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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Amerikaner https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1149966709 Beitrag begonnen von Interessierte am 10.06.2006 um 21:11:48 |
Titel: Heirat mit Amerikaner Beitrag von Interessierte am 10.06.2006 um 21:11:48
Halloooo....... :) bin auch mal wieder da mit ein,zwei Fragen, diesmal nicht für mich, sondern für eine Freundin, die einen Amerikaner heiraten wird. Habe hier beim eingeben in der Suche über Amerikaner jedoch gar nichts gefunden *hihi*.
Nun denn, meine Fragen wären Folgende: (oh hoffentlich kann die überhaupt jmd. beantworten u. sind sich völlig fehl am Platz ::)) - besser in den USA oder Deutschland heiraten? - in D. heiraten...wie? - welche Dokumente muß der amerikanische Partner hier vorlegen? - benötigt er ein Visum zur Eheschließung i.D. oder kann das ohne Visum in den 90 Tagen Besuch erfolgen? - darf er nach der Hochzeit gleich hier bleiben od. muß er zunächst wieder ausreisen? Gilt dann ggf. für Amerikaner auch eine Familienzusammenführung od. ist das i.solchen Fällen einfacher? - kann sie das Aufgebot, bzw. Eheschließungstermin u. alles weitere hier alleine regeln? - mit welchem Gesamtzeitraum muß man in etwa rechnen? Das war´s erstmal. Eine Frage hätte ich persönlich aber noch. Ich dachte Amerikaner hätten vielleicht so eine Art Sonderstatus oder sowas *lol*. Was ich damit meine ist, darf auch ein Ameirkaner nur 90 Tage zu Besuch einreisen od. gibt es da auch noch andere Möglichkeiten, wie z.B. die Verlängerung durch ein Visum? Wie sieht das mit der Arbeitsaufnahme eines Amerikaners in Deutschland aus? Geht das so ohne weiteres? Oder unterliegen auch sie den üblichen Regelungen? Gehört zwar gerade nicht unter die Kategorie "Ehe,etc.", wollte jedoch nicht extra `nen neuen Thread eröffnen. 8-) Danke vorerst.............liebe Grüße ;) |
Titel: Re: Heirat mit Amerikaner Beitrag von Doc am 10.06.2006 um 21:43:47 Interessierte schrieb am 10.06.2006 um 21:11:48:
In der Tat haben US-Amerikaner einen Sonderstatus: § 41 Abs. 1 AufenthV: Zitat:
Darüber hinaus gilt eine Vereinbarung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges: Zitat:
Der US-Amerikaner darf innerhalb des Besuchsaufenthaltes hier heiraten, einen Aufenthaltstitel beantragen und im Falle der Ehe mit einer Deutschen nach Erhalt der AE auf alle Fälle ohne Ausreise hier bleiben und sofort arbeiten. Zu den anderen Fragen kann ich nicht definitiv abschließend antworten. Doc ;D |
Titel: Re: Heirat mit Amerikaner Beitrag von miraleisen am 20.06.2006 um 02:03:12
hallo,
ich habe im März in Seattle meinen damaligen Freund geheiratet, er ist Amerikaner. Er beabsichtigt gegen Ende September nach Deutschland zu kommen. Die Heirat an sich war recht unproblematisch in Seattle. Soweit ich es verstanden habe wird die ausgehändigte Marriage certificate so ja nicht anerkannt, da wir sie selbst ausgefüllt haben, deswegen musste wir bei dem County, wo wir geheiratet habe auch eine Certified copy of the marriage certificate anfordern und diese dann an den Secretary of State, der sich in Olympia befindet hinschicken, um eine Apostille zu erhalten. Dies hat insgesamt 4-6 Wochen gedauert und verlief schneller als wir geglaubt haben. Diese lassen wir zur Zeit ins Deutsche übersetzen. Ich möchte diese Woche aber bei der Ausländerbehöde nachfragen, ob dies nun die Dokumente sind, die verlangt werden. Achso, er reist ohne Visum ein, da er es anscheinend als Amerikaner darf. Weiß nicht, ob es dir geholfen hat, aber so verlief ungefähr meine Hochzeit in den USA. grüße! |
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