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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151262340 Beitrag begonnen von Tata am 25.06.2006 um 21:05:39 |
Titel: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Tata am 25.06.2006 um 21:05:39
hallo,
ich bin eine Newbie unter euch und habe ein Paar Frage, die ich gerne beantwortet hätte. Ich möchte mich erstmal bei der Initiatoren dieser webseite herzlich bedanken für diese wunderbare Idee. Also nun zu meine(n) Frage(n): Mein Mann bekommt bestimmt ein Aufenthaltserlaubnis nach & 18 , ich sage bestimmt weil, er das schon hat und es muss in den nächsten Tagen verlängert werden und ich denke er kriegt dasselbe. Ich habe momentan einen Aufenthaltstitel für Jobsuche. Kann ich dann ein Aufenthaltserlaubnis nach & 27 bekommen oder was habe ich für alternative? Das wichtigste: durch diesen neuen Aufenthaltstitel bin ich automatisch von Arbeitsmarktprufüng befreit, d.h bekommt ich automatisch eine Arbeitserlaubnis? da ich Zahnmedizinerin bin, musste ich erstmal mit meinen jetzigen Aufenthaltstitel erstmal eine Stelle zusage bekommen, dann eine Arbeitsmarktprüfung durchziehen für eine Arbeitserlaubnis und letzlich ein Berufserlaubnis beantragen. Deswegen die Frage , ob ich schon eine Arbeitserlaubnis bekommen kannst. Danke für eure Hilfe. Tata |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Tata am 26.06.2006 um 09:50:25
Hallo ,
gibt's niemanden der mir weiterhelfen kann ? :( Ich freue mich auf jede Antwort. Tata |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Abu am 26.06.2006 um 10:38:17
Welche Staatsangehörigkeiten haben Dein Mann und Du?
Seit wann hat er eine Aufenthaltserlaubnis? Und seit wann besteht die Ehe bzw. die eheliche Lebensgemeinschaft in D? Prinzipiell richtet sich die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 & 2 AufenthG: Zitat:
Und die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis nach § 29 Abs. 5 AufenthG: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Tata am 27.06.2006 um 19:45:41
Hallo Abu,
danke fürs Antworten. Mein Mann hat die Aufenthaltserlaubnis seit 6 Monate (erstmals begrenzt auf die Probezeit) und kriegt bald dann mehr hoffen wir :). Wir sind bald seit 6 Jahren verheiratet. "eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat" dann trifft es bei mir zu. Nur was ich nicht verstanden habe, es heibt , man muss in meinem Fall keine Marktsprüfung mehr durchführen? Tata |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Abu am 27.06.2006 um 23:29:31 Tata schrieb am 27.06.2006 um 19:45:41:
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine AE nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG, wenn Deinem Mann eine AE für länger als ein Jahr erteilt wird. Bis dahin liegt es im Ermessen, der ABH, Dir eine AE nach § 30 Abs. 2 AufenthG zu erteilen. Zitat:
Korrekt. Abu |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Tata am 28.06.2006 um 09:47:53
danke Abu für deine Hilfreiche Hilfe ... :D :D
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Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Bluecat211 am 28.06.2006 um 18:15:47
einen frage die kommt mir gerade
wenn mein ehemann das visum zur einreise bekommt als wenn die familiezusammenführung bajahrt wirt kann er dann auch gleich arbeiten gehen? o liebe grusse |
Titel: Re: Aufenthaltstitel + Arbeitserlaubnis ? Beitrag von Mick am 28.06.2006 um 21:02:04 Bluecat23 schrieb am 28.06.2006 um 18:15:47:
Hi, was hat die Frage hier in diesem Thread zu suchen? Geht es hier nicht um eine ganz andere Geschichte? |
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