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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> 1.August
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Beitrag begonnen von Lemon am 27.06.2006 um 18:16:49

Titel: 1.August
Beitrag von Lemon am 27.06.2006 um 18:16:49
Hallöchen!!

Heute habe ich erfahren das es nun amtlich ist...ab 1.August muss man Sprachkenntnisse im Deutschen vorweißen...auch in der Schrift...bevor man die erteilung der FZF bekommt...
Soll heißen...ein Test wird gemacht...

Nun weiß ich nicht ob es nur für die jenigen in Kraft tritt die nach dem 1.August geheiratet haben, oder auch für die, die schon im Mai die FZF beantragt haben...
Mir wurde gesagt...der Test wird beim antrag auf FZF gemacht...also nur für die jengen die nach dem 1.August heiraten...Stimmt dies...oder kann der Test noch nachgeholt werden, sofern noch kein Visum vor August ausgestellt wurde...


Titel: Re: 1.August
Beitrag von hatiti am 27.06.2006 um 19:30:11

Zitat:
Heute habe ich erfahren das es nun amtlich ist...ab 1.August muss man Sprachkenntnisse im Deutschen vorweißen...auch in der Schrift...bevor man die erteilung der FZF bekommt...
Soll heißen...ein Test wird gemacht...


Woher hast du das denn?

Hatiti

Titel: Re: 1.August
Beitrag von Lemon am 27.06.2006 um 19:36:11
Naja das Gerücht ist ja schon lange im umlauf...und heute erfuhr ich es von einer bekannten...diese erfuhr dies von ihrer Anwältin...ob es stimmt weiß ich nun auch nicht 100% aber so wie ich gehört habe soll es auch mal in den Nachrichten gewesen sein... :-?

Titel: Re: 1.August
Beitrag von fons am 27.06.2006 um 21:53:11
@ Lemon

bitte hier die Gerüchteküche nicht aufwärmen.

Wenn du was konkretes weißt, dann kannste das gern hier reinhaun.
Aber es is ja wohl nix konkretes. Wir Experts kennen da nix aktuell
neues. Rechtsanwälte meinen oft schlau zu sein, sind es aber nicht!

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