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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Proßeskostenhilfe Ja oder Nein
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Beitrag begonnen von Espanol am 03.07.2006 um 18:47:44

Titel: Proßeskostenhilfe Ja oder Nein
Beitrag von Espanol am 03.07.2006 um 18:47:44
Hallöchen
Ich bin deutsche mein Mann ist Marokkaner wir haben im Dezember 2005
in Marokko geheiratet
Im April 2006 bekammen mein Mann und Ich die Absage kein Familienvisum
Ich legte sofort Einspruch beim Anwalt ein mittlerweile liegen die Papiere
in Berlin
Ich beziehe Hartz4 bekomme Ich Proßeskostenhilfe für das Gericht ich bezahle
jeden Monat auch schon den Anwalt
Und wenn nicht was kann Ich dann noch tun? auf Raten beim Gericht?
Das kann doch nicht sein ich möchte mit meinem Mann ein normales Leben
in BRD führen wie alle warum so schwer alles Ich bin so verzweifelt
Gruß Espanol

Titel: Re: Proßeskostenhilfe Ja oder Nein
Beitrag von Saxonicus am 03.07.2006 um 18:59:27
Sicherlich wurde die Visaversagung doch begründet ?
Ohne Details kann Dir hier sicher niemand einen Rat geben.

Titel: Re: Proßeskostenhilfe Ja oder Nein
Beitrag von Reni am 03.07.2006 um 19:13:54
Sollte eigentlich dein Anwalt wissen....
Prozeßkostenhilfe kann man erst ab dem Klageverfahren beantragen. Solange das jetzt noch im Vorverfahren ist, könnte dir eventuell Beratungshilfe zustehen - aber auch das müsste der Anwalt prüfen.
Wenn geklagt werden muss, unbedingt den Antrag stellen. Ob er bewilligt wird, hängt nicht nur vom Einkommen ab - da dürftest du unter der Grenze liegen - sondern auch davon, wie das Gericht die Erfolgsaussichten beurteilt. Dürfte bei Familienzusammenführung mit entsprechender Begründung machbar sein.

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