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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
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Beitrag begonnen von stirliz am 30.06.2006 um 09:02:29

Titel: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von stirliz am 30.06.2006 um 09:02:29
Hallo Alle,

meine Ehefrau hat eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung. Selbstverständlich will sie nicht zuhause rumsitzen sondern arbeiten gehen. Sie hat allerdings im Titel einen Vermerk: "nichtsebständige Erwerbstätigkeit mit Zustimmung der ABH erlaubt".

Erstens würde mich interessieren, warum man einen solchen Vermerk macht. Zweitzens - wie soll man verfahren - erst die Arbeit suchen, dann Zustimmung der ABH einholen, oder umgekehrt? Und wie sieht diese Zustimmumg aus?




Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von brickbat am 30.06.2006 um 10:09:05
Welche Staatsangehörigkeit hast Du und welche Art Beschäftigung ist Dir erlaubt?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von stirliz am 30.06.2006 um 10:16:12
to brickbat:

1) Ukraine
2) Ich zitiere: "nichtselbständige Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt".



Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von Abu am 30.06.2006 um 11:10:13

stirliz schrieb am 30.06.2006 um 10:16:12:
2) Ich zitiere: "nichtselbständige Beschäftigung uneingeschränkt erlaubt".

Dann sollte Deine Frau auch uneingeschränkt erwerbstätig sein dürfen. Vgl. § 29 Abs. 5 AufenthG:

Zitat:
Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.

Deine Frau sollte zur ABH gehen und eine entsprechende Änderung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Abu



Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von ronny am 30.06.2006 um 12:23:21

Zitat:
Dann sollte Deine Frau auch uneingeschränkt erwerbstätig sein dürfen


Nö, weil er auch nicht selbständig erwerbstätig sein darf, darf sie nur uneingeschränkt beschäftigt werden ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von Ulf am 30.06.2006 um 12:27:58

ronny schrieb am 30.06.2006 um 12:23:21:
Nö, weil er auch nicht selbständig erwerbstätig sein darf, darf sie nur uneingeschränkt beschäftigt


Meintest Du 'unselbständig'?

Gruß, ULF

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für die Ehefrau
Beitrag von Abu am 30.06.2006 um 13:08:23
O.k., habe das "nichtselbständig "vergessen:

Abu schrieb am 30.06.2006 um 11:10:13:
Dann sollte Deine Frau auch uneingeschränkt nichtselbständig erwerbstätig sein dürfen.

Abu

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