Scheidung und Niederlassungserlaubnis Fragen
Beitrag von Saxonicus am 14.07.2006 um 14:45:53

Abu schrieb am 14.07.2006 um 13:56:27:
Woher weißt du eigentlich, daß YR ein Mann ist?

Abu



Das ist doch für den Sachverhalt völlig irrelevant.

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