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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> heirat aus illegalität->ausreise fürs Visum zwinge https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152786921 Beitrag begonnen von DrGut am 13.07.2006 um 12:35:21 |
Titel: heirat aus illegalität->ausreise fürs Visum zwinge Beitrag von DrGut am 13.07.2006 um 12:35:21
Hallo zusammen!
Ich hab vor einiger Zeit schonmal wegen der heirat mit meiner Verlobten (aus Ecuador, seit 3 Jahren illegal in D geschrieben).Am 4.8 ist es nun soweit :) ABER bei unserem letzten besuch beim Ausländeramt sagte uns der Beamte, meine Freundin müsse nach der Hochzeit WARSCHEINLICH wieder ausreisen, um ein Visum zu bekommen. Wie er uns schon gesagt habe. Er müsse seinen Chef fragen. vor drei Wochen meinte der selbe noch, sie müsse direkt ausreisen, weil wir noch keinen festen Termin für die Eheschliessung hatten. Als wir den dann hatten war von Ausreise keine Rede mehr. Könnt ihr mir da sagen wie da die rechtliche Situation und die gängige Auslegung ist? Es gibt da nämlich etwas, was mich stutzig macht. Der gute Mann meinte wortwörtlich,"ich sehe nicht ein, warum wir auf das Visa verfahren verzichten sollten, wo sie doch vorher schon drei Jahre illegal hier gelebt hat." Vorher waren wir bei einer Beamtin, der das wg unserer Heiratsabsichten egal zu sein schien. Ist ein Strafverfahren, bzw eine bestrafung Sache der Ausländerbehörde? Sind wir jetzt der willkür von dem Typen schutzlos ausgeliefert? Und gibt es evt auch die Möglichkeit den Tatbestand der Illegalität durch eine Geldstrafe zu begleichen? Danke für schnelle Hilfe!! |
Titel: Re: heirat aus illegalität->ausreise fürs Visum zw Beitrag von Abu am 13.07.2006 um 13:47:27 DrGut schrieb am 13.07.2006 um 12:35:21:
§ 5 Abs. 2 AufenthG besagt: Zitat:
Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. In Anbetracht des langjährigen illegalen Aufenthalts halte ich die Position des ABH-Mitarbeiters für nachvollziehbar und vertretbar. Zitat:
Das ganze hat nichts mit einem Strafverfahren oder einer Bestrafung zu tun; das wäre ein separates Thema. Abu |
Titel: Re: heirat aus illegalität->ausreise fürs Visum zw Beitrag von ChicaLoca am 13.07.2006 um 14:27:41 Abu schrieb am 13.07.2006 um 13:47:27:
sehe ich genauso 3 jahre illegaler aufenthalt ist schon happig da würde ich wohl auch auf durchfürhung des visa-verfahrens bestehen die ABH führt selbst kein strafverfahren - sie kann höchstens eine strafanzeige erstatten z.b. wegen illegalem aufenthalt und beihilfe zum illegalem aufenthalt was letztendlich daraus wird, ist sache der staatsanwaltschaft |
Titel: Re: heirat aus illegalität->ausreise fürs Visum zw Beitrag von Sophie am 13.07.2006 um 15:02:54 ChicaLoca schrieb am 13.07.2006 um 14:27:41:
Bei einem illegalen Aufenthalt von drei Jahren MUSS die Behörde eigentlich Strafanzeige erstatten. In Frankfurt wird man dann bereits dem Staatsanwalt unter Umständen dafür vorgeführt. |
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